Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

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. Guido QQ
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Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#1 

Beitrag von . Guido QQ »

 Themenstarter

Hallo auch,

ich hätte da gern eine Frage:

Mein Sprinter ist ja als PKW zugelassen - und das hat ja einige Vorteile. Ich darf eben überall da hin, wo PKW's hindürfen. Dass ist sehr interessant bei Durchfahrts- oder Überholverboten etc.

Wenn ich da jetzt ein Bettchen reinstelle, vielleicht noch einen Gaskocher und einen WC-Würfel - ist mein PKW dann schon zwangsläufig ein Wohnmobil? Könnte ich dazu verdonnert werden, die Zulassung zu ändern?


Danke vorab!
Und Gruß
Guido
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traumsprinter
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#2 

Beitrag von traumsprinter »

Hallo Guido,

ein Bettchen?? :shock: Und wo schläfst Du ?? :roll: Auf dem Fußboden?? :(

Ob du es als WOMO zulassen musst, kann ich dir nicht sagen, aber lade dir die Richtlinien von TÜV runter, nach denen ein WOMO zugelassen werden kann. :D
Gruß
Peter
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Kühltaxi
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#3 

Beitrag von Kühltaxi »

. Guido QQ hat geschrieben: 26 Apr 2018 17:51 Dass ist sehr interessant bei Durchfahrts- oder Überholverboten etc.
Die gelten für Womos und Lkws erst über 3,5 t.
Ich war dabei:

SprinterTreffen: 2010, 2018
Weihnachtstreffen Lauf: 2007, 2008, 2010, 2012, 2013, 2014
Treffen in Bonn: 2007
Werksbesichtigung Düsseldorf: 2008, 2013
Lars72
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#4 

Beitrag von Lars72 »

. Guido QQ hat geschrieben: 26 Apr 2018 17:51 Wenn ich da jetzt ein Bettchen reinstelle, vielleicht noch einen Gaskocher und einen WC-Würfel
Umzugs-LKW werden auf der Fahrt zum neuen Zuhause regelmäßig als Womo umgemeldet, weil eben die Betten und Möbel drin stehen. Vor der Rückfahrt (leer) muß dann unbedingt die Ummeldung auf LKW wieder vollzogen sein. Darüberhinaus gibt es noch die Sonderfälle, wenn man im PKW einen Kocher hat, aber nicht schläft, das ist dann ein "Sonder-Kfz Kantine".

Mach dir nicht so viele Gedanken ;-)
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#5 

Beitrag von Darth Fader »

. Guido QQ hat geschrieben: 26 Apr 2018 17:51Wenn ich da jetzt ein Bettchen reinstelle, vielleicht noch einen Gaskocher und einen WC-Würfel - ist mein PKW dann schon zwangsläufig ein Wohnmobil? Könnte ich dazu verdonnert werden, die Zulassung zu ändern?
Stell halt einen Gaskocher ohne Zündsicherung lose rein. Dann hast du gleich zwei Dinge, die verhindern, daß die WoMo Zulassunge erteilt wird... :twisted: :twisted:

Wenn man sich mal länger durch's Netz liest, dann gibt es zwei Stolperstellen bzgl. Wohnmobilfahrzeugen: Einmal das Zulassungsrecht und auf der anderen Seite das Steuerrecht.
Beim Vergleich PKW und WoMo hat aber in allem Belangen der PKW-Status nur Nachteile für den Fahrzeugbesitzer. Somit wüsste ich nicht, warum man dazu verdonnert werden könnte, das Fahrzeug als WoMo zuzulassen.
- Versicherung: teurer.
- Steuer: teurer.
- Einschränkungen bei der StVO: ab 3,5t

Meine Erfahrung: in den allermeisten Fällen wird nach dem ersten Anschein geurteilt. Wenn du auf reinen WoMo Stellplätzen mit nem Sprinter stehst, gilst du als WoMo. Wenn du Gardinen im Auto hast: WoMo. Ein zusätzliches Fenster im Kastenwagen: WoMo. Vermutlkich auch beim Smart mit Markise.
Mein Rollheim:
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#6 

Beitrag von MOWAG »

Muss doch denen egL SEIN WIEVIEL BETTCHEN UND WÜRFELCHEN DU zu umzugszwecken rumfährst.. ;-))
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#7 

Beitrag von Sprinter_213_CDI »

. Guido QQ hat geschrieben: 26 Apr 2018 17:51 ... Wenn ich da jetzt ein Bettchen reinstelle, vielleicht noch einen Gaskocher und einen WC-Würfel -
Hallo
Musst du nicht, könnte ja auch ein Umzug / Transport sein. :wink:
Um es mal auf den Punkt zu bringen. Umgekehrt wäre es schlimmer. Hast du eine WoMo Zulassung und erfüllst nicht dessen Bedingungen, können sie dich sofort still legen und zu Steuerbetrug verknacken.
Bj. Juli / 2010, 201.000 km

Rückfahrkamera, C Schienen, 2DIN Radio, 4x100 Ah Batterien, Sitzbank 3-5, Drehsitze, zwei Airbag, AHK, Tempomat mit Limiter, WR 1500 W, Ladebooster WA 121525 D+, Airtronic 3900, 390W Solar mit MPPT, 2. Kupplung
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#8 

Beitrag von Mooove »

Nabend,

sobald Bett, Tisch oder ähnliches fest installiert ist, wird es bei der nächsten HU schwierig. Ich hatte das gleiche Problem. Mein Sprinter war auch als PKW zugelassen. Habe ihn dann für meine Zwecke umgebaut (Bett, Schränke, Kocher, etc.) und musste dann irgendwann mal wieder zur HU. Dort gab es entsprechende Probleme und ich bin jetzt Halter eines Womo und nicht mehr eines PKW. Falls Du unbedingt den Status als PKW behalten willst, so solltest Du für eine normale HU +/- alles für diesen Tag ausbauen können. Dann geht´s. Ob es Sinn macht oder nicht bleibt Dir überlassen.
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#9 

Beitrag von Vanagaudi »

Mooove hat geschrieben: 03 Nov 2018 19:08Habe ihn dann für meine Zwecke umgebaut (Bett, Schränke, Kocher, etc.)
Und andere haben das Problem, ihren PKW nicht als WoMo umschreiben zu können, weil der Kocher nicht fest installiert ist, sondern als Spirituskocher seinen Platz nur lose in einem Schrank fand. Da kommt es anscheinend sehr auf den Prüfer an.
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#10 

Beitrag von Surfsprinter »

Man sollte auch mal die Versicherungs vergleichen. Oft ist ja ein Womo billiger, als ein Pkw. Außerdem ist man schneller in einer niedrigeren Schadenfreiheits- Klasse.
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#11 

Beitrag von Vanagaudi »

Surfsprinter hat geschrieben: 05 Nov 2018 13:38Außerdem ist man schneller in einer niedrigeren Schadenfreiheits- Klasse.
Dazu fällt mir ein, die WoMo-Schadenfreiheitsklasse ist nach unten begrenzt, man erreicht maximal 45%, beim PKW sind 30% drin. Außerdem wird beim PKW im Schadensfall bei entsprechendem Rabatt nicht sofort zurückgestuft.
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#12 

Beitrag von Vanagaudi »

Mooove hat geschrieben: 03 Nov 2018 19:08sobald Bett, Tisch oder ähnliches fest installiert ist, wird es bei der nächsten HU schwierig.
Es ist noch viel schlimmer: Man verliert die Betriebserlaubnis, wenn das Fahrzeug zu einem Wohnmobil umgebaut wurde, aber die Veränderung der Fahrzeugart eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht eingetragen hat. Von einer solchen Veränderung der Art des Fahrzeugs kann gesprochen werden, wenn die Merkmale der ursprünglichen Fahrzeugart nicht mehr erkennbar bzw. vorhanden sind. Ist dann eine Ordnungswidrigkeit, kostet für den Fahrer 50€ beim PKW, bei LKW oder Bus werden daraus 180€ plus einem Punkt. Weitere rechtliche Folgen können auf den Halter des Fahrzeugs zukommen.

Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung ändert sich nichts, sie werden weiterhin als Pkw oder Lkw eingestuft. Folgendes ist für ein Wohnmobil als Festeinbau notwendig:
  • Sitzgelegenheit mit Tisch
  • Eine ausreichend große und ebene Liegefläche, auch ausklappbar etc.
  • Spüle, Gaskocher, Abwasserführung
  • Schrank für Kleidung und Proviant
Fehlt ein Teil aus dieser Liste für fest eingebaute Einrichtungen, ist es kein Wohnmobil.
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#13 

Beitrag von Surfsprinter »

Mein Sprinter ist ein Mixto mit 5 eingetragenen Sitzen und wurde zum Womo umgebaut. Der TÜV sagte mir, solange ich die Position der Sitzbank nicht umbauen, ändert sich auch an der Zulassung nichts, egal, wie viel Sortimo, Schränke oder andere Ausstattungen ich hinten reinbauen.
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Re: Gibt es den Moment, wo man ein Fahrzeug als Wohnmobil zulassen MUSS?

#14 

Beitrag von Solofahrer »

Vanagaudi hat geschrieben: 05 Nov 2018 13:59... die WoMo-Schadenfreiheitsklasse ist nach unten begrenzt, man erreicht maximal 45%, beim PKW sind 30% drin.
Wobei zu berücksichtigen wäre, dass 45% bei einer Reisemobilversicherung in €uro weniger sein können als 30% bei einer PKW Versicherung für das gleiche Fahrzeug.
keep on travelling,
Axel

seit 7/18 mit einem La Stada Nova"S" auf Sprinter 319 BlueTEC (W906/OM642) Automatik unterwegs, mein neuntes Reisemobil seit 1974 :D
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