Standlicht bei Lkw-Zulassung
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Standlicht bei Lkw-Zulassung
Wieviele Standlichter sind eigentlich bei Lkw-Zulassung erlaubt ? Muss ich die im Scheinwerfer stillegen, wenn ich andere Zugelassene LED-Positionslichter an anderer Stelle installiere ?
Sprinter - was sonst ?
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Re: Standlicht bei Lkw-Zulassung
Du musst zwischen Parkleuchten und Begrenzungsleuchten unterscheiden. Oft sind sie kombiniert, eine Begrenzungsleuchte kann auch eine Parkleuchte sein, oder das Schlusslicht wird als Parkleuchte verwendet. Ich verstehe deine Standlichter als Parkleuchten. Darüber hinaus gibt es noch Umrissleuchten.
- Parkleuchten vorn in weiß bzw. hinten in rot sind nur für Fahrzeuge bis einschließlich 6m Länge und bis einschließlich 2m Breite erlaubt. Für alle anderen Fahrzeuge sind sie verboten. Es sind nur zwei Leuchten vorn und zwei Leuten hinten, oder eine Leuchte auf jeder Seite erlaubt. Die Parkleuchten müssen auch dann funktionieren, wenn keine anderen Leuchten eingeschaltet sind.
. - Begrenzungsleuchten vorn in weiß sind für alle Kfz.-Klassen vorgeschrieben. Es müssen genau zwei Stück vorhanden und zwischen 0,3m und 1,5m Höhe über der Fahrbahn montiert sein. Die Begrenzungsleuchten dürfen nur zusammen mit den Umriss-, den Schluss-, den Seitenmarkierungs- und den Kennzeichenleuchten ein- und ausgeschaltet werden können.
. - Umrissleuchten vorn, genau zwei Stück in weiß, und hinten, genau zwei Stück in rot, sind für Fahrzeuge über 2,1m Breite vorgeschrieben, und dürfen an Fahrzeugen bis einschließlich 1,8m Breite nicht montiert werden. Die vorderen Umrissleuchten müssen oberhalb der Windschutzscheibe angebracht sein, hinten so hoch wie möglich, vorn und hinten maximal 40cm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite aus zur Mitte versetzt. Die Umrissleuchten dürfen nur zusammen mit den Begrenzungs-, den Schluss-, den Seitenmarkierungs- und den Kennzeichenleuchten ein- und ausgeschaltet werden können.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.