Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Mane30
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Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#1 

Beitrag von Mane30 »

 Themenstarter

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zu der Strebe zwischen Fahrerhaus und Laderaum unterhalb der B-Säule (Strebe im Bild grün markiert) beim W906 (Sprinter 2 BJ 2015). Aus meiner Sicht dient diese Strebe nur zur Befestigung der Trennwand und stützen des darüber liegenden Dachhimmels. Deshalb meine Frage, ob diese Strebe ohne weiteres entfernt werden kann? In den Aufbaurichtlinien finde ich dazu nur eine Beschreibung zum Beschnitt des Fahrerhaus und B-Säulen-Dachspriegels und der Schaffung einer Ersatzsteifigkeit. Jedoch verstehe ich das so, dass es sich hier um die Strebe direkt über der B-Säule am Dach (Strebe im Bild rot markiert) handelt, verstehe ich das richtig? Die grün markierte Strebe könnte somit durch Auftrennen der Schweißpunkte entfernt werden?
Dafür würde eigentlich sprechen, dass es einige Modelle und Umbauten gibt, die diese Strebe nicht enthalten.

Grüße Mane
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Befestigung der Strebe
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Aufbaurichtlinie zur B-Säule
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jense
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#2 

Beitrag von jense »

Die Strebe habe ich noch nie gesehen. Normal ist die beim Serienhochdach mit hohem Fahrerhaushimmel nicht drin. Möglicherweise ist die nur bei Fach über dem Fahrerhaus verbaut. Ich würde sagen, die kann raus ...

Wenn du die sauber rausbekommst, schreib mal eine pn, was du dafür haben willst, ich baue gerade dieses Fach nach mit dem flaschen Himel im hohen Dach ... :-)
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Rosi
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#3 

Beitrag von Rosi »

Diese Strebe dient der Ablage über dem Führerhaus als Halterung und könnte an deren Schweißpunkten an den B-Säulen auf-/abgebohrt werden.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 161tkm (immer) noch
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#4 

Beitrag von ruptech »

Wenn die Strebe nicht mehr vorhanden ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

Sie ist Teil der Kastenkonstruktion.
Ohne der Ablage über der Fahrerkabine hat die B-Säule ein stärkeres Blech im Profil und eine andere Konstruktion.

Was auch noch zu beachten ist: Die Schiebetür wird dauern die Einrastpunkte verfehlen, weil sich der Kasten über die konstruierten Einrastpunkte verwindet. So wird selbst ein TÜV-Mann bald stutzig werden, warum dies so ist.

Leider....
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#5 

Beitrag von traumsprinter »

Hallo Mane30,
bei unserem Sprinter mit Superhochdach war die Strebe auch vorhanden, ich hatte aber die Karre ohne Rückwand bestellt, jetzt war da eine Plastikverkleidung angeschraubt, die bis ins Superhochdach reichte, und die Fahrerhausdecke hielt. Auf meine Nachfrage bei MB, ob die entfernt werden kann, wurde mir gesagt, dass das ein Verkleidungsträger ist, für die Rückwand bzw.für die Deckenverkleidung, die kann ersatzlos entfernt werden, was ich dann auch gemacht habe, da die bei meinem Ausbau störte.
Ich rede von der Strebe auf deinem Foto auf die der grüne Pfeil zeigt.
Gruß von der Ostsee
Peter
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Vanagaudi (11 Nov 2019 18:19)
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#6 

Beitrag von Vanagaudi »

ruptech hat geschrieben: 11 Nov 2019 16:40 Sie ist Teil der Kastenkonstruktion.
Ohne der Ablage über der Fahrerkabine hat die B-Säule ein stärkeres Blech im Profil und eine andere Konstruktion.
Es gibt einige verschiedene B-Säulen. Hier mal zwei zu diesem Problem passende:

Code: Alles auswählen

A 906 630 0411   B-Säule innen rechts                    Ausstattungscode -ZU4+D03,     -ZU4+D05,     -ZU4+D06,     -ZU4+D03    +T16, -ZU4+D05    +T16, -ZU4+D06    +T16, +ZU4+D03
A 906 630 0811   Säule Hochdach innen rechts             Ausstattungscode -ZU4+D03+FF4, -ZU4+D05+FF4, -ZU4+D06+FF4, -ZU4+D03+FF4+T16, -ZU4+D05+FF4+T16, -ZU4+D06+FF4+T16, -ZU4+D03+FF4-T16, +ZU4+D03+FF4


D03   Dach hoch
D05   Superhochdach
D06   Superhochdach in Wagenfarbe lackiert
D16   Notluke im Dach
D91   Wegfall Dach
D46   Gepäckträger Karosserieintern
FF4   Ablagefach über Dachverkleidung
T16   Schiebetür rechts
T19   Schiebetür links
UB8   Bodengruppe Bus für Seitengangbestuhlung
V70   Haltestange vor 1. Sitzreihe
Z1U   Rohbaumaßnahme für Rollover-Test nach ECE
ZE6   Vorrüstung für Regaleinbau
ZU1   Mini-Bus
ZU4   Fertigung Argentinien
ZU7   Länderausführung Kanada
ZU8   Länderausführung USA
Wo genau der Unterschied der beiden B-Säulen liegt, konnte ich nicht ermitteln. Ich würde aber, so wie Peter es vorschlägt, eine schriftliche Freigabe vom Fahrzeughersteller holen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#7 

Beitrag von Mane30 »

 Themenstarter

Hallo Zusammen,

erstmals vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe mich mittlerweile selbst mal bei MB erkundigt (Anssprechpartner für Aufbaurichtlinien vom Sprinter), und er meinte die kann raus.
Folgende Nachricht:
Sehr geehrter Herr...,

richtig, der von Ihnen im Foto mit dem grünen Pfeil markierte Dachspriegel dient ausschließlich der Befestigung der Trennwand und des Dachhimmels, wenn das Fahrzeug mit dem Code FF4 – Ablagefach über Dachverkleidung ausgestattet ist. Hat das Fahrzeug diesen Code nicht, ist auch dieser Dachspriegel nicht verbaut.
Daher spricht m. E. nichts dagegen, diesen Dachspriegel - auch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung - auszubauen. Beim Ausbauen sollten Sie natürlich die B- Säulen an sich nicht beschädigen....
@ruptech
Die Schiebetür wird dauern die Einrastpunkte verfehlen, weil sich der Kasten über die konstruierten Einrastpunkte verwindet.
Wie kommst du darauf? Hattest du das Problem schon mal dass sich dann die Schiebetür verzieht?

@traumsprinter
Hattest du irgendwelche Problem mit der Schiebetür, nachdem du sie rausgenommen hast?

Ich denke mal, dass es schon in Ordnung geht, vor allem weil der nette Herr von MB auch noch extra "auch ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung" vermerkt hat.
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Vanagaudi (15 Nov 2019 11:25)
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#8 

Beitrag von traumsprinter »

Hallo Manne30,

der Bügel ist doch viel labieler als z.B. die Dachspriegel.
Die Schiebetür schloß ohne Probleme, auch die Schließhilfe zog die Tür wie vorher ins Schloß, alles war i.O.
Gruß
Peter
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#9 

Beitrag von PapaFlo »

Hy interessant, wollte die Strebe auch schon Rausschmeißen aus meinen superhohdach. Dachte die Ware wichtiger. Grüße
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Vanagaudi
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#10 

Beitrag von Vanagaudi »

traumsprinter hat geschrieben: 13 Nov 2019 22:09der Bügel ist doch viel labieler als z.B. die Dachspriegel.
Bei den flachen Dächern fehlt der Dachspriegel über der B-Säule sogar vollständig. Nur wenn eine Dachöffnung oder die große Klimaanlage auf dem Dach aufgebaut wird, wird dieser Spriegel auch beim Flachdachsprinter eingebaut.

Interessant ist aber auch, dass beim Überschlagstest nach ECE-Norm bei Flachdachsprinter ein besonderer Spriegel eingesetzt wird, und beim Hoch- und Superhochdach ein besonderer Spriegel auf Kopfhöhe. In den USA wurde der Spriegel über der B-Säule ab einem Baujahr immer eingesetzt, während er bei den europäischen Modellen fehlt. Gibt einem zu denken.
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jense (14 Nov 2019 12:29)
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#11 

Beitrag von jense »

ruptech hat geschrieben: 11 Nov 2019 16:40 Wenn die Strebe nicht mehr vorhanden ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

Sie ist Teil der Kastenkonstruktion.
Ohne der Ablage über der Fahrerkabine hat die B-Säule ein stärkeres Blech im Profil und eine andere Konstruktion.

Was auch noch zu beachten ist: Die Schiebetür wird dauern die Einrastpunkte verfehlen, weil sich der Kasten über die konstruierten Einrastpunkte verwindet. So wird selbst ein TÜV-Mann bald stutzig werden, warum dies so ist.

Leider....
Woran machst du das fest? Hat dir das jemand erzählt? Hast du das selber verglichen? Wo ging die Tür nicht zu?

Wenn das nur Mutmaßungen sind, würde ich dich bitten, diese nicht als Erkentnisse darzustellen, sondern auch als solche zu kennzeichnen. Ein "könnte sein, dass" oder "vielleicht" davor und gut ist, und alle sind dankbar für deine Einwände, die ja durchaus berechtigt sein könnten.
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#12 

Beitrag von ruptech »

jense hat geschrieben: 15 Nov 2019 08:15
ruptech hat geschrieben: 11 Nov 2019 16:40 Wenn die Strebe nicht mehr vorhanden ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

Sie ist Teil der Kastenkonstruktion.
Ohne der Ablage über der Fahrerkabine hat die B-Säule ein stärkeres Blech im Profil und eine andere Konstruktion.

Was auch noch zu beachten ist: Die Schiebetür wird dauern die Einrastpunkte verfehlen, weil sich der Kasten über die konstruierten Einrastpunkte verwindet. So wird selbst ein TÜV-Mann bald stutzig werden, warum dies so ist.

Leider....
Woran machst du das fest? Hat dir das jemand erzählt? Hast du das selber verglichen? Wo ging die Tür nicht zu?

Wenn das nur Mutmaßungen sind, würde ich dich bitten, diese nicht als Erkentnisse darzustellen, sondern auch als solche zu kennzeichnen. Ein "könnte sein, dass" oder "vielleicht" davor und gut ist, und alle sind dankbar für deine Einwände, die ja durchaus berechtigt sein könnten.
Ich bin gelernter Fahrzeugbauer und habe jahrelang mit Mercedes im Sonderkraftfahrzeugbau gearbeitet. Die Erfahrungen von Fahrzeugbauern decken sich oft nicht mit den Aussagen des Werk.

Ich würde mir von Mercedes schriftlich geben lassen, dass die Entfernung der Strebe keine Probleme aufwirft.

Und ich weise darauf hin, dass - wenn es nicht funktioniert - Mercedes immer mit dem Argument kommt, das z. B. das Fahrzeug auf ebenen Boden stehen muss oder die Beladung reduziert werden muss.
ruptech

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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#13 

Beitrag von jense »

ruptech hat geschrieben: 15 Dez 2019 14:20
jense hat geschrieben: 15 Nov 2019 08:15
ruptech hat geschrieben: 11 Nov 2019 16:40 Wenn die Strebe nicht mehr vorhanden ist, erlischt die Betriebserlaubnis.

Sie ist Teil der Kastenkonstruktion.
Ohne der Ablage über der Fahrerkabine hat die B-Säule ein stärkeres Blech im Profil und eine andere Konstruktion.

Was auch noch zu beachten ist: Die Schiebetür wird dauern die Einrastpunkte verfehlen, weil sich der Kasten über die konstruierten Einrastpunkte verwindet. So wird selbst ein TÜV-Mann bald stutzig werden, warum dies so ist.

Leider....
Woran machst du das fest? Hat dir das jemand erzählt? Hast du das selber verglichen? Wo ging die Tür nicht zu?

Wenn das nur Mutmaßungen sind, würde ich dich bitten, diese nicht als Erkentnisse darzustellen, sondern auch als solche zu kennzeichnen. Ein "könnte sein, dass" oder "vielleicht" davor und gut ist, und alle sind dankbar für deine Einwände, die ja durchaus berechtigt sein könnten.
Ich bin gelernter Fahrzeugbauer und habe jahrelang mit Mercedes im Sonderkraftfahrzeugbau gearbeitet. Die Erfahrungen von Fahrzeugbauern decken sich oft nicht mit den Aussagen des Werk.

Ich würde mir von Mercedes schriftlich geben lassen, dass die Entfernung der Strebe keine Probleme aufwirft.

Und ich weise darauf hin, dass - wenn es nicht funktioniert - Mercedes immer mit dem Argument kommt, das z. B. das Fahrzeug auf ebenen Boden stehen muss oder die Beladung reduziert werden muss.
Das Teil ist ein Verkleidungsträger. Fahrzeuge ohne Rückwand und ohne Staufach über dem Fahrerhaus werden ohne dieses Teil ausgeliefert, weil es dann an der Stelle keine Verkleidung zu tragen gibt und dass Teil keinerlei andere Funktion hat.

Darüber hinaus ändert das alles nichts an der Kritik, das du hier ungeprüfte Aussagen machst. Die Schiebetür wird ihre Einrastpunkte verfehlen.... Nee, tut sie nicht! Läuft alles wie geschmiert, auch ohne den Träger.

Auch deine Behauptung, die B Säule ist ohne den Träger eine andere als mit, halte ich persönlich für blanken Unsinn. Im Fahrzeugbau in der Großserie wegen eines Staufach, das 15kg laut Anleitung tragen soll, wird man niemals andere B-Saulen verbauen.

Ich kann es nochmal wiederholen, es geht hier nicht um den Träger....

Wenn das nur Mutmaßungen sind, würde ich dich bitten, diese nicht als Erkentnisse darzustellen, sondern auch als solche zu kennzeichnen. Ein "könnte sein, dass" oder "vielleicht" davor und gut ist, und alle sind dankbar für deine Einwände, die ja durchaus berechtigt sein könnten.
Zuletzt geändert von jense am 15 Dez 2019 14:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#14 

Beitrag von ruptech »

Geht es hier um Recht-haben oder belanglose Diskussion?

Es kann jeder machen, was er will. Die Erfahrung wird es im Nachhinein zeigen. Wer das Problem mit verzogenen Kastenwägen auf unebenen Böden kennt wo die Schiebetür nicht richtig zugeht, wird auch die Erfahrung haben, dass vielleicht ein "Verkleidungsträger" mehr Sinn hat, als nur einer Ablage zu dienen.

Wie schon geschrieben - es kann jeder machen, wie er es für richtig hält. Ich lasse die Finger davon, eine Querstrebe aus einem Kasten auszubauen.
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Darth Fader
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Re: Strebe Dachhimmel/Trennwand unterhalb B-Säule

#15 

Beitrag von Darth Fader »

Ist das -baulich- die Verstrebung vom H1, oder hat der aufgrund der Schiebetür die selbe, wie der H2 (nur bei diesem eben höher)?
Und vor allem:
ist die im aktuellen Fall oben offen?
Ich bin zwar kein Fahrzeugbauer, kann aber mit grundsolidem Viertel-& Halbwissen der Statik nicht erkennen, warum man einen dünnwandigen U-Träger über >>1m Breite frei fliegend als Verstrebung nutzen sollte. Das Ding verwindet sich doch 'beim kleinsten Luftzug'. Beim Dach ist ja wenigstens noch die Blechhaut zur Aussteifung da.

Was mich aber am allermeissten stört, ist die 'ömmelige' Schweissnaht anstelle von sauberen Schweisspunkten. Das sieht für micht tatsächlich nur 'behelfsmäßig' vor der Lackierung nachgerüstet aus.
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"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
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