Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

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PrinterCR
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Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#1 

Beitrag von PrinterCR »

 Themenstarter

Liebe Community,

bin absolutes Greenhorn in der Sprinterwelt und fuchse mich so durch, habe schon viele tolle Tipps gefunden (danke dafür) aber leider noch nicht die Lösung zu meinem drängendsten Problem. Selbst eine Nachfrage bei einem MB Mitarbeiter blieb erfolglos. Habe den 4,6 t Sprinter der als LKW bei 94 km/h abriegelt.
Wie kriege ich diese Drosselung aus dem System? Das geht doch, oder, bei Neubestellung als WoMo wird es ab Werk richtig eingestellt.
Vielen Dank für sehnlich erwartete Tipps.
Dia
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Vanagaudi
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Ja, es gibt einen Ausstattungscode "Fahrzeug ohne Geschwindigkeitsbeschränkung". Ist üblicherweise bei jedem WoMo als Standard konfiguriert. Sollte dein Händler auch kennen. Tatsächlich wird eine Beschränkung auf 161km/h eingestellt, ist aber bei jedem Sprinter so.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Fachmann
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#3 

Beitrag von Fachmann »

Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile auf deutschen Autobahnen
Beim Wohnmobil ist die Geschwindigkeit auf der Autobahn ebenfalls in Abhängigkeit zu den zulässigen Gesamtgewicht gestellt. In Deutschland sind grundsätzlich nicht alle Autobahnabschnitte für alle Verkehrsteilnehmer mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung belegt. Auf freien Strecken können so mitunter auch Wohnmobile schneller als 100 km/h fahren, sofern diese nicht mehr als 3,5 t zGG auf die Waage bringen. Hier gilt somit keine feste Höchstgeschwindigkeit mit dem Wohnmobil bis 3,5 t zGG, sofern Beschilderung nichts anderes vorgibt. Als Orientierungspunkt dient lediglich die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die lediglich als Empfehlung nicht aber als Gebot zu verstehen ist.

Liegt das zulässige Gesamtgewicht von dem Wohnmobil hingegen über 3,5 Tonnen, ist die Höchstgeschwindigkeit auch auf der Autobahn auf 80 km/h beschränkt. Eine höhere Geschwindigkeit bis 100 km/h ist nur dann zulässig, wenn das Wohnmobil im Einzelfall für diese Geschwindigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat.
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#4 

Beitrag von Solofahrer »

Unabhängig davon, dass ich eine Geschwindigkeit von 160 km/h mit einem Sprinter für Wahnsinn halte und auch nie wieder tun werde, habe ich es einmal auf einer völlig freien BAB-Strecker ausprobieren wollen und mit meinem LaStrada Nova diese Geschwindigkeit sogar noch übertroffen. — Mein Sprinter hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,88 Tonnen.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Solofahrer für den Beitrag:
Exilaltbier (26 Jul 2020 20:12)
keep on travelling,
Axel

seit 7/18 mit einem La Stada Nova"S" auf Sprinter 319 BlueTEC (W906/OM642) Automatik unterwegs, mein neuntes Reisemobil seit 1974 :D
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#5 

Beitrag von Darth Fader »

„Fachmann“ hat geschrieben:Liegt das zulässige Gesamtgewicht von dem Wohnmobil hingegen über 3,5 Tonnen, ist die Höchstgeschwindigkeit auch auf der Autobahn auf 80 km/h beschränkt. Eine höhere Geschwindigkeit bis 100 km/h ist nur dann zulässig, wenn das Wohnmobil im Einzelfall für diese Geschwindigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat.
Hast du da eine (verlässliche) Quelle?
Ich finde nur Verweise auf max.100km/h bei Wohnmobilen zwischen 3,5 und 7,5t.
Und wie bei PKW ist keine Drosselung erforderlich.
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#6 

Beitrag von hljube »

Wird hier geregelt: StVOAusnV 12, siehe § 1
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor hljube für den Beitrag (Insgesamt 2):
Vanagaudi (13 Okt 2019 13:42), Darth Fader (14 Okt 2019 00:55)
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#7 

Beitrag von Darth Fader »

...ja, das ist so einer der von mir erwähnten "Verweise".
Würde ich jetzt aber nicht für die These von "Fachmann" werten, weil da nix mit "Ausnahmegenehmigung im Einzelfall" auftaucht. :wink:
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#8 

Beitrag von Fachmann »

Diese Ausnahme soll wohl für einige EU Länder gelten. Ich habe bis jetzt kein einziges "deutsches" WoMo über 3.5T ohne Begrenzer gesehen (mit einer kleinen Ausnahme :D ) ist aber auch nicht ganz ein WoMo.
Vielleicht hat jemand sowas, würde da gerne wissen was man für die 100er Zulassung bzw Ausnahmegenehmigung braucht.
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#9 

Beitrag von Vanagaudi »

Fachmann hat geschrieben: 21 Okt 2019 13:32würde da gerne wissen was man für die 100er Zulassung bzw Ausnahmegenehmigung braucht.
In den Fahrzeugpapieren steht dann Feld 5 (Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus):
.
Zulassungsbescheinigung Teil I Feld 5
Zulassungsbescheinigung Teil I Feld 5
.
Übersetzt:
Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Sitzplätzen Wohnmobil

Darüber hinaus in den Feldern F.1 und F.2 eine Gewichtsangaben unter 7,5t.
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#10 

Beitrag von Darth Fader »

Mal kurz etwas weg von diesen kleinen Scharmützeln hier und wieder zur Ausgangsproblemstellung:
PrinterCR hat geschrieben: 09 Sep 2019 08:58Selbst eine Nachfrage bei einem MB Mitarbeiter blieb erfolglos. Habe den 4,6 t Sprinter der als LKW bei 94 km/h abriegelt.
Wie kriege ich diese Drosselung aus dem System? Das geht doch, oder, bei Neubestellung als WoMo wird es ab Werk richtig eingestellt.
Manchmal sind die :D Mitarbeiter nicht komplett auf Ballhöhe uder verschweigen einen Teil der Wahrheit, weil sie nicht 110% sicher sind.
Aber:
Oft lassen sich mit der erfolgten WoMo-Zulassung Dinge anders regeln. Z.B. Fahrtenschreiber bei 3,5t Fahrzeugen, die schnell mal eben ausprogrammiert sind. Oder der Beifahrerairbag bei Wegfall einer Doppelsitzbank. Und ähnlich müsste es sich mit der Geschwindigkeitsbegrenzung als LKW verhalten. Lt. Gesetz ist diese dann nicht mehr erforderlich.
Ich kenne aber die Zugriffsmöglichkeiten auf die Fahrzeugsoftware nicht und kann keine verbindliche Auskunft geben.
Sicher ist:
1. das ist nicht Hardwaretechnisch gelöst...
2. bei Zulassung als WoMo braucht es keine Begrenzung. Du darfst nur nicht schneller fahren (wie z.B. im Anhängerbetrieb auch beim PKW)
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#11 

Beitrag von Vanagaudi »

Darth Fader hat geschrieben: 21 Okt 2019 16:07Ich kenne aber die Zugriffsmöglichkeiten auf die Fahrzeugsoftware nicht und kann keine verbindliche Auskunft geben.
Das stelle ich mir recht einfach vor: Kopie der Fahrzeugzulassung und des Personalausweises beim :D abgeben und eine Kodierung nach M94 (A 000 440 1199) Fahrzeug ohne Geschwindigkeitsbegrenzung bestellen. Der :D wird eine Bescheinigung zur Geschwindigkeitsbegrenzung ausfüllen (ein vorgefertigtes MB Formular), der vom Kunden und dem :D unterschrieben wird.

Dann wird in der Fahrzeug-Datenbank bei Fahrzeuge mit Geschwindigkeitsbegrenzung der jeweilige Code gelöscht (MD4=90km/h, MD5=100km/h, MD3=120km/h, MK2=130km/h) und durch M94 (ohne Geschw.begr.) ersetzt. Der :D erhält nach Freigabe die nötigen Kodierdaten und der Wagen kann umkodiert werden.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#12 

Beitrag von pill0 »

Hallo zusammen,

habe eine Frage zu der Geschwindigkeitsbeschränkung MD3 - also 120 km/h (Dachte das passt hier ganz gut rein ohne einen neuen Thread zu eröffnen).

Wollte diese gerne rausnehmen lassen und war bei MB, dieser wollte dann eine Anfrage stellen. Gestern bekam ich einen Rückruf das die Begrenzung wohl nicht rausgenommen werden kann, da ab Werk schon drin?! Kann das wohl so sein? ist ein 316 cdi.

Ab und zu auf der Autobahn schon von Vorteil zumindest mal 130 fahren zu können.

Vielleicht kann jemand was dazu berichten
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Darth Fader
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#13 

Beitrag von Darth Fader »

Es wäre schön, ein paar weitere Infos über das Fahrzeug zu bekommen.
Die Art der Zulassung spielt eben eine Rolle, aber z.B. auch die Untersetzung deiner Hinterachse. Ich habe z.B. mit 4,727 die größte Untersetzung, wie sie z.B. für 3,5t Anhängelast nötig ist. Die bedeutet für den Motor ~3.ooo UpM @ 130km/h. Das regelt der dann ab, um den Antriebsstrang zu schonen. Egal, ob der Dickliche mittlerweile als Womo zugelassen ist, oder als LKW, wie 2012 bei Indienststellung.
Apropos: welches BJ hat deiner denn?
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#14 

Beitrag von Vanagaudi »

pill0 hat geschrieben: 03 Jun 2020 10:35Wollte diese gerne rausnehmen lassen und war bei MB, dieser wollte dann eine Anfrage stellen. Gestern bekam ich einen Rückruf das die Begrenzung wohl nicht rausgenommen werden kann, da ab Werk schon drin?! Kann das wohl so sein? ist ein 316 cdi.
Das ist Unfug, jedenfalls die Begründung. Es gibt aber technische Hindernisse, die eine Geschwindigkeit über 120km/h verbieten. So zum Beispiel bestimmte Reifenkombinationen beim Allrad-Fahrzeug.
  • Fahrzeug ohne Geschwindigkeitsbegrenzung Teilenummer: A 000 440 1199, Ausstattungscode M94, XSF-Ticket erforderlich
Ablauf in der Werkstatt:
  1. Klärung, ob neue Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß Landesrecht möglich ist.
  2. Kundenerklärung "Veränderung Geschwindigkeitsbegrenzung" ausfüllen und anschließend kopieren. Darauf sind Kunden-Unterschrift, Stempel und Unterschrift Werkstatt notwendig.
  3. Kunden muss identifizierbar sein, geeigneter Nachweis zum Beispiel durch Personalausweisnummer.
  4. Eine Kopie der Zulassungspapiere.
  5. Gegebenenfalls eine Kopie der Unterlagen, der den Wunsch des Kunden begründet.
Ausgefülltes Formular Kundenerklärung und Kundenidentifikation einscannen und per XENTRY Support & Feedback (XSF-Ticket) als Anhang an Market Performance Center (MPC) oder Generalvertreter senden.
Teilebestellung auslösen (Teilenummer siehe oben).
Sobald Freigabe vorliegt, am Motorsteuergerät eine SCN-Codierung durchführen.
Archivierung der sämtlicher Unterlagen.
Entsprechenden Aufkleber zur Kennzeichnung der Geschwindigkeitsbegrenzung muss im Sichtbereich des Fahrers angebracht werden.

Edit: Werkstattablauf hinzugefügt
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 03 Jun 2020 12:30, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Geschwindigkeitsbeschränkung M94 abschalten

#15 

Beitrag von pill0 »

Danke für die schnellen Antworten.
Es ist Baujahr 2011, 316 CDI, L2H2 Mixto als LKW zugelassen und ein 4x2
Darth Fader hat geschrieben: 03 Jun 2020 11:27 Die Art der Zulassung spielt eben eine Rolle, aber z.B. auch die Untersetzung deiner Hinterachse.
ACHSUEBERSETZUNG I = 4,364
MOTOR OM651 DE22LA 120KW (163PS) 3800/MIN
Vanagaudi hat geschrieben: 03 Jun 2020 11:27 So zum Beispiel bestimmte Reifenkombinationen beim Allrad-Fahrzeug.
BEREIFUNG 235/65 R16 C ausgeliefert mit SCHLECHTWEGAUSFUEHRUNG (aktuell aber auf BFG 245/70/16)

ist irgendwas dabei was ein technisches Hinderniss wäre?
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