Gebrauchtkauf
Re: Gebrauchtkauf
Hat jemand Erfahrung mit dem ablasten eines 31* auf 3.2t und anschließende auflasten beim TÜV, wenn doch bedarf besteht? Das Ablasten würde den Neupreis nochmal erheblich senken.
- Vanagaudi
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Re: Gebrauchtkauf
Warum sollte das Ablasten den Neupreis senken? Ablasten ohne technische Änderung kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Aber darauf gibt es sicher keinen Preisnachlass. Ablasten durch Bestellung eines Fahrzeugs mit niedrigerer maximal zulässigem Gesamtgewicht als das ursprünglich bestellte Fahrzeug lässt sich nur mittels Freigabe durch den Hersteller auflasten. Nur der Hersteller wird diese Freigabe aus technischen Gründen nicht erteilen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Gebrauchtkauf
Laut Liste bekommst Du den 31x als 3.2 t, sowie als 3,5 t - Variante. Der 3.5-Tonner ist ca 1000€ teurer, weil bestimmte Bauteile schwächer dimensioniert sind.
Im Grunde ist der Sprinter ja ein Baukasten. Je schwerer, desto größer werden Bremsen, Achsen, Federn etc dimensioniert.
Ich meine, Du kannst den 3.2-Tonner nur um 150 kg ohne bauliche Änderungen auflasten. Genaues muss man beim TÜV erfragen.
Im Grunde ist der Sprinter ja ein Baukasten. Je schwerer, desto größer werden Bremsen, Achsen, Federn etc dimensioniert.
Ich meine, Du kannst den 3.2-Tonner nur um 150 kg ohne bauliche Änderungen auflasten. Genaues muss man beim TÜV erfragen.
316 Mixto, Bj 5/18, Womo-Ausbau für 5 Personen, Heckbetten + el. Hubbett, Küche, Bad...
und VW T6 DIY-Womo
Davor T3, T4 kurz, T4 lang TDI, T5, Sprinter W903, Westfalia Nugget
Camping bedeutet, die eigene Verwahrlosung als Erholung zu empfinden...
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Re: Gebrauchtkauf
Ok, das ergibt Sinn. Dann bleibe ich beim 3.5t, um nicht an der Belastungsgrenze zu kommen und Puffer zu haben. Danke für die Antworten!
Re: Gebrauchtkauf
Das Ablasten wirkt sich Preismindernd aus - warum auch immer.
Es hat NICHTS mit schwächeren Fahrwerks-/Karrosserieausführungen zu tun. Ich habe Z12 mit Höherlegung, A50-Vorderachse mit erhöhter Traglast und dem ganzen Verstärkungskram bestellt und mir wurde das Ablasten (X13 Gewichtsvariante 3200kg) auch angeboten - für -1008,39 netto
Ich habe es natürlich trotzdem nicht gewählt, weil ein Sprinter mit 600kg Zuladung nützt mir nichts.
Es hat NICHTS mit schwächeren Fahrwerks-/Karrosserieausführungen zu tun. Ich habe Z12 mit Höherlegung, A50-Vorderachse mit erhöhter Traglast und dem ganzen Verstärkungskram bestellt und mir wurde das Ablasten (X13 Gewichtsvariante 3200kg) auch angeboten - für -1008,39 netto
Ich habe es natürlich trotzdem nicht gewählt, weil ein Sprinter mit 600kg Zuladung nützt mir nichts.
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Re: Gebrauchtkauf
Das ist auch genau der Grund, warum der Hersteller aus "technischen" Gründen keine Freigabe für eine spätere Auflastung erteilt. Es handelt sich auch nicht um eine Ablastung in dem Sinne einer nachträglichen Änderung, sondern um eine vom Hersteller schon während der Fahrzeugherstellung und -zulassung vorgesehene maximal zulässige Gesamtmasse.
Beim 906 gab es auch mal eine Sonderausführung mit geringerem zulässigen Gesamtgewicht und reduzierter Grundausstattung als Handwerker-Billigmodell. Technisch war das ein 3,5t, aber dennoch laut Hersteller nicht auf dieses zulässige Gesamtgewicht auflastbar. Keine Freigabe, hat mal jemand erfolglos versucht, ist nicht drin.
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Re: Gebrauchtkauf
Es gibt eben (laut Verkäufer) KEINE technische Änderung bei der Gewichtsvariante 3200kg. Das habe ich in meinem vorigen Beitrag eigentlich auch schon geschrieben. Späteres Auflasten ist nicht möglich, weil vom Hersteller nicht gewollt - und nur der könnte es „absegnen“. Da mein 3,5er sämtliche Verstärkungen hat (Federn, Dämpfer, Höherlegung, „Knotenbleche“...), könnte er (technisch) auch auf 4,1 aufgelastet werden, da auch dazu keine Unterschiede bestehen. Das wird aber auch nicht gemacht...
Bei dem 3,2er ist das zulassungsfähige Mindestgewicht geringer - ein 3,5er muss mindestens 2611kg (ist wohl neu) haben, um zulassungsfähig zu sein - allein in diesen Zulassungsbestimmungen, welche im COC festgehalten sind soll die Ursache für die „nicht mögliche Umlastung“ sein.
So, bin erstmal im Urlaub
Bei dem 3,2er ist das zulassungsfähige Mindestgewicht geringer - ein 3,5er muss mindestens 2611kg (ist wohl neu) haben, um zulassungsfähig zu sein - allein in diesen Zulassungsbestimmungen, welche im COC festgehalten sind soll die Ursache für die „nicht mögliche Umlastung“ sein.
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Re: Gebrauchtkauf
Es gibt eben (laut Verkäufer) KEINE technische Änderung bei der Gewichtsvariante 3200kg. Das habe ich in meinem vorigen Beitrag eigentlich auch schon geschrieben. Späteres Auflasten ist nicht möglich, weil vom Hersteller nicht gewollt - und nur der könnte es „absegnen“. Da mein 3,5er sämtliche Verstärkungen hat (Federn, Dämpfer, Höherlegung, „Knotenbleche“...), könnte er (technisch) auch auf 4,1 aufgelastet werden, da auch dazu keine Unterschiede bestehen. Das wird aber auch nicht gemacht...
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Re: Gebrauchtkauf
Also zum Ablasten des 3.5t auf 3.2t: Nachdem ich einen kompetenten Mitarbeitenden gefunden hatte, konnte dieser mir bestätigen, dass es keine baulichen Unterschiede gibt. Ein Auflasten wir jedoch seitens Mercedes nicht genehmigt, wie oben auch von euch erläutert.
Falls jemand mal eine ungefähre Richtung zum aktuell möglichen Rabatt benötigt: Es konnten mir ca. 35% Nachlass gewährt werden (Privat, Barzahlung, als nicht "Stammkunde"). Möglich ist dies durch das aktuelle Konjunkturpaket seitens Mercedes und Barzahlung.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten und eure Hilfe! Wenn der Sprinter da ist und ausgebaut wird, werde ich bestimmt wieder eure Hilfe benötigen und die Fragen in einem gesonderten Thema stellen
Falls jemand mal eine ungefähre Richtung zum aktuell möglichen Rabatt benötigt: Es konnten mir ca. 35% Nachlass gewährt werden (Privat, Barzahlung, als nicht "Stammkunde"). Möglich ist dies durch das aktuelle Konjunkturpaket seitens Mercedes und Barzahlung.
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Auflastung auf 3,5t bei X13 = Gewichtsvariante 3200kg
Könnte man das Mindestgewicht nach dem Ein-/Aus-/Umbau nachweisen, stände einer Auflastung theoretisch nicht mehr entgegenBei dem 3,2er ist das zulassungsfähige Mindestgewicht geringer - ein 3,5er muss mindestens 2611kg (ist wohl neu) haben, um zulassungsfähig zu sein ...
Meinen T1N 216CDI aus 2003 ließ ich 2008 aufgrund der Achslasten "unter gleichmäßiger Lastverteilung" auf 3,2t auflasten, bezweifle jedoch inzwischen, daß es ganz koscher war.
324 M272 Bj.07 H1L2 + PRINS 166tkm (immer) noch
324 M273 Bj.08 H2L2 + PRINS 50tkm (hoffentlich) bald
319 OM642 Bj.16 im HYMER ML-I 540 mit 79,5tkm (verkauft)
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Re: Auflastung auf 3,5t bei X13 = Gewichtsvariante 3200kg
...dann musst du ihn nur selbst zulassen...
War ja vor Jahrzehten beim Traumsprinter schon hakelig - und heutzutage wird es wohl dank Abgasproblematik nicht einfacher.
Mein Rollheim:
W906, 316 Bj.2012 Mixto Wohntransporter 192tkm
"Der Sprinter von Mercedes ist und bleibt m.E. der Einäugige unter den Blinden"
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- Vanagaudi
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Re: Gebrauchtkauf
Ich glaube, an einen Privatkäufer wird ein untergewichtiges Fahrzeug nicht mehr ausgeliefert. Da muss man sich Hilfe von einem Ausbaupartner holen.
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Re: Gebrauchtkauf
Da ich (mal wieder ) noch ein paar „Kleinigkeiten“ nachgeordert habe und so zwei,drei Sachen der ursprünglichen Bestellung nicht brauche (nur wegen Mindestgewicht bestellt), habe ich mich dazu nochmal erkundigt.
Man kann auch privat das Fahrzeug „untergewichtig“ bestellen - in der Bestellung steht dann: nicht zulassungsfähig.
Das Fahrzeug wird dann ohne Zulassung übergeben und man kann es zu sich (oder Werkstatt) überführen, oder beim Händler auf dem Hof „ausbauen“. Es sollten „unveränderliche“ Einbauten sein - was das ist liegt im Ermessen des Prüfers - Die originale Holzauskleidung hinten ist ja auch leicht demontierbar, zählt aber zum Fahrzeuggewicht
Danach wird das Fahrzeug von Mercedes gewogen, man bekommt die CoC Papiere mit dem entsprechenden Eintrag und kann dann das Fahrzeug zulassen.
Man kann auch privat das Fahrzeug „untergewichtig“ bestellen - in der Bestellung steht dann: nicht zulassungsfähig.
Das Fahrzeug wird dann ohne Zulassung übergeben und man kann es zu sich (oder Werkstatt) überführen, oder beim Händler auf dem Hof „ausbauen“. Es sollten „unveränderliche“ Einbauten sein - was das ist liegt im Ermessen des Prüfers - Die originale Holzauskleidung hinten ist ja auch leicht demontierbar, zählt aber zum Fahrzeuggewicht
Danach wird das Fahrzeug von Mercedes gewogen, man bekommt die CoC Papiere mit dem entsprechenden Eintrag und kann dann das Fahrzeug zulassen.
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Re: Gebrauchtkauf
Hallo, ich möchte nochmal das Thema aufgreifen. Ich möchte einen 907 316cdi gebraucht kaufen, Gewichtsvariante 3.200 kg. Könnt ihr mir sagen ob hier eine Auflastung möglich ist auf 3.500 kg oder evtl. mehr? Im fahrzeugschein steht zlgg. 3.5 T, bei F1/F2 aber nur 3200.
Vielen Dank für euren Rat, Grüße, David
Vielen Dank für euren Rat, Grüße, David
- der.harleyman
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Re: Gebrauchtkauf
Wenn Du die COC-Papiere dabei hast und dort 3.5t vermerkt sind, sollte das kein Problem sein. Dann sollte es ein einfacher Gang zu TÜV, DEKRA etc sein und Du hast die 3,5t.
der harleyman
319CDI, 2016, L3H2, graphitgraumet., 420.000km, na und?!
319CDI, 2016, L3H2, graphitgraumet., 420.000km, na und?!