hljube hat geschrieben: ↑26 Mär 2021 19:12
waldfurcht hat geschrieben: ↑26 Mär 2021 17:39
Hallo Philip,
Was auch noch geht ist Lewmar Größe 54.
Das ist so doch nie und nimmer abgenommen beim Tüv, oder?
Also wenn keine Trennwand vorhanden und das ganze ein Mixto ist, wovon ich bei der Seitenscheibe aus gehe, ist eine Luke ohne E Zeichen im Fahrgastraum unzulässig.
Nicht dass sie nicht halten würde, wollte nur noch mal den Aspekt der Legalität des ganzen beleuchten.
Sie wären auch mit Trennwand unzulässig.
Ich kenne allerdings keinen TÜV, der hinten rein schaut.
Ich werde nach der Umschlüsselung zum Womo die Luken auch einbauen.
Schlicht mangels Alternative.
Die Womo-Dinger sind ja meist nur bis 130 km/h zugelassen.
Wenn ich bei Sturm über den Deich fahre ist der scheinbare Wind ja schnell bei 190 km/h. Da hätte ich Angst das die Womo-Dachluken abreißen.
Muss aber natürlich jeder selber wissen. Stabiler sind die Bootsluken, offiziell zugelassen aber nicht.