Nach Ausbau keine AHK

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
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greyhound
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Nach Ausbau keine AHK

#1 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

Es ist zum Mäusemelken: MB bestätigt mir, dass mein Kastenwagen nach dem Ausbau kein Mercedes mehr ist. Ich habe Mitte 2021 einen Vorführer 314 FWD von MB Mannheim gekauft. Muss dazusagen, das war mein erster Sprinter und zugleich mein erstes WoMo. EZ Nov 2020, 6500 km. In der Konfig steht Q11 Längsträgerverstärkung. Ich frage ; "wozu?". Antwort vom MB-Verkäufer: Falls Sie mal eine AHK montieren wollen. Auto zum Ausbauer gebracht. April 2022 dann vom Ausbauer als Womo zugelassen. Inzwischen kam mir die Idee, dass eine AHK nicht schlecht wäre. In meinen CoC Papieren ist bei O2 ungebremst ein "-", ebenso bei O1 gebremst.
Ein max Gesamtzuggewicht fehlt ebenfalls. Brav wie ich bin, bin ich zum öff. vereid. Sachverst. mit zwei Angeboten von Firmen, die mir eine passende Kupplung montieren, da mit e-Zeichen eintragungsfrei, aber: in meinen CoC-Papiern müssten doch Werte drin stehen. Wenden Sie sich an MB, Gesagt,getan. Nach 1 Tag bekomme ich die Auskunft, dass mir MB dafür keine Freigabe erteilen kann, da es sich ja nicht mehr um ein MB-Fahrzeug handelt (2.2 HSN genullt). Ich soll mich an den Aufbauer als Fahrzeughersteller wenden. Unter D1 steht aber weiterhin MB.

Also: wenn man eine Kastenwagen kauft und ihn zum WoMo umbauen (lassen) will, und man will eine AHK, dann unbedingt VOR der Umschreibung zum WoMo eintragen lassen, sonst....
Arschkarte.
Falls mir irgendwer eine legale Möglichkeit zeigt, trotz allem zu einer AHK zu kommen, wäre mir das eine großzügige Belohnung wert. Bin auch bereit, dafür viele km zu fahren.
Gruß an alle glücklichne AHK-Besitzer.
Wolfgang aus S. Cabrio-fan
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Tilly
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#2 

Beitrag von Tilly »

Nur mal als Idee,
Wenn es jetzt kein Mercedes mehr ist, wende Dich doch mal an den Ausbauer, das müsste ja dann jetzt der Hersteller sein...

Gruß Stefan
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JanN
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#3 

Beitrag von JanN »

Das CoC wird doch durch den Ausbau oder die Womo-Zulassung nicht geändert, sondern nur die Zulassungsbescheinigung. Da hat doch schon der Verkäufer Mist erzählt... :evil:
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#4 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

mit dem Ausbauer bin ich über Kreuz, hat für viel Geld viel Mist gebaut. Muss ich vergessen, sonst ärgere ich mich blos wieder.
Der Verkäufer bei MB war ein netter ahnungsloser Junior-Verkäufer, eher BWLer, hat auch gleich gesagt, dass er von Technik wenig versteht.
Was mich wundert: Dass der Sachverst.(Mitte 50) keinen Spielraum sieht. Hat mir aber selbst gesagt, dass er früher da mehr Spielraum hatte.
Wie gesagt: Ich suche dringend. Mir ist kein Aufwand zu groß.
Gruß aus dem frühlingshaften Stgt.
Wolfgang aus S. Cabrio-fan
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#5 

Beitrag von Lord »

So weit mir bekannt ist kann bei dem VS30 Sprinter wenn nicht ab Werk AHK Vorrüstung (Kabelbaum) bestellt wurde keine AHK mehr Nachgerüstet werden.
Es ist hier vollkommen egal ob du eine Längsträgerverstärkung hast.
wolfgangwk
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#6 

Beitrag von wolfgangwk »

Hallo Wolfgang,
frag mal bei Carsten Stäbler in Waghäusel nach. Der hat bei meinem Sprinter , Frankia T7400 eine AHK nachgerüstet. Nach meinen Unterlagen war beim Sprinter keine AHK Vorrüstung vorhanden.
Grüße
WolfgangwK
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#7 

Beitrag von Fachmann »

Da bitte nicht alles in einen Topf werfen.
Der Hecktriebler W907 ist anders konzipiert und da ist nachträglich auch eine AHK möglich.
Der Fronttriebler W910 dagegen braucht zwingend die Vorrüstung für die AHK sonst ist da nichts mehr zu machen.
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#8 

Beitrag von Frrroschi »

- Welche Anhängerkupplung möchtest Du haben ?
- bis 3,5 to (gebremst) Dafür braucht es die fahrzeugseitigen Ausrüstungen die MB einbauen muss und auch dafür die Bestätigung muss von MB kommen. Hier werden so Dinge relevant wie : Geänderte Differenzialübersetzung, verstärkter Rahmen und Fahrwerk, Software usw. Mit anderen Worten ist nicht möglich so etwas nach zu rüsten, wenn nicht ab Werk so bestellt. Auch wenn Du alle Dinge die MB dafür in den Sprinter einbaut ebenfalls nachrüstet, wirst Du von MB keine Freigabe bekommen. Die wollen das nicht in den Datensatz des Fahrzeugs nachttragen wenn nicht von MB realisiert. Den Brauchst Du aber für die Zulassung. Ist jedenfalls beim RWD so. Beim FWD vermutlich gehts gar nicht und beim 4x4 weis ich es nicht.

. bis 2,0 to (gebremst) dafür würde ich so vorgehen:
Dafür braucht es im Normalfall keine MB Freigabe, alles was von MB kommen muss ist die Softwareänderung. 750Kg/2000Kg gebremst wäre Standart bei den Sprintern mit RWD. Die sollte aber gegen Einwurf von € bei jeden freundlichen möglich sein.

1. Die Papiere eines vergleichbaren Sprinter oder die Papiere deines Fahrzeugs besorgen bevor der Ausbauer darin herumgepfuscht hat.
2. Den Kupplungsverkäufer befragen wie Du zur Eintragung kommst.
3. Den TÜVler deines Vertrauens befragen was Du ihm Alles vorlegen musst fürs eintragen der Kupplung.
4. Ich nehme an der Ausbauer hat im Rahmen der technischen Rahmenbedingungen vom Sprinter den Ausbau durchgeführt. Also keine Änderungen am Rahmen oder anderen tragenden Teilen durchgeführt. Mit anderen Worten der Sprinter ist auch nach dem Ausbau noch ein Sprinter wie von MB geliefert. Es gibt bei Wohnmobilherstellern so Dinge wie Rahmenverlängerug aus Alu usw. Auch kann sein das aufgrund des Ausbau die Achslast / Eigengewicht des Sprinter so hoch ist das es nicht mehr für die Stützlast auf der Kupplung reicht. Sollte aber alles in den aktuellen Papieren zu sehen sein.



BG
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greyhound (17 Mär 2023 09:21)
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#9 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

Auf den Tipp mit der Firma Stäbler hin habe ich dort angerufen. Darauf hin habe ich den schwarzen Aufkleber an der Sitzkiste genauer angesehen, und siehe da: dort steht auch nur Achse 1 und 2 und das GesGew. des Fahrzeugs, aber nix von Anhängelasten oder Zuggesamtgewicht. Also: Arschkarte. Willkommen in der Neuzeit. Von mir aus wäre ich doch im Leben nicht drauf gekommen, dass man an ein Nutzfahrzeug keine AHK nachrüsten kann.
Nach der Kirche ist man schlauer.
Gruß
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#10 

Beitrag von JanN »

Es ist noch gar nicht der 1. April. Trotzdem kann es wohl nur ein Joke sein, dass man an einem 907-Hecktriebler keine Ahk nachrüsten können soll. Und dass in den Papieren und auf Aufklebern keine Anhängelasten stehen solange es am Wagen noch keinen Haken dafür gibt, finde ich auch normal. Vielleicht Mal bei Rameder oder so einem Laden fragen, nicht beim MB-Händler :lol:
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#11 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

@ JanN,
das ist ein 910 FWD, kein 907, hat aber damit nix zu tun. Die Tour mit Rameder, Aukup und anderen hab ich schon durch. Knackpunkt auch für den TÜV-Sachverst. ist immer die fehlende Angabe der Anhängelasten und des Gesamtzuggewichts. Da nutzt mich auch die in den Anbauanleitungen stehende e-Zulassung nix, die angeblich eine Eintragung überflüssig macht. Solange in der Zula T. 1 keine Angaben wie z.B. 750kg, 2000kg und 5400kg drinstehen geht nix.
Ich wollte es ja auch nicht glauben. Es ist eben doch 1. April.
Gruß
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#12 

Beitrag von JanN »

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) steht nichts zu den zulässigen Anhängelasten, wenn kein Haken verbaut ist. Und wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vor dem Ausbau und der Umschlüsselung auf Womo Anhängelasten drinstanden, dann hat der Ausbauer entweder Veränderungen vorgenommen, die eine AHK ausschließen (unwahrscheinlich) oder einfach nur bei der Umschreibung nicht aufgepasst, dass da mangels Anlass nichts verändert oder gelöscht wird, und damit fahrlässig einen Schaden herbeigeführt, für den er haftet. Er hätte auch darauf achten müssen, dass die HSN nicht genullt wird, denn er ist ja nun durch den Ausbau nicht selbst der Hersteller des Fahrzeugs geworden (als Fa. Bott seinerzeit meinen Sprinter zum So.Kfz. Werkstattwagen ausgebaut und umgeschlüsselt hat wurde auch nicht die HSN genullt, und natürlich auch nicht das CoC geändert). Wenn dein Ausbauer tatsächlich doch zulassungsrechtlich zum Hersteller geworden sein sollte, weil er bei der Umschlüsselung gepennt hat, dann muss er halt sehen, wie er dir die prinzipiell technisch mögliche und ggf. mit den gegenüber der Auslieferung unveränderten technischen Eigenschaften von Fahrwerk und Antrieb bedenkenlos vereinbare Nachrüstung einer AHK als unbedenklich bescheinigt. Oder er muss auf seine Kosten die Papiere in Ordnung bringen lassen. Du, Wolfgang, müsstest dich dafür allerdings dann nun wohl endlich mit diesen Dilletanten Mal streiten - oder weiter über jeden nach und nach auffallenden Mist jammern, den die dir für viel Geld gebaut haben, und akzeptieren, dass man für Geld nicht alles kaufen kann (bzw. dass der Rundum-sorglos-und-frei-von-Ärger-Kauf dann doch noch einiges mehr kostet, als selbst ein gut situierter Ruheständler wie du Mal eben so auf den Tisch knallen möchte bzw. kann)... :D

PS: Schon weil heute definitiv nicht der 1. April ist, solltest du dich nicht verarschen lassen...
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#13 

Beitrag von loki »

Verstehe ich irgendwie nicht.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist doch 2.2 die TSN (Typ) und 2.1 die HSN (Hersteller). Bei mir ist der Typ genullt und der Hersteller 2222 und unter D.1 steht der Aufbauer, unter 2 Mercedes-Benz. Vielleicht ist da irgendetwas total schiefgelaufen.
Bei mir allerdings lief die gesamte Bestellung bei MB über den Aufbauer und die Auslieferung mit CoC Teil 1 direkt an ihn. Habe aber auch die Vorrüstung mit Kabel und O.1 und O.2 ist jeweils belegt.

Gruß
Walter
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#14 

Beitrag von farnham »

JanN hat geschrieben: 18 Mär 2023 15:48 In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) steht nichts zu den zulässigen Anhängelasten, wenn kein Haken verbaut ist.
Kann ich nicht bestäitigen. Hatte ab Werk keinen Haken und keine Vorrüstung. Im Schein steht seit eh und je 2000kg auch am Aufkleber am Sitz stehen 5500kg. Anderenfalls wäre es auch nicht mein Auto geworden.
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Re: Nach Ausbau keine AHK

#15 

Beitrag von Fachmann »

Habe doch geschrieben, nicht alles in einen Topf werfen.
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