Neuer Sprinter im Westerwald

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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asap
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Re: Neuer Sprinter im Westerwald

#16 

Beitrag von asap »

mrivnoo hat geschrieben: 27 Dez 2022 18:23 Die Rückhalteeinrichtung gemäß der neuen DIN ISO 27956, zum Beispiel Querwand, Trennwand oder Trenngitter muß den Insassenraum vom Laderaum in gesamter Breite und Höhe abgrenzen.
Es gibt dafür keine Zulassungsvorschrift, daher muss es dem TÜV egal sein ..... wenn der Transporter gewerblich genutzt wird ...kannst du das Transportgut mit Netzen oder Querbalken sichern ... und das interessiert dann nur die Polizei.
Ich habe meine Trennwand schon verkauft gehabt eh ich den Transporter bei Händler abgeholt hatte ...und noch beim Händler ausgebaut und dem Käufer vorbei gebracht.
Auch kann man einen Sprinter Transporter ohne Trennwand bei MB bestellen .... das sagt dann schon alles
Zuletzt geändert von asap am 28 Dez 2022 15:57, insgesamt 1-mal geändert.
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
wird in ein Womo für 2 Leute

Davor VW T3 TD Womo DIY mit Hubdach, VW T4 TDI Multivan Allstar
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Alkahest
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Re: Neuer Sprinter im Westerwald

#17 

Beitrag von Alkahest »

Ich kann bestätigen, dass eine Trennwand nicht TÜV-relevant ist (zumindest weiß ich das für die private Nutzung).
Gibt ja aber immer mal Prüfer, gerade beim TÜV selbst, die besonders kleinkariert sind und eventuell frustriert, wenn sie nichts bemängeln können (der Job zieht wahrscheinlich eine bestimmte Type an :wink:).
Aus eigener Erfahrung kann ich die GTÜ empfehlen.
Viele Grüße, Michael
906 316CDI 4x2 L2H1 Kombi, EcoGear360, I=4,182, 235/65 R16, BJ 2015
275.000 km
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