Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

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weinschaum
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Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#1 

Beitrag von weinschaum »

 Themenstarter

Ich überlege bei meinem Sprinter 907 BJ 22 mit dem Codierdongle von Kufatec die Verkehrszeichenerkennung zu programmieren. Der Preis wäre ja günstig, 180 €, Bein Neuwagenbestellung wären es 500 gewesen.
Gibt es da rechtliche Probleme, z.B. mit der Gewährleistung?
Wird meine Mercedes-Werkstatt bei einem Besuch das monieren?
Muss der Dongle in der Schnittstelle bleiben?
Danke für Eure Hinweise!
Gruß Uli.
greyhound
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Re: Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#2 

Beitrag von greyhound »

Hallo,
wenn Du Deine Garantie behalten willst soltest Du Deinen Pflichtservice (2 Jahre oder 20tkm) bei MB machen lassen. Dabei werden auch Rückrufe und updates erledigt. Und dabei fliegt Deine Kufatec -Umkodierung wieder raus. MB will das Geschäft (zu Überteuerten Preisen ) ja schließlich selbst machen. Also VOR MB-Besuch dongle selbst entfernen. Und wundere Dich nicht über die Serice-Kosten. Die Preise für die dabei verwendeten Öle übersteigen die Preise besten Cognacs, Teil € 30 / L. Falls Du die schöne 9-GangAutomatik hast, bist Du alleine dafür mit 9 L dabei.
Sprinter fahren muss man sich leisten können. :D
Gruß
Wolfgang aus S. Cabrio-fan
314 Kompakt 910 11/2020 L1H2, seit 04.04.22 ein Reisevan, kein WoMo, inzwischen mit 225/75x16, immer im Fein-tuning :D
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hljube
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Re: Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#3 

Beitrag von hljube »

Die Kufatec Codierung wurde doch hier schon mehrfach beschrieben.
Aus der Erinnerung, bitte an die beigelegte Anleitung halten:
Dongle rein, Zündung an , es wird die FIN im Dongle gespeichert, damit nicht an anderem Fahrzeug ein zweites Mal verwendbar, die Entsprechenden Variantencodierung ausgelesen und gespeichert, neue Variantencodierung ins Steuergerät geschrieben, Zündung aus, Dongle raus.

Danach ist die gewünschte Zusatzausstattung codiert bis Mercedes an deinem Fahrzeug ein Update des betroffenen Steuergeräte vornimmt.
Dann muss man das Prozedere mit dem Dongle wiederholen.
MFG
Julian

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Fachmann
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Re: Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#4 

Beitrag von Fachmann »

Ich verstehe diese immer gleichen Anfragen nicht und dann die Antworten drauf.

Man kauft ein Fahrzeug und es gehört einem dann. Was man damit macht ist jedem selbst überlassen. Was ich freischalten kann oder nachrüsten - entscheide ich selber. Die Gewährleistung entfehlt wenn das Problem auf das Dongle oder die Nachrüstung zurück zu führen ist - dann greift die Gewährleistung von Kufatec bzw. dem jeweiligen Anbieter. Die Funktion wurde echt schon zig mal beschrieben.
Von irgendwelchem Pflichtservice habe ich auch noch nie gehört. Ich kann jeden Service oder was auch immer selbst durchführen oder dahin gehen wo ich will. Betrifft die Garantie in keiner Weise. Kulanz ist dann eine andere Geschichte.
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asap
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Re: Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#5 

Beitrag von asap »

Fachmann hat geschrieben: 22 Aug 2023 08:29 Von irgendwelchem Pflichtservice habe ich auch noch nie gehört. Ich kann jeden Service oder was auch immer selbst durchführen oder dahin gehen wo ich will. Betrifft die Garantie in keiner Weise. Kulanz ist dann eine andere Geschichte.
genau, in der EU kann ich den Service nach Herstellervorgaben überall in einer freien Werkstatt machen lassen ....und es darf mir daher nicht die Garantie verwehrt werden. Nur bin ich aus der Garantie raus ....und es geht um Kulanz ... gibt es diese eben nicht mehr.

Ich hatte das mal mit meinem Audi A4 Avant TDI, habe die Wartung immer bei VW mit Audi Service machen lassen, dann wollte Audi den VW Händler zwingen ein Audi gerechtes Gebäude zu bauen, daher hat die VW Werkstatt den Audi Service abgegeben.

Ich hatte dann ein Problem zu dem ich Kulanz bei Audi beantragt hatte ... die wurde abgelehnt da ich den Service bei einer nicht Audi Werkstatt gemacht haben soll ..... Audi war es dann egal das die Wartung noch als Audi Service bei VW gemacht wurde.

Dann hat die Audi Niederlassung, die Service "nachgeholt" und eingetragen, dann wurde die Kulanz gewährt.

Und diese Verhalten von einem Unternehmen welches VW gehört ....
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Re: Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#6 

Beitrag von rollieexpress »

Die Trennung von Audi und VW hab ich damals noch aktiv miterlebt. Man war das ein Zirkus.
Gruss Jens

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Re: Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#7 

Beitrag von f54 »

Fachmann hat geschrieben: 22 Aug 2023 08:29. Ich kann jeden Service oder was auch immer selbst durchführen oder dahin gehen wo ich will. Betrifft die Garantie in keiner Weise. Kulanz ist dann eine andere Geschichte.
Das ist so nicht richtig. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er dir zu seinen Konditionen anbietet. Hälst du dich daran nicht: Garantie futsch. Kulanz ist rechtlich nicht geregelt; dazu ists ebenso eine freiwillige Herstellerleistung.
2015 W906 316 4x4 Kombi L2H1 ZG3 5G mit einmal alles. Ferner: 245/75R16 (BFG AT), HA: 4,182, Lazer LED

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weinschaum
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Re: Rechtliche Probleme nach Codierdongle?

#8 

Beitrag von weinschaum »

 Themenstarter

Zur Info: Ich musste den Dongle leider zurück schicken, hat bei mir nicht funktioniert, da ich zwar lt. Kaufvertrag ein MBUX habe, dieses aber ohne Navigation und anscheinend nicht vollwertig. Kufatec braucht aber wohl die Info vom Navi. Sehr schade, ich hätte die Verkehrszeichenerkennung wirklich gern gehabt und war auch bereit, dafür was auszugeben.
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