Probleme mit AHK am Import Sprinter

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Eisbär
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Re: Probleme mit AHK am Import Sprinter

#16 

Beitrag von Eisbär »

Stimmt hatte lange keine mehr vor Augen , nur Ausstattungen. Schlüssel Nummer und so n Kram. Falsch gedacht von mir.
Sprinter 419 4x4 2021 Kabe Van 2022
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Harry Huizing
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Re: Probleme mit AHK am Import Sprinter

#17 

Beitrag von Harry Huizing »

 Themenstarter

Hallo zusammen, danke für eure Antworten, ich bin mir immer noch nicht sicher, was ich tun muss, um die Anhängerkupplung zu benutzen.
Grüße Harry
faye_groen
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Re: Probleme mit AHK am Import Sprinter

#18 

Beitrag von faye_groen »

Hallo Harry,

die COC-Dokumen https://www.coc-online.com/de bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europaweiten Typgenehmigungsnormen entspricht, einschließlich der Angaben zur Anhängelast. Mit diesem Dokument können Sie den deutschen Behörden gegenüber nachweisen, dass Ihr umgebautes Wohnmobil und seine Anhängerkupplung den erforderlichen Normen entsprechen.
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Re: Probleme mit AHK am Import Sprinter

#19 

Beitrag von Vanagaudi »

Harry Huizing hat geschrieben: 14 Jun 2023 15:09Hallo zusammen, danke für eure Antworten, ich bin mir immer noch nicht sicher, was ich tun muss, um die Anhängerkupplung zu benutzen.
Was für ein Typ Krankenwagen handelte es sich? Ist das ein normaler Sprinter als Kombi-Ausführung, oder ein Fahrgestell mit Kofferaufbau?

Bei einem Fahrzeug mit Kofferaufbau ist der Fahrzeug-Hersteller, der hier verantwortlich zeichnet, in der Regel nicht Mercedes, sondern der Hersteller des Kofferaufbaus. Und der hat meist die Verwendung von Anhängerkupplungen ausgeschlossen, weil der Freiraum um die Anhängerkupplung herum wegen der Trittstufen nicht gegeben ist. Außerdem wurde der Rahmen des Fahrgestells meist direkt hinter der Hinterachse abgetrennt und der Wagen erhielt einen tiefer gelegten Rahmen, um einen niedrigen Einstieg zu ermöglichen. Und dieser tiefer gelegte Rahmen erlaubt, je nach Ausführung, ebenfalls keine Anhängelast.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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