Auflastung bei neuem 319 4x4

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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Rosi
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VS30 4x4 - Auflastung 319 ./. Ablastung 419

#16 

Beitrag von Rosi »

emager hat geschrieben: 19 Jan 2022 10:49 ... und was machst Du jetzt?
Sprecht besser mit der Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.), als dem Freundlichen :!: Ablastungen waren bisher m.W. deutlich problemloser, als jegliche Auflastung.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 161tkm (immer) noch
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#17 

Beitrag von jstaerr »

Hallo Zusammen,

darf ich fragen ob ihr bezüglich der Ablastung schon weitergekommen seid?

Danke.
Jürgen
Zuschauer
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#18 

Beitrag von Zuschauer »

Ich habe einen 419er. Mit dem bin ich im Leerzustand auf eine amtliche Waage gefahren und mit dem Wiegeschein direkt zu einer Prüfstelle. Es hat 10 Minuten gedauert und das Auto war abgelastet. Nicht je Prüfstelle kann/darf dies machen. Manchmal kommen solch Aussagen "da muss ich erst mal bei MB Fragen" blablabla. Vorher einfach ein paar Prüfstellen anrufen und nachfragen.
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#19 

Beitrag von scooterbc »

So,
ich habe letzte Woche meine Eintragung auf 3,5 To erhalten.

416 4X4 mit 3,88 To bestellt. Jetzt nach einem Jahr habe ich beim TÜV nachgefragt wie das Ablasten geht. Antwort war: Fahrzeug muss leer gewogen werden mit vollem Tank, Gasflasche und 20 Liter Wasser. Der TÜV nannte mir auf Nachfrage auch eine amtlich anerkannte Waage. Dort bin ich hin und habe wiegen lassen: 3060 KG.
Dann habe ich mich zwei Wochen hingesetzt und lange überlegt und eine Wiegeaktion von allen möglichen Zuladungsgegenständen sowie meiner Frau und mir vorgenommen. Im Ergebnis sind wir immer so zwischen 3450 und 3550 KG gelandet ohne irgendwelche Umbauten vornehmen zu müssen aber schon mit 50 KG Stützlast für Anhänger
Dann bin ich zum TÜV gefahren und in 10 Minuten hatte ich ein Gutachten zur Umschreibung mit welchem ich die Eintragung bei der Zulassungsstelle durchgeführt habe.
Jetzt steht im Schein: techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG und im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG

Und jetzt habe ich noch die Optionen diverse gewichtsträchtige Bauteile auszubauen: Markise 30 KG, Blei gegen LiFe-Batterie 20 KG, Gurtgestell hinten 11KG, Delta Classic b 265/18 gegen kleinere auf Stahl 50 KG, Trittstufe 6 KG
Außer in Österreich, Schweiz, Frankreich und England gibt es mindestens 1% Toleranz in Deutschland sogar 9,9%
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#20 

Beitrag von hkss »

scooterbc hat geschrieben: 13 Feb 2022 10:42 So,
ich habe letzte Woche meine Eintragung auf 3,5 To erhalten.
Jetzt steht im Schein: techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG und im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG
He das ist ja toll Scooterbc! Glückwunsch! und danke für´s posten.
In welchem Bundesland warst Du da beim Tüv?
Und im klartext bedeutet das, Du geltest jetzt als 3,5t Fahrzeug?
Darf dann jemand der nur 3,5t fahren darf (Führerschein) damit fahren?
Keine Geschwindigkeitsbeschränkung in Deutschland?
Österreich Maut ect. gelten da auch die 3,5t?
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#21 

Beitrag von Vanagaudi »

hkss hat geschrieben: 14 Feb 2022 20:47
scooterbc hat geschrieben: 13 Feb 2022 10:42 Jetzt steht im Schein: techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG und im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG
Österreich Maut ect. gelten da auch die 3,5t?
Österreich? Die waren schon immer findig, wenn es darum ging, Mautpreller aufzuspüren. Da steht:
  • im Mitgliedsstaat zulässiges Gesamtgewicht 3500 KG.
Außerhalb des Mitgliedstaats, in diesem Fall außerhalb Deutschlands, gilt:
  • techn. zulässiges Gesamtgewicht 3880 KG.
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#22 

Beitrag von Bobil »

Hallo,
jetzt ist nur die Frage, wie "Mitgliedsstaat" definiert ist - EU?
Grüße, Andreas
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#23 

Beitrag von Vanagaudi »

Bobil hat geschrieben: 15 Feb 2022 07:20 jetzt ist nur die Frage, wie "Mitgliedsstaat" definiert ist - EU?
Wiki hält dazu eine recht einfach gehaltene Antwort auf diese Frage bereit. Es ist tatsächlich so, dass der Betrieb des Fahrzeugs allen Mitgliedstaaten der EU zugelassen ist. Man darf also damit innerhalb der EU herum fahren bzw. anderswo ohne weitere Prüfung oder Änderung in der EU zum Straßenverkehr anmelden. Wenn du das Fahrzeug in anderen Ländern als den EU-Mitgliedstaaten benutzen willst, darfst du das nur aufgrund einer gegenseitigen Anerkennung der Zulassungsvorschriften. Diese gegenseitige Anerkennung gilt aber nur für einen kurzen Zeitraum, danach muss das Fahrzeug das Besuchsland wieder verlassen haben. Den Unterschied machen die gemeinsamen Fahrzeug-Zulassungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten aus.
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#24 

Beitrag von hkss »

Ja also dann muss ich doch nochmal auf den ursprünglichen Grund meiner Frage zurückkommen

Wenn Mitgliedsstaat "EU" bedeutet, dann würde das ja bedeuten, das das Fahrzeug als 3,5t gilt und somit KEINER LKW Geschwindigkeitsbegrenzung überall in der EU unterliegt.
Und auch überall in der EU mit diesen neuerlichen Führerscheinen die nur 3,5t fahren dürfen,- gefahren werden darf.
Also auch Östereich, Slowenien ect.
3,88t gilt dann nur für Staaten außerhalb der EU. Anderst Formuliert: das Fahrzeug ist nur ein 3,88t außerhalb der EU.
Richtig?

Desweiteren, wenn ein Unfall (kein Geschwindigkeitsdelikt) mit 3,87t Gesamtgewicht passiert gilt das nicht als Überladen ergo der Versicherungsschutz besteht ohne wenn und aber.
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#25 

Beitrag von scooterbc »

So, als Verursacher dieses allgemeinen Rätselratens möchte ich zur Aufklärung beitragen:

Ich habe mich natürlich bei der Zulassungsstelle eingehend informiert was die Eintragung bedeutet da ich so einen Unsinn vorher auch noch nicht gesehen hatte.

Natürlich ist die Formulierung " im Mitgliedsstaat " verwirrend bedeutet aber nichts weiter, als dass in diesem Fall Deutschland das zulässige Gesamtgewicht auf 3500 Kg begrenzt. Auf Grund internationaler Vereinbarungen werden die Zulassungen des zulassenden Staates in jedem Land das die Vereinbarungen anerkannt (lt. Aussage der Zulassungstelle bis auf Japan alle) auch dort anerkannt.

Jörg
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#26 

Beitrag von hkss »

tut mir leid für meine Begriffstutzigkeit, bitte um Nachsicht,
aber ich weis jetzt immer noch nicht ob du in Österreich dann als 3,5t geltest und keine gobox und nur den normalen pkw Geschwindigkeitsbegrenzungen unterliegst.
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#27 

Beitrag von scooterbc »

Ja, das gilt auch in Österreich, meine Go- Box habe ich schon zurückgegeben.

Jörg
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hkss (09 Mär 2022 20:49)
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Re: Auflastung bei neuem 319 4x4

#28 

Beitrag von veritas »

Zuschauer hat geschrieben: 22 Nov 2021 20:55 Ich habe mir einen 419er bestellt und diesen auf 3,49 to. ablasten lassen. Geht problemlos. Die V-Max-Begrenzung habe ich selbst ausprogrammiert.

Ablastung funktioniert deutlich einfacher als umgekehrt und die Option wieder auf 4,1 to. zu gehen bleibt erhalten.
Hallo zusammen,
wir haben in diesem Zusammenhang zwei Iglhautsprinter als 419 bestellt und wollten diese ablasten. Das funktioniert laut zweier unabhängiger TÜV- Prüfstellen angeblich nicht, weil beim Ändern vom Fahrzeug Typ N2 zu N1 eine bestimme Zuladung noch übrig sein muss.
Hat das schon einmal jmd gehört, bzw. gibt es einen Trick dies zu umgehen?
Beim 419 nervt schon das 80 iger Schild im Display…
L G Lutz
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