Anhängelast Sprinter berechnen

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Eck
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#16 

Beitrag von Eck »

 Themenstarter

Moin,

für meinen einfachen 213er mit original 3 to zulässigem Gesamtgewicht gibt es ein Ergebnis:

1) Zuerst wird per Gutachen das zulässige Gesamtgewicht auf 3450 kg angehoben (ergibt sich aus der Addition der Achslasten)
2) es wird eine verstärkte AHK benötigt mit höherem D Wert (18,1)
3) die Freigabe ist an die 8% Steigung gebunden
4) Kosten für Gutachten und AHK ohne Einbau liegen bei rund 1250 € netto

Danke für Eure Antworten :D

Gruß Eck
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Vanagaudi
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#17 

Beitrag von Vanagaudi »

Eck hat geschrieben: 25 Feb 2021 08:25 1) Zuerst wird per Gutachen das zulässige Gesamtgewicht auf 3450 kg angehoben (ergibt sich aus der Addition der Achslasten)
Und was ist mit dem höchstzulässigen Zuggesamtgewicht? Wenn das bei bei 5.000kg bleibt, und du 3.450kg ziehen willst, dann bleiben für das Zugfahrzeug 1.550kg übrig. Ich glaube, da ist bereits dein Leergewicht höher.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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asap
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#18 

Beitrag von asap »

Vanagaudi hat geschrieben: 25 Feb 2021 14:12 Ich glaube, da ist bereits dein Leergewicht höher.
Die Daten zum Zuggewicht findet man meist nur in den COC Papieren.
Daher hat Vanagaudi recht ....man kann sich das Geld sparen um die Anhängerlast auf 3,5 to zu erhöhen, denn man darf im besten Fall nur das zulässige Zuggesamtgewicht minus Leergewicht des Zugfahrzeuges ziehen ..und das ist in diesem Fall knapp 3 to und KEINE 3,5 to.
Zuletzt geändert von asap am 11 Mär 2021 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#19 

Beitrag von Schaubi »

Schaubi hat geschrieben: 24 Feb 2021 18:18
Stie hat geschrieben: 24 Feb 2021 18:05 spielt da nicht noch das gesamte zuggewicht eine rolle von max 5,5t?
Maximal 7 Tonnen gesamt und auf 8% Steigung begrenzt.
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#20 

Beitrag von Vanagaudi »

Schaubi hat geschrieben: 25 Feb 2021 22:58
Schaubi hat geschrieben: 24 Feb 2021 18:18
Stie hat geschrieben: 24 Feb 2021 18:05 spielt da nicht noch das gesamte zuggewicht eine rolle von max 5,5t?
Maximal 7 Tonnen gesamt und auf 8% Steigung begrenzt.
Da muss der Schaubi aber auch beischreiben, dass er ein 4x4 316CDI mit 120kW fährt. Das ist was anderes als ein 213CDI mit 95kW. Siehe auch den Beitrag oben.
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#21 

Beitrag von Schaubi »

Vanagaudi hat geschrieben: 25 Feb 2021 23:15
Schaubi hat geschrieben: 25 Feb 2021 22:58
Schaubi hat geschrieben: 24 Feb 2021 18:18
Maximal 7 Tonnen gesamt und auf 8% Steigung begrenzt.
Da muss der Schaubi aber auch beischreiben, dass er ein 4x4 316CDI mit 120kW fährt. Das ist was anderes als ein 213CDI mit 95kW. Siehe auch den Beitrag oben.
Ok, ist ein 216er. Hab ich vergessen. Mit dem 4x4 haben die 7 Tonnen gesamt nichts zu tun. Hab das auch schon bei einem 316er Heck gemacht, da sind es auch die 7 Tonnen die man nicht übersteigen darf. Das mit den 8 % ist ja an die 3,5 Tonnen Anhängelast gekoppelt. Wenn ich da 3,4 T drann habe gilt das ja eigentlich schon nicht mehr
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#22 

Beitrag von Matthias S »

@Vanagaudi: Nicht ganz...
Mein 316 4x2/hat 7000kg Zuggesamtgewicht ab Werk.
Ohne Steigungsbegrenzung😎.
Ich habe gerade nochmals im COC nachgeschaut.
Ich hatte aber auch alle Verstärkungen bei der Bestellung angekreuzt.
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#23 

Beitrag von Almaric »

Matthias S hat geschrieben: 26 Feb 2021 07:33 Ich hatte aber auch alle Verstärkungen bei der Bestellung angekreuzt.
Das ist der Punkt. Für Anhängerkupplungen >2t benötigt man zwingend die Längsträgerverstärkung - so zumindest die Aussage meines Freundlichen der mir damals mal ein Angebot für den alten Sprinter gemacht hatte. Es war ein 316er mit 3,2t GGW. Auf Grund der fehlenden Längsträgerverstärkung hatte ich damit eine max. Anhängelast von 2t. Die Anhängerkupplung selbst war vom D-Wert her für 3,5t ausgelegt. Die Längsträgerverstärkung nachrüsten lohnt laut meinem Freundlichen nicht. Das wär so ein hoher Aufwand (und Kosten), da kann man besser gleich auf ein anderes Fahrzeug umsteigen - gut, dass gilt für die Daimler Werkstatt. Wer sowas selbst kann oder nen Schrauber hat, da sieht das möglicherweise anders aus, kann ich aber nicht sagen.

Was ansonsten noch wichtig ist, ist auch die Übersetzung der Hinterachse. Wenn man z.b. beim 316er die lange 3,6er Achse hat, gibts auch nicht mehr als 2t Anhängelast. Dazu müsste man min. auf die 4,1er Achse wechseln um dann 2,8t oder sowas zu erhalten. Für 3,5t dementsprechend eine noch kürzere Achse. Das gilt wie gesagt alles für Freigaben von MB selbst. Was manche freie Werkstätten da programmieren können sei mal dahingestellt. Jedoch denke ich hat sich da schon Jemand Gedanken gemacht und die Werte kommen ja irgendwo her. Natürlich kann man auch mit einem 95PS 3t Sprinter mit langer Achse einen 3t Anhänger bewegen. Aber am ersten Berg bist du dann wahrscheinlich langsamer als mancher LKW der sich beladen den Berg hochschleppt. Ganz zu schweigen von den schon angesprochenen Kräften die ja auch abgefangen werden wollen.

Was ich persönlich noch schade finde ist die generelle Begrenzung auf 7t Gesamtzuggewicht. Wenn ich jetzt einen 5t Sprinter habe und der gut ausgeladen ist kann ich nur noch 2t anhängen. Den Iveco Daily gibts auch als 7 Tonner noch mit 3,5t Hängerkupplung, also 10,5t GGW.
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#24 

Beitrag von Vanagaudi »

Matthias S hat geschrieben: 26 Feb 2021 07:33 @Vanagaudi: Nicht ganz...
Mein 316 4x2/hat 7000kg Zuggesamtgewicht ab Werk.
Ohne Steigungsbegrenzung😎.
Ich habe gerade nochmals im COC nachgeschaut.
Ich hatte aber auch alle Verstärkungen bei der Bestellung angekreuzt.
Oh Danke, ich habe die Daten oben aus einem alten Prospekt entnommen. Dein 316er ist eine DoKa oder Pritsche und bist mit 3,5t maximaler Anhängelast unterwegs?

Was mich immer gewundert hat, dass Daimler dem 4x4 bei gleicher Ausstattung weniger Zuglast zugesteht als dem 4x2. Von Rechts wegen ist das in der Regel umgekehrt. Wenn während der Typzulassung aber geprüft wird, dass bei maximalem Zuggesamtgewicht und angegebener Steigung von 12% das Fahrzeug fünf Mal anfahren können muss, ohne dass es zu Schäden am Fahrzeug kommt, vermute ich die Schwachstelle beim 4x4 im Verteilergetriebe.
Almaric hat geschrieben: 26 Feb 2021 10:29 Was ich persönlich noch schade finde ist die generelle Begrenzung auf 7t Gesamtzuggewicht. Wenn ich jetzt einen 5t Sprinter habe und der gut ausgeladen ist kann ich nur noch 2t anhängen. Den Iveco Daily gibts auch als 7 Tonner noch mit 3,5t Hängerkupplung, also 10,5t GGW.
Ich fahre den 519 mit 7t maximal zulässigem Zuggesamtgewicht. Aufgrund der Erhöhung auf 5,3t zulässigem Gesamtgewicht wurde die Anhängelast auf 1,9t reduziert. Trotzdem kann ich beides nicht ausnutzen, das wären 200kg zu viel. Stört mich aber nicht - Isch 'abe gar keine AHK.
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#25 

Beitrag von Matthias S »

Doka.
Meist bin ich solo unterwegs. Dieses Jahr nur einmal mit Anhänger:
als der zur HU musste.
Ist ein 3t Anhänger, mit dem ich seltenst auch mal einen 2,2t Minibagger oder eine Walze im Stadtverkehr von A nach B bringe.
Meist sind Schilder oder Absperrmaterial drauf.
Dateianhänge
0BA730C6-1081-4081-8E92-DCA92D886529.jpeg
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#26 

Beitrag von Eck »

 Themenstarter

Vanagaudi hat geschrieben: 25 Feb 2021 14:12
Eck hat geschrieben: 25 Feb 2021 08:25 1) Zuerst wird per Gutachen das zulässige Gesamtgewicht auf 3450 kg angehoben (ergibt sich aus der Addition der Achslasten)
Und was ist mit dem höchstzulässigen Zuggesamtgewicht? Wenn das bei bei 5.000kg bleibt, und du 3.450kg ziehen willst, dann bleiben für das Zugfahrzeug 1.550kg übrig. Ich glaube, da ist bereits dein Leergewicht höher.
Stimmt. Hab wieder was gelernt. Die Daten dazu stehen nicht nur im COC Papier sondern auch auf dem Typenschild am Fahrersitz.
Der 213er darf demnach 3 Tonnen ab Werk ziehen....das Zuggewicht darf 5 Tonnen nicht überschreiten.

Da mir das alles zu schwammig ist, habe ich auf die Investition in eine neue AHK für den 213er verzichtet und mir noch einen 513er zugelegt. Er ist auf 3,5 to abgelastet (kein Fahrtenschreiber, keine Maut mit schwerem Anhänger) und hat eine Nutzlast von etwas über 900 kg....das reicht mir auch aus. Der darf ab Werk 3,5to ziehen und hat ein Zuggewicht von max. 7 Tonnen. Die Übersetzung ist auch eine kürzere und für schwere Anhänger besser geeignet. Passt!

Danke für Eure Antworten

Gruß Eck

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Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Eck für den Beitrag (Insgesamt 2):
Lack_Rick (11 Mär 2021 10:45), Vanagaudi (11 Mär 2021 11:05)
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#27 

Beitrag von Vanagaudi »

Eck hat geschrieben: 11 Mär 2021 09:19... mir noch einen 513er zugelegt. Er ist auf 3,5 to abgelastet (kein Fahrtenschreiber, keine Maut mit schwerem Anhänger) und hat eine Nutzlast von etwas über 900 kg....das reicht mir auch aus. Der darf ab Werk 3,5to ziehen und hat ein Zuggewicht von max. 7 Tonnen.
Vorsicht, wenn du dieses Fahrzeug gewerblich verwenden willst. Der Fahrtenschreiber ist ab einem zulässigen Gewicht von 3,5t für den Gesamtzug vorgeschrieben -> Quelle IHK Stuttgart. Gewerblich genutzt, muss der Fahrer dieses Fahrzeugs einen Fahrtenschreiber verwenden, sobald ein Anhänger angehängt wird.
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Eck (14 Mär 2021 06:41)
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#28 

Beitrag von Eck »

 Themenstarter

...gibt es da nicht diese Ausnahmeregelung für Handwerker?

Beispiele für Ausnahmen:

Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM zwischen 3.501 und 7.500 kg, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie vom Unternehmensstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (sogenannte „Handwerkerklausel"). Liegt die zHM zwischen 2.801 und 3.500 kg gilt die Ausnahme deutschland- bzw. EU-weit. Vorsicht bei Aushilfsfahrern und Mini-Jobbern etc. - bei diesen wird das Lenken schnell zur Haupttätigkeit.
Quelle:
https://www.stuttgart.ihk24.de/branchen ... ber-682600

In meinem Fall hängt da eine 3,5 to schwere Anhängerarbeitsbühne dran...müßte doch passen?
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#29 

Beitrag von Vanagaudi »

Eck hat geschrieben: 11 Mär 2021 16:17In meinem Fall hängt da eine 3,5 to schwere Anhängerarbeitsbühne dran...müßte doch passen?
Ich kenne deine Tätigkeit nicht und muss daher diese Frage für Handwerkerdtätigkeiten innerhalb von 100km Entfernung mit einem "Ja - aber" antworten:
Wenn ein Mitarbeiter vielleicht auch nur vorübergehend hauptsächlich mit Fahrtätigkeiten beauftragt wäre, wenn er zum Beispiel mehrere Kollegen auf unterschiedlichen Baustellen mit Material versorgt, selbst aber nicht aktiv mitarbeiten würde, und somit nicht "sein eigenes" Material befördert, dann sind die Lieferfahrten als Haupttätigkeit des Fahrers anzusehen und sind damit ausnahmslos aufzeichnungspflichtig.
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Re: Anhängelast Sprinter berechnen

#30 

Beitrag von Eck »

 Themenstarter

Vanagaudi hat geschrieben: 11 Mär 2021 16:48
Eck hat geschrieben: 11 Mär 2021 16:17In meinem Fall hängt da eine 3,5 to schwere Anhängerarbeitsbühne dran...müßte doch passen?
Ich kenne deine Tätigkeit nicht und muss daher diese Frage für Handwerkerdtätigkeiten innerhalb von 100km Entfernung mit einem "Ja - aber" antworten:
Wenn ein Mitarbeiter vielleicht auch nur vorübergehend hauptsächlich mit Fahrtätigkeiten beauftragt wäre, wenn er zum Beispiel mehrere Kollegen auf unterschiedlichen Baustellen mit Material versorgt, selbst aber nicht aktiv mitarbeiten würde, und somit nicht "sein eigenes" Material befördert, dann sind die Lieferfahrten als Haupttätigkeit des Fahrers anzusehen und sind damit ausnahmslos aufzeichnungspflichtig.
Moin,
das passt für mich genau....soloselbstständiger Handwerker und außer mir fährt keiner mit den Fahrzeugen. Grundsätzlich versuche ich immer alles so zu veranstalten, dass es mit der Rennleitung keinen Ärger gibt - ich habe echt keinen Bock auf Gespräch - man weiß doch eigentlich immer was man machen darf und was nicht. Auch die BAG Leute lassen mich bisher in Ruhe - liegt wohl an der vernünftigen Ladungssicherung, um die ich immer bemüht bin. Die Fahrtenschreibernummer ist echt ein Grenzfall und ich falle zum Glück darunter: Als Baumpfleger transportiert man Geräte, Stammholz und Hackschnitzel....und das nur über kurze Strecken.
@vanagaudi: trotzdem vielen Dank für den Hinweis - das war mir so genau nicht bewußt und nun habe ich im Falle einer Kontrolle eine konkrete Argumentationsgrundlage. :!:
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