AT Reifen
AT Reifen
Hallo,
nachdem ich nun, auch mit eurer Hilfe meinen Sprinter 3 Monate ausgebaut habe und nach Greece umgezogen bin, brauche ich nochmals eure Tipps.
Ich will mir AT aufziehen lassen, habe in den Papieren 225 /75 R 16c 121 /120 oder 225 /75 R 16 C 118/116 stehen und finde dafür keine AT Reifen.
Ideen?
Tausend Dank
nachdem ich nun, auch mit eurer Hilfe meinen Sprinter 3 Monate ausgebaut habe und nach Greece umgezogen bin, brauche ich nochmals eure Tipps.
Ich will mir AT aufziehen lassen, habe in den Papieren 225 /75 R 16c 121 /120 oder 225 /75 R 16 C 118/116 stehen und finde dafür keine AT Reifen.
Ideen?
Tausend Dank
Re: AT Reifen
Der Lastindex sowie das "C" im Fahrzeugschein ist zumindest in Deutschland und damit wohl auch in er EU nicht zwingend einzuhalten, solange der Lastindex über der zulässigen halben Achslast liegt.
War aber auch schon Thema hier: viewtopic.php?p=262082#p262082
War aber auch schon Thema hier: viewtopic.php?p=262082#p262082
MFG
Julian
-1988er T3 1.6TD (RIP)
-2012er W906 313 L2H1
Julian
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Re: AT Reifen
Hi,
das heisst, wenn ich vorne je 1860 und hinten 2250 habe , dass ich dass durch 2 teilen muss und dann den Index raussuche?
Ich weiss, ich habe wenig Ahnung. Sorry...aber jeder fängt mal an.
vg
das heisst, wenn ich vorne je 1860 und hinten 2250 habe , dass ich dass durch 2 teilen muss und dann den Index raussuche?
Ich weiss, ich habe wenig Ahnung. Sorry...aber jeder fängt mal an.
vg
Re: AT Reifen
Hi,
das heisst, wenn ich vorne je 1860 und hinten 2250 habe , dass ich dass durch 2 teilen muss und dann den Index raussuche?
Ich weiss, ich habe wenig Ahnung. Sorry...aber jeder fängt mal an.
vg
das heisst, wenn ich vorne je 1860 und hinten 2250 habe , dass ich dass durch 2 teilen muss und dann den Index raussuche?
Ich weiss, ich habe wenig Ahnung. Sorry...aber jeder fängt mal an.
vg
Re: AT Reifen
Ja genau. Also 1125kg.
Allerdings hast du ja eine Traglast 118 in den Papieren stehen, wenn du sie plug&play fahren willst, musst du Reifen mit mindestens dieser Traglast nehmen.
Edit: theoretisch kannst du aber eben eine 113 fahren (1150kg), nur dann müsstest du das in den Papieren anpassen lassen.
Allerdings hast du ja eine Traglast 118 in den Papieren stehen, wenn du sie plug&play fahren willst, musst du Reifen mit mindestens dieser Traglast nehmen.
Edit: theoretisch kannst du aber eben eine 113 fahren (1150kg), nur dann müsstest du das in den Papieren anpassen lassen.
2014er 316CDI 4x4 ZG4 i2,85+LSP+HA-QSP + VBAir
Selbstausbau: LiFeYPO4 selber bauen, Polster selber machen
Reise: Offroad in Lettland
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Re: AT Reifen
JAIN:
aus : https://res.cloudinary.com/adacde/image ... kkvjs0.pdfEntsprechend der EU-Verordnung 458/2011 Anhang II, Punkt 3 „Tragfähigkeit“ ist der Lastindex eines zu
montierenden Reifens, der in allen sonstigen Spezifikationen den Vorgaben entspricht, ausreichend,
wenn dieser Lastindex für mindestens die Hälfte der maximal zulässigen Achslasten steht.
Punkt 3 oder auch Seite 15
Vergleiche dazu auch : Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen"auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG, Seite 2, Punkt 3 B, D, E
Die Dimension muss der im Schein entsprechen (z.B. 225/75 R16),LI muss minimal halbe Achslast sein, eingetragen werden muss erst bei Berührung mit der Zulassungsstelle (Halterwechsel, Umzug, Nachtrag, Umschreibung etc.)
MFG
Julian
-1988er T3 1.6TD (RIP)
-2012er W906 313 L2H1
Julian
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Re: AT Reifen
Um so besser!
Wusste ich nicht, schön dass was logisches auch mal zulässig ist…
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Re: AT Reifen
Ne kleine Email Anfrage an den zuständigen Tüv oder Dekra kann natürlich nicht schaden, ob das Vorhaben Eintragungsfrei ist
MFG
Julian
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Julian
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Re: AT Reifen
Kleine Rückmeldung auch von mir nochmal, falls jemand das Thema findet:
Der TÜV Nord hat mir meine Ausführungen weiter oben vollumfänglich bestätigt, es gibt aber einen Haken:
Ist das Fahrzeug zum Womo umgeschlüsselt und die TSN, also Feld 2.2 in Fahreugzulassungsbescheinigung Teil 1, durch Nullen ersetzt, hat das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis und man kann sich nicht mehr auf die Angaben im COC beziehen. Es gilt nur noch, was in der Zulassungsbescheinigung steht!
Ich für meinen Teil muss also jetzt bei Umbereifung eine Umtragung der Fahrzeugpapiere vornehmen und wieder Extra Geld an die Halbgötter in Blau zahlen.
Der TÜV Nord hat mir meine Ausführungen weiter oben vollumfänglich bestätigt, es gibt aber einen Haken:
Ist das Fahrzeug zum Womo umgeschlüsselt und die TSN, also Feld 2.2 in Fahreugzulassungsbescheinigung Teil 1, durch Nullen ersetzt, hat das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis und man kann sich nicht mehr auf die Angaben im COC beziehen. Es gilt nur noch, was in der Zulassungsbescheinigung steht!
Ich für meinen Teil muss also jetzt bei Umbereifung eine Umtragung der Fahrzeugpapiere vornehmen und wieder Extra Geld an die Halbgötter in Blau zahlen.
MFG
Julian
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