Wohnmobil und Anhängelast

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Heidi
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Wohnmobil und Anhängelast

#1 

Beitrag von Heidi »

 Themenstarter

Hallo Forumsfreunde,
Ich habe einen Carthago auf Sprinterfahrwerk 5,3t zul. Gesamtgewicht mit Automatikgetriebe.
Erstzulassung 2009 km Stand heute 120.000km.
Ich möchte gerne meinen Pkw mit auf Reisen mitnehmen. Anhänger mit Fahrzeug 1,5t.
Muss ich Angst haben, das Fahrzeug zu überlasten auch bezüglich des Automatikgetriebes, oder ist das für den Sprinter kein Problem?
Wie denkt Ihr darüber?

Gruß Roland
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MobilLoewe
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#2 

Beitrag von MobilLoewe »

Hallo Roland,

wenn die von MB freigebene Anhängelast nicht überschritten wird, hätte ich keine Bedenken.

Gruß Bernd
Seit 1. März 2024 Hymer B-MC T 600 auf Sprinter 910, 170 PS, 9-Gang Automatik, SLC Fahrwerk 4,5 t, MBUX, Assistenten quasi volle Hütte.

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asap
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#3 

Beitrag von asap »

allg. sind die Sprinter bis 2 to freigegeben und ein 5 to. darf noch mehr ....
ich ziehe mit meinem Sprinter bis zu 2,7 to
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
wird in ein Womo für 2 Leute

Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#4 

Beitrag von Almaric »

Man sollte allerdings vielleicht noch im Hinterkopf haben, dass der Sprinter (soweit mir bekannt) immer ein max. Gesamtzuggewicht von 7t hat!
Das würde bei unserem Threadstarter mit 5,3t Sprinter + 1,5t Hänger = 6,8t Gesamtgewicht so gerade noch hinkommen...wenn das Wohnmobil max. ausgeladen ist - was ja nun nicht unbedingt die Seltenheit ist :wink:

Gruß,
Marcel
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Tüdelbüdel
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#5 

Beitrag von Tüdelbüdel »

Almaric hat geschrieben: 23 Jul 2022 21:14 Man sollte allerdings vielleicht noch im Hinterkopf haben, dass der Sprinter (soweit mir bekannt) immer ein max. Gesamtzuggewicht von 7t hat!
Das würde bei unserem Threadstarter mit 5,3t Sprinter + 1,5t Hänger = 6,8t Gesamtgewicht so gerade noch hinkommen...wenn das Wohnmobil max. ausgeladen ist - was ja nun nicht unbedingt die Seltenheit ist :wink:

Gruß,
Marcel
Die 5,3 t sind doch das zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche. Der Threadstarter würde dann ja auch ohne Anhänger überladen sein (was natürlich sein kann).
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#6 

Beitrag von Almaric »

@Tüdelbüdel: Sorry, aber ich kann dir da gerade nicht ganz folgen bei deinem 2. Satz
Es gibt ein zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs, in dem Fall 5,3t. Und es gibt eine zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination mit Anhänger. Und die darf soweit mir bekannt beim Sprinter 7t nicht überschreiten. Wenn du also einen 5,3 Tonner hast der komplett beladen ist und 5,3t wiegt, dann kannst bzw. darfst du nur noch max. 1,7t anhängen, egal was für eine Hängerkupplung verbaut ist. Sollte der 5,3 Tonner halb leer sein und so nur 4t auf die Waage bringen kannst du natürlich 3t anhängen - sofern die Hängerkupplung das kann. Die 3,5t Anhänger ziehen darfst du nur, wenn das Zugfahrzeug nicht schwerer als 3,5t ist! Und das dürfte bei einem 5,3t mit Wohnaufbau wahrscheinlich schon nur mit dem Aufbau in etwa der Fall sein. Gepäck / Ladung mitnehmen ist dann nicht.

Das finde ich ja persönlich den Witz beim Sprinter und deshalb wird es für mich zukünftig u.A. deswegen auch kein Sprinter mehr werden. Was bringt mit der 5 oder 5,5 Tonner mit 3,5t Hängerkupplung, wenn ich dann vorne voll beladen bin und hinten nur noch einen Fahrradanhänger ziehen darf? Im Hinterkopf haben sollte man bei gewerblicher Nutzung vielleicht noch, dass ab 7,5t auch Maut fällig wird. Dafür gibts aber beim Spriner erst gar keine Option (also für das Mautgerät). Einzige Ausnahme scheint mir hier der Iveco Daily zu sein. Da hast du egal ob 5, 6 oder 7 Tonner immer deine 3,5t Anhängelast (es gibt überhaupt nur eine Hängerkupplung und nicht diesen Unfug wie bei MB) und ein zulässiges Gesamtgewicht der Kombination von eben 8,5, 9,5 oder 10,5t. Einzig der 7,2 Tonner Daily hat dann meine ich "nur" 3,3t Anhängelast um die 10,5t nicht zu reissen.
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#7 

Beitrag von Tüdelbüdel »

Almaric hat geschrieben: 24 Jul 2022 17:04 @Tüdelbüdel: Sorry, aber ich kann dir da gerade nicht ganz folgen bei deinem 2. Satz
Der Anhänger wiegt doch nur 1,5t mit Fahrzeug.
Um die 7t Grenze zu reißen, müsste das Zugfahrzeug bereits überladen sein.
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#8 

Beitrag von Zimmermanni »

Jetz muss ich mich auch mal mit ner Frage dazwischenklemmen.
Wo steht geschrieben, dass das zul. Gesamtzuggewicht 7,0 to betragend darf?

Ist das bei den 5 to so?
der Zimmermanni
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#9 

Beitrag von Almaric »

Tüdelbüdel hat geschrieben: 24 Jul 2022 18:01
Almaric hat geschrieben: 24 Jul 2022 17:04 @Tüdelbüdel: Sorry, aber ich kann dir da gerade nicht ganz folgen bei deinem 2. Satz
Der Anhänger wiegt doch nur 1,5t mit Fahrzeug.
Um die 7t Grenze zu reißen, müsste das Zugfahrzeug bereits überladen sein.
Und wozu dann der ganze Aufriss? Genau das hab ich doch schon in meinem ersten Beitrag in diesem Faden geschrieben?!?
Almaric hat geschrieben: 23 Jul 2022 21:14 Das würde bei unserem Threadstarter mit 5,3t Sprinter + 1,5t Hänger = 6,8t Gesamtgewicht so gerade noch hinkommen...wenn das Wohnmobil max. ausgeladen ist.
Ein bisserl Luft wär ja sogar noch.

Ich wollte halt nur mal anmerken, dass das mit den 7t generell so ist bzw. früher anscheinend so war. Wie es mit den aktuellen Modellen aussieht weiss ich ehrlich gesagt nicht. MB nennt das glaub ich "zulässiges Zuggesamtgewicht". Stand immer in meinen Angeboten unter den techn. Daten mit drin und hatte ich vor Ewigkeiten so auch bei meinem Freundlichen erfragt - das war noch bei meinem 1. Sprinter von 2013. Sollte sich da was geändert haben lasst es mich gerne wissen!
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#10 

Beitrag von Bobil »

Zimmermanni hat geschrieben: 24 Jul 2022 19:29 Jetz muss ich mich auch mal mit ner Frage dazwischenklemmen.
Wo steht geschrieben, dass das zul. Gesamtzuggewicht 7,0 to betragend darf?

Ist das bei den 5 to so?
Bei mir steht das auf dem Schild auf der Sitzkiste FS und im Schein. Im Schein findet sich sogar die Bemerkung "Gesamtzuggewicht ist zu beachten" weil mein 5Tonner auf 4,3 t abgelastet ist mit 3t Anhängelast - ich darf dann also nur mit 4t+3t unterwegs sein. Ist für mich aber kein Thema, weil ich den 3t-Hänger nicht auf Reisen brauche, die Option aber behalten wollte.
Bei "durchgehender Bremsanlage" könnte das Zuggesamtgewicht eventuell auch mehr sein, da könnte einer der Spezialisten nochmal was zu sagen.

Grüße, Andreas
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#11 

Beitrag von Frrroschi »

Wenn du also einen 5,3 Tonner hast der komplett beladen ist und 5,3t wiegt, dann kannst bzw. darfst du nur noch max. 1,7t anhängen
oh man, in der benachbarten Schluchtengegend ist das so geregelt:

In den Sprinter Papieren steht:
zulässiges Gesamtgewicht zB. 3,5 to
zulässige Anhängelast gebremst zB. 3,5 to

= man darf einen 3,5to Anhänger dran hängen und mit 7To gesamt fahren wenn man den passenden Führerschein für den schweren Anhänger hat. ( nennt sich bei uns E zu B )

Schwieriger wird es wenn der Führerschein die Grenze vorgibt. Hat man keinen E Schein dürfen 3,5 to nicht überschritten werden.
Also dann nur mehr ein 2,5to zB. Sprinter + 1to Anhänger. Sonnst ist man ohne Führerschein unterwegs.
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#12 

Beitrag von Chr1stoph »

Frrroschi hat geschrieben: 25 Jul 2022 10:16

Schwieriger wird es wenn der Führerschein die Grenze vorgibt. Hat man keinen E Schein dürfen 3,5 to nicht überschritten werden.
Also dann nur mehr ein 2,5to zB. Sprinter + 1to Anhänger. Sonnst ist man ohne Führerschein unterwegs.
Mit Schlüsselzahl 96

750 kg sind auch bei 3,5 t des Zugfahrzeuges erlaubt:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und

zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Zuletzt geändert von Chr1stoph am 25 Jul 2022 11:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Wohnmobil und Anhängelast

#13 

Beitrag von Chr1stoph »

Bei "durchgehender Bremsanlage" könnte das Zuggesamtgewicht eventuell auch mehr sein, da könnte einer der Spezialisten nochmal was zu sagen.
Durchgehende Bremsanlage bedeutet Druckluftbremse. Eine Auflaufbremse ist hier nicht ausreichend
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