Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

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Vanagaudi
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Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#1 

Beitrag von Vanagaudi »

 Themenstarter

Gefunden in der Aufbaurichtlinie zum 907:

Nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft "(EG) 661/2009" im aktuellen Änderungsstand (Artikel 9 auf Seite 10) und der UN-R 64, müssen alle Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge für die Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), die seit dem 01.11.2014 erstmalig zugelassen werden, mit eine präzisen Überwachungseinrichtung für den Reifen-Innendruck ausgerüstet sein.

Dies gilt auch bei Umrüstung auf Winterräder oder Zubehör-Räder, außerdem bei Fahrzeugen, die von anderen Klassen auf die Klasse M1 umgeschrieben werden. Die betroffenen Fahrzeuge müssen dann auch ständig mit Reifendrucksensoren betrieben werden. Andernfalls stellt dies eine Abweichung von den EU-Vorschriften dar und kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ungültig werden lassen.

Die im Aufbau befindlichen Fahrzeuge ohne Reifendrucküberwachung mussten daher bis Ende Oktober 2014 zugelassen werden. Danach ist für die Zulassung eine nationale Ausnahmegenehmigung erforderlich. Falls andere Fahrzeuge (nicht M1) mit einer Reifendrucküberwachung ausgerüstet sind, muss diese Anlage die oben genannten Vorschriften gleichfalls erfüllen.

Das drahtlose Reifendrucküberwachungssystem an Vorder- und Hinterachse (Code RY2) erfüllt die oben genannten Vorschriften. Gefordert wird es für die Erstzulassung neuer Fahrzeuge der Klasse M1 ab 01. November 2014 in den EU- und EFTA-Staaten. Gleiches gilt für weitere Staaten, die die EU-Verordnungen und UN-Regelungen anwenden. Die nationalen Vorschriften sind zu beachten.

Nach der Information des ADAC besteht eine Ausrüstungspflicht für Wohnmobile der Klassen M1 und M1G nur dann, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht 2,5t nicht übersteigt. In den seitenlangen Anhängen der Verordnung findet sich dazu die Ausnahmeregelung "G". Puh, da haben die Sprinter-Kastenwagenausbauer, deren Fahrzeuge von N1 auf M1 umgeschlüsselt werden, noch einmal richtig Glück gehabt.

Weiterhin gilt, dass für Fahrzeuge mit Mehrstufen-Typgenehmigung auch die Anforderungen für die Klasse des Basisfahrzeugs herangezogen werden können. Der größte Teil aller Wohnmobile basieren auf Transportern oder Leicht-Lkw und werden genau nach diesem zweistufigen Verfahren homologiert. Somit gelten nur die weniger weitreichenden Vorschriften für Nutzfahrzeuge (Typklassen N1–N3). Für sie ist bislang auch kein Reifendruck-Kon­trollsystem vorgeschrieben (Quelle: promobil).
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Steffen G.
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#2 

Beitrag von Steffen G. »

Bei meinem "alten" Sprinter werde ich zwar nicht genötigt ein solches System zu verbauen, spiele aber trotzdem mit dem Gedanken ein solches Nachzurüsten.

Gibt es bestimmte Systeme die zu empfehlen sind, wie sind eure Erfahrungen mit nachgerüsteten Systemen?
Die meisten Nachrüstsysteme setzen ja auf Ventilkappensensoren. Wie sieht es denn da mit dem Nachfüllen von Luft aus? Da die Kappen ja durch irgendein System gegen Diebstahl gesichert sind, muss die Kappe doch mit entsprechenden Hilfsmitteln demontiert werden?
Weiterhin misst die Kappe ja den Druck, soll heißen, das das Ventil ja geöffnet werden muss. Entsteht hierdurch nicht eine zusätzliche Undichtigkeit?
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Vanagaudi
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#3 

Beitrag von Vanagaudi »

 Themenstarter

Hast du Zwillingsreifen auf der Hinterachse? Dann brauchst du ein System, dass mit mindestens sechs Rädern arbeiten kann. Das legt dich schon einmal fest. Ich würde auf den nächsten Reifenwechsel warten und auf ein System setzen, dass in den Ventilen eingearbeitet ist. Dann sitzt der Sensor innen, der Aufbau ist aus einem Guss und ist diebstahlsicher. Es gibt Ventilverlängerungen, drucklose und solche, die unter Druck stehen. Bei letzteren gibt es immer wieder Berichte, dass es zu einem plötzlichen Druckabfall kommt. Daher würde ich lieber auf im Ventil integrierte Drucksensoren setzen.
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Steffen G.
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#4 

Beitrag von Steffen G. »

Danke für die Hinweise.

Ne hab zum Glück keine Zwillingsreifen.
Ich hab aber in der Zwischenzeit schon gelesen, das alles Systeme welche die Sensoren auf die Ventile schrauben, eigentlich gar nicht zugelassen sein dürften, da sie die Funktion des Ventiles außer Kraft setzen, um den Druck zu messen. Man hat dann zwar ne Überwachung, aber auch die Möglichkeit das Luft entweicht, da eben nur die Sensor-Kappe über ihre Dichtung die Luft hält. Wenn sich diese löst, dann entweicht halt Luft. Das mag zwar bei PKW-Reifen mit ihren niederen Drücken noch halbwegs funktionieren, aber an einem Transporter, der so wie meiner auf der Hinterachse 4,5 bar hat, kann da schon mal schnell die Luft raus sein.

Ich werd mich mal näher mit den Nachrüstsets mit Ventile-Sensoren beschäftigen. Mein nächster Reifenwechsel ist hoffentlich noch lange hin (hat noch gut Profil), und so muss ich mir dann mal überlegen ob ich die zusätzlichen Kosten von 4 mal Reifen rauf und runter mir leisten möchte.
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#5 

Beitrag von skipper01 »

ich würd mir freiwillig so was nicht einbauen....
schon gar nicht wenn es nicht zwagsläufig vorgeschrieben wird.
nützen tut der mist meist nix... kostet geld und nerven.. trägt zur verunsicherung bei ...
eine ordentlich abfahrtskontrolle.... wie früher in der fahrschule gelernt ist ausreichend.
wer sich und seinfahrzeg kennt weiß auch wie ein ordentlich gefüllter reifen bei sichtkontrolle aussieht...
solten zweifel bestehen kann der druck von außen am ventil kontrolliert werden.

schleichenden druckverlust merkt man am fahrverhalten und sichtkontrolle beim stop...
plötzlichen druckverlust kann die anzeige nicht verhindern und bevor die anzeige aktiv ist ist der druck auch weg.... der reifen auch... :-(

das ist aber nur meine persönliche meinung.....

es ist gerade reifenwechsel zeit in den autohäusern ...
was ich hier bei uns so mitbekommen kommt fast jeder zweite wagen zurück weil die kalbrirung nicht hinhaut und die leute mehr verunsichrt.
bei manchen kunden gilt hier ein fahrzeug als fahruntüchtig weil sich das i phone nicht verbinden lässt.....
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor skipper01 für den Beitrag (Insgesamt 2):
Vanagaudi (15 Apr 2019 19:21), Almaric (15 Apr 2019 21:13)
Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche....
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#6 

Beitrag von Gelöschter User »

Hi Steffen,

ich habe seit circa 12 Jahren eine Überwachung von TireMoni verbaut. Hier werden auch die Ventilkappen durch Sensoren ersetzt. Ein Sensor ist einmal gestorben, das kann aber bei jedem System mal passieren. Der Hersteler bietet Ersatzsensoren an, so dass man auch nur den einen ersetzen muss. Ansonsten kann ich nichts Negatives berichten. Die Dinger funktionieren einfach. Der Druckverlust durch das "geöffnete" Ventil ist nicht größer, als mit normaler Kappe. Das einzige was mich etwas stört, ist die Tatsache, dass die einstellbare Warnschwelle für alle Reifen gilt. Hier kann nicht zwischen Vorder- und Hinterachse unterschieden werden, was aber meiner Meinung nach sinnvoll wäre. Einmal im Jahr Batterien wechseln und gut ist.

Viele Grüße
Boldtimore
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#7 

Beitrag von Steffen G. »

Danke für deine Erfahrungen.
Mittlerer Weile gibt es auch Geräte wo die schwellen Achsweise, oder auch Reifenweise verstellt werden können. Nur noch die Einsteigergeräte haben nur eine Schwelle.

Ja der Vorteil von den Kappen ist, das man da einfach ran kommt zum Wechseln der Batterien, bei den Ventilesensoren, muss ja der Reifen runter, dafür halten die Batts auch länger. Ich werde mir mal ne Gegenüberstellung mit Vor- und Nachteile der beiden Varianten machen, und danach entscheiden.
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#8 

Beitrag von Vanagaudi »

 Themenstarter

Steffen G. hat geschrieben: 16 Apr 2019 11:13Ja der Vorteil von den Kappen ist, das man da einfach ran kommt zum Wechseln der Batterien, bei den Ventilesensoren, muss ja der Reifen runter, dafür halten die Batts auch länger.
Ich verstehe nicht, warum man da immer noch Batterien braucht. Armbanduhren laufen nur durch die Bewegung des Arms, intelligente, elektronische Haushaltsschalter senden den Schalterzustand allein mit der Energie, die sie durch den Tastendruck gewinnen. RFID Karten und Tags gewinnen ihre Energie aus dem sie umgebenden HF-Feld. Warum funktioniert das bei einem Rad noch nicht? Da gibt es zusätzlich noch die Schwerkraft, deren Richtung aufgrund des drehenden Rads ständig geändert wird. Da sollte genug Energie zur Verfügung stehen, um so eine einfache Luftdrucküberwachung ohne Batterien zu betreiben.

edit: Typo
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 16 Apr 2019 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorgeschriebene Reifendrucküberwachung für Fahrzeugklasse M1

#9 

Beitrag von Steffen G. »

Vanagaudi hat geschrieben: 16 Apr 2019 11:31
Steffen G. hat geschrieben: 16 Apr 2019 11:13Ja der Vorteil von den Kappen ist, das man da einfach ran kommt zum Wechseln der Batterien, bei den Ventilesensoren, muss ja der Reifen runter, dafür halten die Batts auch länger.
Ich verstehe nicht, warum man da immer noch Batterien braucht. Armbanduhren laufen nur durch die Bewegung des Arms, intelligente, elektronische Haushaltsschalter senden den Schalterzustand allein mit der Energie, die sie durch den Tastendruck gewinnen. RFID Karten und Tags gewinnen ihre Energie aus dem sie umgebenden HF-Feld. Warum funktioniert das bei einem Rad noch nicht? Da gibt es zusätzlich noch die Schwerkraft, deren Richtung aufgrund des drehenden Rads ständig ändert wird. Da sollte genug Energie zur Verfügung stehen, um so eine einfache Luftdrucküberwachung ohne Batterien zu betreiben.
Das liegt daran, das jemand verdienen will, die meisten erlassenen Vorschriften (insbesondere die der EU) sind zum Zwecke der Profitsteigerung und nicht wie man uns weis machen möchte zum Schutz der Person, der Umwelt, der Bedürftigen ...........
Stellt sich gerade bei diesem Thema die Frage warum wird ein Zwang für eine Reifendrucküberwachung gemacht, und nicht die Vorteile einer solchen hervorgehoben. Es geht um Profit im Namen der Sicherheit/Umwelt.
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