Re: Corona 2021 Erfahrungen mit dem Wohnmobil
Verfasst: 03 Mai 2021 19:37
Da ja Herrentag und Pfingsten vor der Tür steht bin ich auch gerade wieder am recherchieren.
Nach meinem Kenntnisstand gilt ein Wohnmobil als temporärer Wohnsitz, man kann also dort die Ausgangssperre verbringen.
Aber, ist die Beherbergung überall verboten, das betrifft auch privat oder beim Bauern, auch wenn dafür kein Geld verlangt wird. Derjenige der einem Unterschlupf bietet, macht sich auch strafbar, und das kann sehr teuer für ihn werden.
Reisen sind als solches nicht verboten, es wird nur davon abgeraten, oder man hat zwingende Gründe, welche das sind muss sich jeder selbst überlegen.
einzig der Besuch bei Familie und die Übernachtung auf dessen privaten Grund bildet eine Ausnahme.
Von solchen Apps, Webseiten ect. halte ich nicht viel, hier wird viel interpretiert, und niemand gibt eine Garantie, auf der man sich berufen kann, als Überblick aber Ok.
Die aktuellen Verordnungen findet man wie oben schon gesagt auf den Seiten des jeweiligen Bundeslandes. Einfach "Land XY" eingeben, und dann auf der Webseite fleißig suchen. Es wird hier einem nicht leicht gemacht. Auch darauf achten, wie lange die jeweilige Verordnung gültig ist, und ob nicht kurz vor Fahrtantritt eine neue in Kraft tritt. Denn in manchen Bundesländer gibt es Paragraphen die explizit, die Einreise (MeckPomm) oder aber auch das "Übernachten in Wohnmobilen auf öffentlichen Plätzen" verbieten (Niedersachsen).
Aber legal wird das Ganze nicht, da in Deutschland das Campen außerhalb von dafür erlaubten Plätzen (Zeltplätzt, Stellplätze, welche geschlossen sind) nur zu einem Zweck erlaubt ist. Und das ist zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit. Allerdings sind hierfür die Voraussetzungen recht eng gefasst, so muss man sich auf der Durchreise befinden, und darf sich nicht von der Wanderung am Tage erholen. Auch keine Campingtische, Stühle ect. vors Womo. Je nach Auslegung ist selbst das zubereiten von Speisen nicht erlaubt. Und dann sollte man nicht mehr als 8-10 Stunden verweilen.
Das Beste ist man sucht sich vorher sehr abgelegene Plätze raus, an denen man nicht gesehen wird, und die nicht zu den Standartplätzen für Wildcampen (z.B. (Wander)parkplätze an touristisch frequentierten Plätzen) gehören, denn hier liegt die Wahrscheinlichkeit das die Polizei nachts vorbei kommt eher höher.
Gruß Steffen
Nach meinem Kenntnisstand gilt ein Wohnmobil als temporärer Wohnsitz, man kann also dort die Ausgangssperre verbringen.
Aber, ist die Beherbergung überall verboten, das betrifft auch privat oder beim Bauern, auch wenn dafür kein Geld verlangt wird. Derjenige der einem Unterschlupf bietet, macht sich auch strafbar, und das kann sehr teuer für ihn werden.
Reisen sind als solches nicht verboten, es wird nur davon abgeraten, oder man hat zwingende Gründe, welche das sind muss sich jeder selbst überlegen.
einzig der Besuch bei Familie und die Übernachtung auf dessen privaten Grund bildet eine Ausnahme.
Von solchen Apps, Webseiten ect. halte ich nicht viel, hier wird viel interpretiert, und niemand gibt eine Garantie, auf der man sich berufen kann, als Überblick aber Ok.
Die aktuellen Verordnungen findet man wie oben schon gesagt auf den Seiten des jeweiligen Bundeslandes. Einfach "Land XY" eingeben, und dann auf der Webseite fleißig suchen. Es wird hier einem nicht leicht gemacht. Auch darauf achten, wie lange die jeweilige Verordnung gültig ist, und ob nicht kurz vor Fahrtantritt eine neue in Kraft tritt. Denn in manchen Bundesländer gibt es Paragraphen die explizit, die Einreise (MeckPomm) oder aber auch das "Übernachten in Wohnmobilen auf öffentlichen Plätzen" verbieten (Niedersachsen).
Aber legal wird das Ganze nicht, da in Deutschland das Campen außerhalb von dafür erlaubten Plätzen (Zeltplätzt, Stellplätze, welche geschlossen sind) nur zu einem Zweck erlaubt ist. Und das ist zum Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit. Allerdings sind hierfür die Voraussetzungen recht eng gefasst, so muss man sich auf der Durchreise befinden, und darf sich nicht von der Wanderung am Tage erholen. Auch keine Campingtische, Stühle ect. vors Womo. Je nach Auslegung ist selbst das zubereiten von Speisen nicht erlaubt. Und dann sollte man nicht mehr als 8-10 Stunden verweilen.
Das Beste ist man sucht sich vorher sehr abgelegene Plätze raus, an denen man nicht gesehen wird, und die nicht zu den Standartplätzen für Wildcampen (z.B. (Wander)parkplätze an touristisch frequentierten Plätzen) gehören, denn hier liegt die Wahrscheinlichkeit das die Polizei nachts vorbei kommt eher höher.
Gruß Steffen