Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
Postbusschrauber
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Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#1 

Beitrag von Postbusschrauber »

 Themenstarter

Hallo,

Ich konnte leider nicht das richtige in der Suche finden.
Meine Frage ist ob mir jemand die Steuersatz für einen 316 w906 aus 2015 Euro 5 nennen kann einmal als LKW und einmal als PKW.

Ich habe beim Zollamt nachgefragt und die nette Dame konnte es mir nicht ganz sicher beantworten Sie meinte als LKW ca210 Euro und als PKW ca 465 Euro.


Hintergrund bei meiner Versicherung wäre der Sprinter als PKW deutlich günstiger

Danke
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Lars72
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#2 

Beitrag von Lars72 »

Mit den lückenhaften Angaben kann es dir keiner besser sagen als die Dame vom Zoll. Aber die Größenordnungen stimmen und die Summe aus Steuer und Versicherung ist oft ziemlich ähnlich. Du kannst nun also wählen, an wen du lieber mehr zahlst, an den Staat oder an die Versicherung.

Ob dein Auto dann tatsächlich ein LKW oder PKW ist, ist die nächste Frage, denn vielleicht hast du ja eh keine Wahl.
Mobaiger
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#3 

Beitrag von Mobaiger »

Hallo,

nach der nun aktuellen Rechtslage wird die Steuer daran bemessen, wie der Hersteller das Fahrzeug ürsprünglich zugelassen hat, also N1 (LKW) oder M1 (Pkw).
Gewürfelt kann nun nach dem ganzen Hickhack, das ab ca. Nov./Dez. 2018 vom Zoll in Form von neuen Steuerbescheiden speziell für Transporter mit mehr als 3 Sitzplätzen losgetreten und schlussendlich voriges Jahr wieder revidiert wurde, grundsätzlich nicht mehr.
Ich hab den ganzen Schmarrn mit einem VW T5 durch, angefangen mit Fahrzeugvorführung beim Zoll bis Klage vorm Finanzgericht Leipzig.

Zu dem Thema gibt es I-net reichlich Lesestoff.
chicolini
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#4 

Beitrag von chicolini »

Moin zusammen

ganz so einfach is das nicht, letzten Endes werden Steuer/Versicherung gem. Zulassung festgesetzt und dafür muss das Wägelchen auch die Voraussetzungen erfüllen.
Du wirst beispielsweise ziemlich sicher einen Transporter mit Trennwand nicht als PKW typen lassen können, Du brauchst dafür auch mehr Sitze im Transporter als im reinen Kasten, das widerum bedingt Fenster ( wegen Rettungsweg ) etc pepe...

Insgesamt muss man Lars72 recht geben, am Ende lohnt sich der Aufwand meist kaum... In Summe wird´s meist ähnlich :wink:
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Vanagaudi
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#5 

Beitrag von Vanagaudi »

Mobaiger hat geschrieben: 19 Nov 2021 13:20nach der nun aktuellen Rechtslage wird die Steuer daran bemessen, wie der Hersteller das Fahrzeug ürsprünglich zugelassen hat, also N1 (LKW) oder M1 (Pkw).
Das kann nicht sein. Denn ein ein ursprünglich als N1 zugelassenes Fahrzeug kann durch Umbau zu einem Reisemobil zu einem Klasse M1 Fahrzeug werden. Auch steuertechnisch ändert sich da einiges.
Mobaiger hat geschrieben: 19 Nov 2021 13:20Gewürfelt kann nun nach dem ganzen Hickhack, das ab ca. Nov./Dez. 2018 vom Zoll in Form von neuen Steuerbescheiden speziell für Transporter mit mehr als 3 Sitzplätzen losgetreten und schlussendlich voriges Jahr wieder revidiert wurde, grundsätzlich nicht mehr.
Hast du da Referenzen beim Zoll, wo man die letzte Revision nachlesen kann?
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#6 

Beitrag von Mobaiger »

Hallo Vanagaudi,

lt. Postbusschrauber geht es hier so wie ich es lese nicht um die Umschreibung zum Reisemobil.

Vom Zoll erhielt ich im Nov. 2020 einen geänderten KFZ-Steuerbescheid mit dem Hinweis: "Zum 23.10.2020 trat das Siebte Gesetz zu Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft. Damit verbunden ist der Wegfall des bisherigen § 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Sie erhalten deshalb folgenden Bescheid über die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer."

Nun sind es wieder € 185.00 wie zuvor bis Dez. 2018. Wobei mit dem damaligen "neuem" Steuerbescheid, € 388,00, im Dez. 2018 natürlich rückwirkend zum 31.01.2018 PKW-besteuert wurde.
Ein unbeschreiblicher Zirkus.
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#7 

Beitrag von Vanagaudi »

Mobaiger hat geschrieben: 19 Nov 2021 14:35"Zum 23.10.2020 trat das Siebte Gesetz zu Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft. Damit verbunden ist der Wegfall des bisherigen § 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Sie erhalten deshalb folgenden Bescheid über die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer."
Wegen dem weggefallenen Absatz konnte ich so schnell nicht den alten Wortlaut finden. Aber einen Hinweis der Zollbehörde. Es entfällt die Sonderregelung, dass N1 Fahrzeuge bis 3,5t zGM wie M1 zu besteuern sind, sofern diese dazu geeignet sind, vorrangig zur Personenbeförderung benutzt zu werden.

Mit einem bereits vorhandenen Fahrzeug hat man keine Wahl bei der Besteuerung, aber man kann -in gewissen Grenzen- vor dem Kauf des Fahrzeugs eine Zulassung als N1 oder M1 auswählen.

Soweit stimmt die Aussage, hier etwas abgewandelt:
Mobaiger hat geschrieben: 19 Nov 2021 13:20Nach der nun aktuellen Rechtslage wird die Steuer daran bemessen, wie das Fahrzeug zugelassen ist, also N1 (LKW) oder M1 (Pkw).
Also, was als Fahrzeugkategorie aktuell in den Papieren steht. Eine Änderung der Fahrzeugkategorie ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 19 Nov 2021 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#8 

Beitrag von Mobaiger »

Vanagaudi hat geschrieben: 19 Nov 2021 15:06
Mobaiger hat geschrieben: 19 Nov 2021 14:35"Zum 23.10.2020 trat das Siebte Gesetz zu Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft. Damit verbunden ist der Wegfall des bisherigen § 18 Absatz 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz. Sie erhalten deshalb folgenden Bescheid über die Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer."
Wegen dem weggefallenen Absatz konnte ich so schnell nicht den alten Wortlaut finden. Aber einen Hinweis der Zollbehörde. Es entfällt die Sonderregelung, dass N1 Fahrzeuge bis 3,5t zGM wie M1 zu besteuern sind, sofern diese dazu geeignet sind, vorrangig zur Personenbeförderung benutzt zu werden.

Mit einem bereits vorhandenen Fahrzeug hat man keine Wahl bei der Besteuerung, aber man kann -in gewissen Grenzen- vor dem Kauf des Fahrzeugs eine Zulassung als N1 oder M1 auswählen.
Daher: Augen auf beim Autokauf 8)
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#9 

Beitrag von Postbusschrauber »

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Danke schonmal mein Sprinter läuft als LKW ohne Trennwand mit 6 Sitzplätzen und jeweils ein Fenster zwischen b und c Säule ...alles ab Werk so.

Er soll vielleicht später mal als womo laufen
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#10 

Beitrag von WilleWutz »

Postbusschrauber hat geschrieben: 19 Nov 2021 18:08 Danke schonmal mein Sprinter läuft als LKW ohne Trennwand mit 6 Sitzplätzen und jeweils ein Fenster zwischen b und c Säule ...alles ab Werk so.

Er soll vielleicht später mal als womo laufen
Moin,

ist der denn schon auf Dich zugelassen ?
Gruß

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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#11 

Beitrag von Postbusschrauber »

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Hi ja er ist auf mich zugelassen
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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#12 

Beitrag von WilleWutz »

Moin,

hat der Zoll denn die Steuer noch nicht abgebucht?
Gruß

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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#13 

Beitrag von Postbusschrauber »

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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#14 

Beitrag von Postbusschrauber »

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Re: Kfz Steuer für Sprinter 316...Lkw oder Pkw

#15 

Beitrag von Postbusschrauber »

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