Sprinter 906 316 LKW, als Womo

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
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Lupoisda
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Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#1 

Beitrag von Lupoisda »

 Themenstarter

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Ich war letztens beim TÜV und wir haben über die Wohnmobilzulassung gesprochen, da hat mich der Prüfer sehr verunsichert weil er meinte das es Probleme geben kann weil mein Sprinter als LKW angemeldet ist. Er meinte das es da Abgasklassen gibt die nicht für eine Wohnmobilzulassung zulässig sind. Kann das jemand bestätigen ?

WDB9066351S474011

Danke im vorraus
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Vanagaudi
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Für Wohnmobile gibt es eine Ausnahmegenehmigung, wenn diese auf ein Fahrzeug der Klasse M (LKW) basieren. Steht so in den ECE-Regelungen.

Nachtrag:

VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018
über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraft­fahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

TEIL III: Aufstellung der Rechtsakte zur Festlegung der Anforderungen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung

Anlage 1: Wohnmobile, Krankenwagen und Leichenwagen

Geräuschpegel: Richtlinie 70/157/EWG
M1 ≤2500kg Bemerkung H; M1 >2500kg Bemerkung G+H; M2 Bemerkung G+H; M3 Bemerkung G+H

Geräuschpegel: Verordnung (EU) Nr. 540/2014
M1 ≤2500kg Bemerkung H; M1 >2500kg Bemerkung G+H; M2 Bemerkung G+H; M3 Bemerkung G+H

Emissionen leichter Pkw und Nutzfahrzeuge (Euro 5 und 6)/Zugang zu Informationen: Verordnung (EG) Nr. 715/2007
M1 ≤2500kg Bemerkung Q(1); M1 >2500kg Bemerkung G+Q(1); M2 Bemerkung G+Q(1)

Bemerkung G: Im Fall von Mehrstufen-Typgenehmigungen können auch Anforderungen herangezogen werden, die der Klasse des
Basisfahrzeugs/unvollständigen Fahrzeugs entsprechen (z.B. wenn auf dessen Fahrgestell das Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung aufgebaut wurde).

Bemerkung H: Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2 m ist ohne zusätzliche Prüfungen
zulässig.

Bemerkung Q: Die Verlängerung der Auspuffanlage nach dem letzten Schalldämpfer um bis zu 2 m ist ohne zusätzliche Prüfungen
zulässig. Eine für das repräsentativste Basisfahrzeug erteilte EU-Typgenehmigung bleibt ungeachtet einer Änderung des Bezugsgewichts gültig.

Bemerkung (1): Für Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von bis zu 2610kg. Auf Antrag des Herstellers kann die Verordnung (EG)
Nr. 715/2007 auch für Fahrzeuge mit einer Bezugsmasse von bis zu 2840kg gelten.
Zuletzt geändert von Vanagaudi am 17 Apr 2024 20:38, insgesamt 4-mal geändert.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Vanagaudi für den Beitrag:
hljube (02 Mai 2024 12:06)
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
Stie
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#3 

Beitrag von Stie »

mein crafter war bis januar diesen jahres auch noch ein lkw und wurde im februar umgeschlüßelt zum womo
Lupoisda
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#4 

Beitrag von Lupoisda »

 Themenstarter

Hab das jetzt mal mit der Klasse M gegoogelt, also kann es sein das die Steuern höher sind als bei den PKW umbauten zum Wohnmobil. Das klingt ja schon mal gut, hatte mir schon sorgen gemacht da ich so gut wie fertig bin mit dem Umbau.

Danke euch
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asap
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#5 

Beitrag von asap »

Lupoisda hat geschrieben: 17 Apr 2024 15:49 kann es sein das die Steuern höher sind als bei den PKW umbauten zum Wohnmobil.
Nein, die KFZ Steuer ist als WOMO nicht teurer, wenn die Basis früher mal ein LLKW war
Bei der Berechnung der KFZ-Steuer kommt es auf das Gewicht und die Schadstoffnorm an.
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#6 

Beitrag von Mitschi »

"Probleme" kann es nur geben wenn die Leute im Landratsamt auf der Zulassungsstelle zu doof sind dein Fahrzeug umzuschlüsseln. Aber zum Glück gibt es ja keine unfähigen Beamten :lol:

Mein Sprinter war sogar eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. Da hat der Beamte auch gestutzt. Hat dann aber auch alles geklappt mit der Wohnmobilzulassung. Bring halt alle erforderlichen Unterlagen mit und dann sollte es nach deutschem Recht und Ordnung auch funktionieren.
W906 315er Mixto L2H2 Bj 2006,

Motor: OM646 mit 150PS, Euro 4, ca. 11 - 12 Liter Diesel pro 100km, Kilometerstand 2024 rund 350tkm
Getriebe: 5-Gang Automatik

2018 erworben und zum Womo umgebaut, 2019 offiziell zum Womo zugelassen :mrgreen:
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Rosi
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Sprinter 906 Pkw 324 bis 30.06.09 Euro 4 ./. V

#7 

Beitrag von Rosi »

Ich hatte die Suche selbst bemüht und mit autokostencheck gerechnet, kam aber zu keinem belastbaren Konsens, welchen Aufwand es wert wäre, im Betreff genannten Pkw 324 mit MC9 MOTOR M272 E35 190KW (258PS) 5900/MIN von MF7 EMISSIONSKLASSE EURO 4 M/N1 GR. II auf MP5 MOTORAUSFUEHRUNG EURO V ändern zu lassen, um u.U. paar Euro Steuern weniger, als jährlich 236€ zu bezahlen und weniger Restriktiven bei verschärften Gesetzen zu befürchten. Der Motor M272 mit 3.498cm³ Bj. 03/16 hätte nämlich EURO V, statt EURO 4 der Karosse.
"Interessant", aber auch nicht schlauer, wurde/fand ich: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... se-finden/
324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 8tkm
324 M272 EZ 02/07 H1L2 + PRINS 169tkm zu verkaufen
324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann mal
224 M272 EZ 09/08 H1L2 223tkm in Teilen zu verkaufen
319 OM642 EZ 05/16 im HYMER ML-I 540 verkauft
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asap
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Re: Sprinter 906 Pkw 324 bis 30.06.09 Euro 4 ./. V

#8 

Beitrag von asap »

Der Artikel der ADAC ist doch nix sagend ... hier wird nur erklärt wo man in den Papieren die Schadstoff Schlüsselnummer findet ....
W906 316 CDI, I=3,923, L2H2, Bj 6/16 (EURO VI), Mopf, Highline KI und MFL, AHK, noch ein LKW,
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Re: Sprinter 906 316 LKW, als Womo

#9 

Beitrag von hymeraner »

Lupoisda hat geschrieben: 17 Apr 2024 15:04 Abgasklassen gibt die nicht für eine Wohnmobilzulassung zulässig
Das ist Quatsch. Auch die Profis kaufen mal ein Euro-6-Basisfahrzeug (wenn es unter 3,5t zGM hat oder nur ein Triebkopf ist), mal ein Euro-VI-Basisfahrzeug (wenn es über 3,5t zGM hat). Diese Abgasklasse bleibt für das fertige Fahrzeug erhalten. Es gibt also Wohnnmobile mit Euro-6 (PKW-Norm) und solche mit Euro-VI (LKW-Norm). Letzteres kann sogar bei Fahrzeugen bis 3,5t zGM der Fall sein, wenn die ein abgelastetes Fahrgestell drunter haben. So z. B. bei meinem WoMo der Fall: 3,88t-Sprinter-Fahrgestell mit Euro VI --> 3,5t-Wohnmobil immer noch mit Euro VI.

Ich gehe davon aus, dass das bei älteren Abgasnormen nicht anders ist.
Lupoisda hat geschrieben: 17 Apr 2024 15:49 kann es sein das die Steuern höher sind als bei den PKW umbauten zum Wohnmobil
Ich denke nicht. Wohnmobile habe einen eigenen KFZ-Steuertarif, der weder dem PKW- noch dem LWK-Tarif entspricht. M. W. werden aber PKW- und LKW-Abgasnormen gleicher Stufe gleich behandelt. Es ist also egal ob das Fahrzeug z. B. Euro V oder Euro 5 hat.
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Rosi
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#10 

Beitrag von Rosi »

Vanagaudi hat geschrieben: 17 Apr 2024 15:29 ... VERORDNUNG (EU) 2018/858 ...
Ich lese "sowas" durchaus mal durch und war bisher der Illusion, das meiste zu verstehen ./. aber DAS überfordert mich :!:
Meine aktuellen Papiere des Spenders von 2008:
Zulassung.jpg
(D.2) Typ/Variante/Version: 906 AC 30
(5) Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau: Pkw geschlossen
(V.9) Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse: 70/220*2003/76B
(14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse: 98/69/EG I;B
(14.1) Code zu V.9 oder (14): 0465
(V.7) CO₂ (in g/km) kombinierter Wert: 305
(K) Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE: L765*04
Die technischen Daten des Motors Bj. 03/16:
technische Daten 06.09.18.jpg
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... eugschein/
324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 8tkm
324 M272 EZ 02/07 H1L2 + PRINS 169tkm zu verkaufen
324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann mal
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der.harleyman
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Re: Sprinter 906 Pkw 324 bis 30.06.09 Euro 4 ./. V

#11 

Beitrag von der.harleyman »

Rosi hat geschrieben: 22 Apr 2025 10:32 ... welchen Aufwand es wert wäre, im Betreff genannten Pkw 324 mit MC9 MOTOR M272 E35 190KW (258PS) 5900/MIN von MF7 EMISSIONSKLASSE EURO 4 M/N1 GR. II auf MP5 MOTORAUSFUEHRUNG EURO V ändern zu lassen, um u.U. paar Euro Steuern weniger, als jährlich 236€ zu bezahlen und weniger Restriktiven bei verschärften Gesetzen zu befürchten. Der Motor M272 mit 3.498cm³ Bj. 03/16 hätte nämlich EURO V, statt EURO 4 der Karosse.
..
Das wird wohl kaum funktionieren. Du hast schon ein Riesenglück, daß Du die FIN auf das neuere Fahrzeug übertragen könntest.
Für eine belastbare Zertifizierung bräuchte es eine sichere Dokumentation aller(!) relevanten Daten, also Mechanik, Einspritzung, Zündung, Hardware/ Software des Steuergerätes, Abstufung / Gesamtübersetzung des Antriebs (Getriebe / Achse), Abgasreinigung etc.
Dies nachzuweisen dürfe schwer bis unmöglich sein.
VW hatte zu Zeiten des T4 etliche Fahrzeuge auf Anfrage nachträglich in eine bessere Abgasnorm umgeschlüsselt, da sie technisch (alt wie neu) identisch waren. Dafür gab es später einen heftigen Rüffel vom KBA, weil VW die Zertifizierung (lückenlose Dokumentation aller Produktionsschritte / verbauter Komponenten) für die älteren Autos nicht gewährleisten konnte. Damals war die Produktionsakte stellenweise noch lückenhaft und enthielt nicht alle Daten, die für die Einhaltung der neuen (und somit strengeren) Abgasnorm erforderlich waren.

Genauso enthält Deine Zertifizierung des alten Autos auch nur die Daten des alten technischen Standards.
Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor der.harleyman für den Beitrag:
Rosi (23 Apr 2025 20:23)
der harleyman
319CDI, 2016, L3H2, graphitgraumet., 430.000km, na und?! :)
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Rosi
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Sprinter 906 Pkw 324 bis 30.06.09 Euro 4 ./. V

#12 

Beitrag von Rosi »

der.harleyman hat geschrieben: 23 Apr 2025 16:52 ... Riesenglück, daß Du die FIN auf das neuere Fahrzeug übertragen könntest.
... Genauso enthält Deine Zertifizierung des alten Autos auch nur die Daten des alten technischen Standards.
Die Nachschlaggenehmigung hatte der Vorbesitzer beantragt + genehmigt bekommen = erledigt. Ich konnte dessen Sprinter um-/anmelden (weil er zuvor stillgelegt war).
In meiner Zulassung des 2016ers stehen alle Daten des 2008ers nebst zuvor erledigter Modifikationen; Pkw statt Lkw, Gesamtgewicht nebst Anhängelast usw.
Nunmehr geht`s m.E. um die Schadstoffklasse V.9, nationale Emissionsklasse (14) mit Code (14.1):
V.9 alt: 70/220*2003/76B :arrow: neu: 2005/55*2008/74
(14) alt: 98/69/EG I,B :arrow: neu: 1999/96/EG;B2, GKL:G1
(14.1) alt: 0465 :arrow: neu: 0684
Emissions-Schlüsselnummer 65 ist ein Pkw <2,8t zul. GG mit Schadstoff-Stufe 98/96/EG I;B :arrow: 84 jedoch ein Nfz >2,8t zul. GG mit 1999/96/EG;B2, GKL:G1 :?: :roll:
Gemäß der Liste(n) hätten sowohl Schlüsselnummer 65, als auch 84 nur Schadstoff-Stufe 4 ./. aber Bj. 2016 hätte mind. 5. :?
Euro 4: https://assets.adac.de/image/upload/v16 ... ysp0qy.pdf
Euro 5+6: https://assets.adac.de/image/upload/v16 ... l8c6qd.pdf
324 M272 EZ 03/16 H2L2 + LANDIRENZO 8tkm
324 M272 EZ 02/07 H1L2 + PRINS 169tkm zu verkaufen
324 M273 EZ 06/08 H2L2 + PRINS 48tkm irgendwann mal
224 M272 EZ 09/08 H1L2 223tkm in Teilen zu verkaufen
319 OM642 EZ 05/16 im HYMER ML-I 540 verkauft
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