Blinker auf´m Dach

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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Schnafdolin
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Re: Blinker auf´m Dach

#16 

Beitrag von Schnafdolin »

Vanagaudi hat geschrieben: 25 Nov 2021 01:58 was war dein Wagen im vorigen Leben? Es gibt ja Einsatzmöglichkeiten, da sind die Fahrtrichtungsanzeiger auf dem Dach erlaubt, manchmal sogar vorgeschrieben. Vielleicht ein Hundefänger?
Bei zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeigern auf dem Dach oder Rundumkennleuchten steht das als Zusatz in Schein und Brief.
Mein guter alter T4 (vor Jahren verkauft) war früher ein Kommunalfahrzeug und hatte an der linken B- und der D- Säule eine Halterung, an die die Rundumleuchte nur angesteckt wurde. Ich erinnere mich, dass in der Zulassung etwas von "...mit Rundumkennleuchte wahlweise" oder so ähnlich stand.

Gruß aus der Lausitz
Martin
Sprinter 313 CDi 4x4, 2003, 4x4 seit 1985

Bin ich ölich, bin ich fröhlich :D
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Rosi
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LB3 BLINKLEUCHTEN FLACH, ZUSAETZLICH HINTEN AUF D.DACH

#17 

Beitrag von Rosi »

Schnafdolin hat geschrieben: 25 Nov 2021 07:33 Bei zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeigern auf dem Dach oder Rundumkennleuchten steht das als Zusatz in Schein und Brief. ...
NEIN :!:
Mein Mehrzweckfahrzeug zur Personenbeförderung bis zu 8 Sitzplätze 906 AC 35 mit Erstzulassung 02/2007 hat
LB3 BLINKLEUCHTEN FLACH, ZUSAETZLICH HINTEN AUF D.DACH
ohne jegliche Bemerkung im Fahrzeugbrief und/oder -schein :!:
Dieser Sprinter war angeblich ein Schulungsfahrzeug für Verkäufer; erstmalig auf die DAIMLERCRYSLER AG zugelassen.
Z42 ZULASSUNG ALS PKW
ZM4 KOMBI-FAHRZEUG
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 161tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
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der.harleyman
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Re: Blinker auf´m Dach

#18 

Beitrag von der.harleyman »

Der Hundefänger ist gut... :D
Nein, meine Vorbesitzerin hat die Dinger einfach ab Werk mitbestellt, damit das Fahrzeug am Stauende auf BAB schon von weitem erkennbar ist und niemand ins Heck kracht. Im vorherigen "Autoleben" war es ein schlichter Transporter im Fuhrgewerbe. Zulassung ist seit Ezl. ein Lkw <3,5To. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ich eines Tages etwas daran ändern werde...
der harleyman
319CDI, 2016, L3H2, graphitgraumet., 420.000km, na und?! :)
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Hans
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Re: Blinker auf´m Dach

#19 

Beitrag von Hans »

Was vermutlich von der StVZO her geht, sind zusätzliche Blinker oben auf den Dachecken …
Geht, mein 318 bestellt als Kastenwagen mit den Dachblinkern, Ausbau zum Wohnmobil mit TÜV Abnahme zum Sonder-Kfz Wohnmobil durch den Ausbauer ohne Probleme …
E s . g r ü s s t . E u c h . H @ N S ‹(•¿•)› D E R . M O B I L E . S C H W A B E . MOBIL-ECKE .
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pappa
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Re: Blinker auf´m Dach

#20 

Beitrag von pappa »

Mein ehemaliger RTW-Koffer hat auch noch alles was er im Rettungsdienst brauchte bis auf Blaulicht und Sirenen.
Hinten sind 2 x Rücklicht, 2 x Bremslicht, 2 x Blinkleuchten und rundum die Umfeldbeleuchtung (sogar während der Fahrt einschaltbar). Das alles hat den Prüfer bei der Umschreibung zum Wohnmobil nicht interessiert. Ich freue mich jetzt über die zusätzlich vom Armaturenbrett aus einschaltbaren Rückfahrscheinwerfer oben im Dach und dass, wenn das Motorrad auf der Plattform steht und die unteren Leuchten verdeckt, trotzdem noch genug Licht da ist.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor pappa für den Beitrag:
der.harleyman (25 Nov 2021 16:05)
316er Fernweh-Einsatzfahrzeug (ex RTW-Koffer von WAS) mit Wandlerautomatik und 225-75-16 auf Felgen vom "G"

Biete:
Bremsklötze hinten von Bosch für die kleine Ate-Bremsanlage.
Gelöschter User

Re: Blinker auf´m Dach

#21 

Beitrag von Gelöschter User »

der.harleyman hat geschrieben: 24 Nov 2021 23:15 Im Normalfall wird da auch kaum jemand meckern. aber wir sind in EU und BRD eben zu mehr als 100% reglementiert.
Daher ist die offizielle Betrachtungsweise die, dass wie beschrieben auch retroflektierende Einrichtungen zu den Beleuchtungseinrichtungen gehören.
Damit sind wir wieder bei der ECE (R48?). Der Sinn ist wohl auch, dass nur echte Kommunal-, Baustellen-, etc. Fahrzeuge diese auffälligen Warneinrichtungen tragen sollen und nicht jedermann. Sonst hätte man da keinen Aha-Effekt mehr, wenn der Blick darauf fällt. Also offiziell nö... Ob es letztlich jemenden stört...?
Die gelbe Rundumleuchte auf dem Dach ist genauso zu betrachten. Ist eben nur für Kommunal, Pannenhilfe etc. erlaubt.
Zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger auf dem Dach können jedenfalls nicht verboten sein, sonst hätte meiner sie nicht ab Werk drauf.
Gelöschter User

Re: Blinker auf´m Dach

#22 

Beitrag von Gelöschter User »

der.harleyman hat geschrieben: 24 Nov 2021 23:15 Im Normalfall wird da auch kaum jemand meckern. aber wir sind in EU und BRD eben zu mehr als 100% reglementiert.
Daher ist die offizielle Betrachtungsweise die, dass wie beschrieben auch retroflektierende Einrichtungen zu den Beleuchtungseinrichtungen gehören.
Damit sind wir wieder bei der ECE (R48?). Der Sinn ist wohl auch, dass nur echte Kommunal-, Baustellen-, etc. Fahrzeuge diese auffälligen Warneinrichtungen tragen sollen und nicht jedermann. Sonst hätte man da keinen Aha-Effekt mehr, wenn der Blick darauf fällt. Also offiziell nö... Ob es letztlich jemenden stört...?
Die gelbe Rundumleuchte auf dem Dach ist genauso zu betrachten. Ist eben nur für Kommunal, Pannenhilfe etc. erlaubt.
Zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger auf dem Dach können jedenfalls nicht verboten sein, sonst hätte meiner sie nicht ab Werk drauf.
Hi Harleyman,

ich bin nict sicher ob ich es 100% richtig wiedergeben kann. Es ist etwas anders als Du schreibst. Die rot/weißen Schraffiermarkierungen bewirken Sonderrechte z.B. Parken entgegen der Fahrtrichtung oder Halten im absoluten Halteverbot. Deshalb dürfen Müllwagen auch gegen die Fahrtrichtung also Links fahren (Nicht entgegen der Einbahnstraße), oder eben im Halteverbot halten! Für Baustellenfahrzeuge gilt das entsprechend. Blinklichter ob blau oder gelb erwirken keinerlei Berechtigung, Weder Feuerwehr noch Polizei darf mit angeschalteten Blinkwarzen auf dem Dach mehr oder weniger als jeder andere Verkehrsteilnehmer! Die Blinkleuchten sollen lediglich für eine bessere Sichtbarkeit bei Gefahrstellen bewirken/signalisieren! Erst mit dem Martinhorn ergeben sich Sonder- und Wegerechte. Ohne Sondersignal haben die blauen oder gelben Blinkleuchten lediglich eine Warnfunktion wie der Warnblinker am Fahrzeug. Blau ist das Sondersignal das BOS-Vorbehalten ist (Behörden und Organsisationen mit Sonderaufgaben)! Das Blinklicht alleine ob blau oder Gelb ist beim unberechtigten Benutzen lediglich eine Ordnungswidrigkeit die mit wenigen Euros und oft mit dem Einbehalten der Leuchte geahndet wird. Das unberechtigte Benutzen des Blaulichts in Verbindung eines Tonfolgesignals ist Strafbar, das geht in Richtung Amtsanmaßung. Das Ganze haben wir schon vor X-Jahren in aller Tiefe bei der Feuerwehr bzgl. Einsatzfahrten mit privat PKW durch gespielt.
*klugscheißer Modus OFF*

Grüße Chris
Gelöschter User

Re: Blinker auf´m Dach

#23 

Beitrag von Gelöschter User »

Übrigens ist hier das Pampflet das ich meinte... KLICK

Chris
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Gelöschter User für den Beitrag:
Vanagaudi (28 Nov 2021 21:59)
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Re: Blinker auf´m Dach

#24 

Beitrag von Vanagaudi »

Gelöschter User hat geschrieben: 28 Nov 2021 21:41 Übrigens ist hier das Pampflet das ich meinte... KLICK
Oder von hier direkt zum Download als PDF-Datei. Ist aber von 2006, im Zweifel noch einmal ins zugehörige Gesetz sehen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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