Luftfederung VB Semiair

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
cappulino
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Re: Luftfederung VB Semiair

#46 

Beitrag von cappulino »

Nein.
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Thomas135 (10 Feb 2022 12:42)
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Vanagaudi
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Re: Luftfederung VB Semiair

#47 

Beitrag von Vanagaudi »

cappulino hat geschrieben: 10 Feb 2022 12:35
Thomas135 hat geschrieben: 10 Feb 2022 07:25Braucht es für die Fahrwerkserhöhung eine Eintragung? Das andere Dämpfer eintragungsfrei sind ist klar, aber die +50mm?
Ich bin übrigens dabei das gleiche Setting einzubauen. Basis: 419 4x4 mit Wohnkabine. Teile wurden gestern bestellt. 8)
Nein.
Bist du dir da rechtssicher? Nachher beruft sich noch jemand auf deine Aussage.

Mercedes lässt nur Fahrwerksänderungen zu, wie sie ab Werk lieferbar waren, mit sämtlich dazugehörigen, zusätzlichen Änderungen am Fahrzeug. Alles andere muss per ABE oder Einzelgutachten abgenommen werden. Es sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Zum Beispiel (Liste ist sicher unvollständig):
  • Bei einer Höherlegung um 5cm vom Normalniveau überschreiten die Blinkleuchten in den Seitenspiegeln ihre maximal zulässige Höhe. Weshalb alle 4x4 Sprinter die Seitenblinken auf dem Kotflügel tragen.
  • Bei der Höherlegung verändert sich die Fahrwerksgeometrie, die entsprechend nachgestellt werden muss.
  • Gleichens gilt für ABS, ESP und die Bremsanlage.
  • Es ist möglich, dass die Stoßdämpfer aufgrund der anderen Länge getauscht oder anders montiert werden müssen.
In Österreich hat die Bundesinnung für Fahrzeugtechnik es einmal so zusammengefasst:
Der Einbau der Fahrwerke darf nur durch eine Fachwerkstätte vorgenommen werden. Bestätigungen über den fachgerechten Einbau, über die fachgerechte Einstellung der Achsgeometrie sowie des ALB-Reglers sind vorzulegen. Der ordnungsgemäße Einbau sowie die Kennzeichnung und Merkmale aller zur Umrüstung verwendeten Teile sind zu überprüfen.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#48 

Beitrag von destagge »

Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 14:02 Mercedes lässt nur Fahrwerksänderungen zu, wie sie ab Werk lieferbar waren,
Es ist völlig irrelevant was Mercedes zulässt und was nicht. Entscheidend ist, ob diese Fahrwerksänderung eingetragen werden muss und dann, ob sie eingetragen werden kann. Und den TÜV interessiert es herzlich wenig, in welcher Kombination welche Feder ab Werk erhältlich ist oder war. Den interessieren - plakativ gesagt - die ersten drei Zahlen der Sachnummer.

Für die Dämpfer kann ich die Aussage meines Prüfers (zu meinen längeren und verstärkten Dämpfern) wiedergeben: Dämpfer müssen nicht eingetragen werden.
Zu den geänderten Blöcken würde mich auch die rechtliche Situation/ Quelle interessieren. Nicht weil ich es anders sehe, sondern weil ich es nicht weiß. Meine Vermutung ist aber, dass lediglich die geänderte Fahrzeughöhe eingetragen werden muss, da die Feder selbst nicht geändert wurde.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#49 

Beitrag von Vanagaudi »

destagge hat geschrieben: 10 Feb 2022 15:57
Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 14:02 Mercedes lässt nur Fahrwerksänderungen zu, wie sie ab Werk lieferbar waren,
Es ist völlig irrelevant was Mercedes zulässt und was nicht. Entscheidend ist, ob diese Fahrwerksänderung eingetragen werden muss und dann, ob sie eingetragen werden kann.
Nein, es ist nicht irrelevant, denn alle vom Hersteller angebotenen Fahrwerke müssen nicht gesondert eingetragen werden. Die sind in der fahrzeugbezogenen Fahrzeughersteller-ABE berücksichtigt. Und wenn du weiter gelesen hättest, steht in meinem Beitrag noch:
Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 14:02Alles andere muss per ABE oder Einzelgutachten abgenommen werden.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#50 

Beitrag von MLCrafter »

Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 14:02 ...
  • Bei einer Höherlegung um 5cm vom Normalniveau überschreiten die Blinkleuchten in den Seitenspiegeln ihre maximal zulässige Höhe. Weshalb alle 4x4 Sprinter die Seitenblinken auf dem Kotflügel tragen.
    ...
Nur wenn gemäß EU-Richtlinie homologisiert wird. In der deutschen STVO gibt es keine Höhenangabe für die seitlichen Blinker.
Da z.b. mein Crafter von Achleitner in Ö umgebaut wurde, muss dort für Deutschland nach EU geprüft werden, da die (deutschen) nationale Vorschriften keine Anwendung finden können.
Iglhaut verbaut keine Blinker im Kotflügel bei Umrüstung. :wink:
Werksumbauten sind verständlicherweise auch nach EU Richtlinie gebaut. Sollen ja auch woanders als nur in DE verkauft werden.
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Grüße Matthias
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Re: Luftfederung VB Semiair

#51 

Beitrag von Malermeister »

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Ähm kleine Verständnis Frage.

Wenn das Fahrzeug am Arsch jetzt einknickt und dauerhaft 5cm tiefer ist, ( da der Ausbau ja drin bleibt ) und nun wieder 5cm höher kommt, welche neue Fahrzeug Höhe müsste da eingetragen werden? Die bleibt sich doch gleich?
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Re: Luftfederung VB Semiair

#52 

Beitrag von destagge »

Naja, in diesem Fall wirst du wohl keine geänderte Höhe eintragen lassen. Es ging ja eher darum, was eingetragen werden muss, wenn man was am Fahrwerk ändert, und wenn ein höherer Klotz ansich nicht eingetragen werden müsste (weil keine Änderung der Feder), dann müsste bei einer Höherlegung mit daraus resultierender Änderung der Fahrzeughöhe durch so einen (geänderten) Klotz eben diese geänderte Fahrzeughöhe eingetragen werden.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#53 

Beitrag von destagge »

Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 16:09 Die sind in der fahrzeugbezogenen Fahrzeughersteller-ABE berücksichtigt.
Was genau ist denn eine Fahrzeughersteller-ABE?
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Re: Luftfederung VB Semiair

#54 

Beitrag von Vanagaudi »

destagge hat geschrieben: 10 Feb 2022 17:59 Was genau ist denn eine Fahrzeughersteller-ABE?
Die ABE bzw. EG-Typgenehmigung zum Fahrzeug, die von diesem Fahrzeughersteller beantragt wurde. Deren Nummer findest du in diesem Bild gleich doppelt, in diesem Bild beginnend mit "e1*", oder auch in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I im Feld "K".
Malermeister hat geschrieben: 10 Feb 2022 16:44Welche neue Fahrzeug Höhe müsste da eingetragen werden?
Die Höhe eines Fahrzeugs wird in unbeladenem Zustand gemessen. Solange dein Campingausbau nicht eingetragen ist, gilt diese als Ladung. Hast du das Fahrzeug als Reisemobil eintragen lassen, ist eigentlich auch eine neue Fahrzeughöhe zu bestimmen. Entfällt aber regelmäßig, denn in den Fahrzeugdaten ist meist schon eine ausreichende Fahrzeughöhe "von... bis..." eingetragen.

Aber darum geht es nicht, sondern um eine Änderung des Fahrwerks. Es gibt auch Änderungen am Fahrwerk, die nichts weiter am Fahrzeug ändern, außer dass zB. zusätzliche Federn eingebaut werden. Auch dies muss eingetragen werden, wenn keine zum Fahrzeug passende ABE für die Zusatzfeder existiert.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#55 

Beitrag von Vanagaudi »

destagge hat geschrieben: 10 Feb 2022 15:57 Zu den geänderten Blöcken würde mich auch die rechtliche Situation/ Quelle interessieren. ... Meine Vermutung ist aber, dass lediglich die geänderte Fahrzeughöhe eingetragen werden muss, da die Feder selbst nicht geändert wurde.
Ich habe dazu einen interessanten Artikel in der Auto Service Praxis gefunden. Der besprochene Fall ist hier zumindest teilweise anwendbar. Besonderes Augenmerk ist dabei auf maximal erlaubte Komprimierung der Feder zu richten. Auch die Feder darf nicht weiter belastet werden (Blockmaß bei der Schraubenfeder), bis die Puffer den Einfederweg begrenzen. Weshalb beim 4WD Sprinter auch die Puffer mit Abstandshaltern unterlegt sind. Daher mutmaße ich eine entsprechende Belastungsgrenze auch bei den Blattfedern.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#56 

Beitrag von destagge »

Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 18:37
destagge hat geschrieben: 10 Feb 2022 17:59 Was genau ist denn eine Fahrzeughersteller-ABE?
Die ABE bzw. EG-Typgenehmigung zum Fahrzeug,
Du meintest also die Typgenehmigung nach 2007/46/EC.
Weder unter "6. Radaufhängung" noch 6.2x zu den Arten und Ausführungen der Aufhängung, noch in den Anhängen der Typgenehmigung finde ich Fahrwerksvarianten oder Kombinationsmöglichkeiten noch "sämtliche dazugehörige, zusätzliche Änderungen am Fahrzeug".

Ich beziehe mich auf die e1*2007/46*0305*05

Demzufolge gerne nochmal: es ist völlig irrelevant was Mercedes zulässt.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#57 

Beitrag von destagge »

Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 19:41
destagge hat geschrieben: 10 Feb 2022 15:57 Zu den geänderten Blöcken würde mich auch die rechtliche Situation/ Quelle interessieren. ... Meine Vermutung ist aber, dass lediglich die geänderte Fahrzeughöhe eingetragen werden muss, da die Feder selbst nicht geändert wurde.
Ich habe dazu einen interessanten Artikel in der Auto Service Praxis gefunden. Der besprochene Fall ist hier zumindest teilweise anwendbar. Besonderes Augenmerk ist dabei auf maximal erlaubte Komprimierung der Feder zu richten. Auch die Feder darf nicht weiter belastet werden (Blockmaß bei der Schraubenfeder), bis die Puffer den Einfederweg begrenzen. Weshalb beim 4WD Sprinter auch die Puffer mit Abstandshaltern unterlegt sind. Daher mutmaße ich eine entsprechende Belastungsgrenze auch bei den Blattfedern.
So richtig werde ich nicht schlau draus. Bzgl. Fußgängerschutz muss also ab 30mm eine Begutachtung (und Eintragung) erfolgen. Aber was ist allgemein mit diesen Unterlagen. Im beschriebenen Fall liegt ja auch keine ABE vor, es wird sich trotzdem die ganze Zeit nur auf die 36/48mm in Verbindung mit dem Fußgängerschutz bezogen.
Ansonsten wäre so ein Klotz beim Sprinter analog dieser Unterlagen für die Schraubenfeder zu betrachten, das sehe ich auch so.

Bei den Puffern an der HA müsste tatsächlich was untergelegt werden. Die Länge der Bremsleitungen müsste auch bei max. Verschränkung geprüft werden. Klingt alles sehr nach erforderlicher Einzelabnahme...
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Re: Luftfederung VB Semiair

#58 

Beitrag von Vanagaudi »

destagge hat geschrieben: 11 Feb 2022 09:53
Vanagaudi hat geschrieben: 10 Feb 2022 18:37
destagge hat geschrieben: 10 Feb 2022 17:59 Was genau ist denn eine Fahrzeughersteller-ABE?
Die ABE bzw. EG-Typgenehmigung zum Fahrzeug,
Du meintest also die Typgenehmigung nach 2007/46/EC.
Weder unter "6. Radaufhängung" noch 6.2x zu den Arten und Ausführungen der Aufhängung, noch in den Anhängen der Typgenehmigung finde ich Fahrwerksvarianten oder Kombinationsmöglichkeiten noch "sämtliche dazugehörige, zusätzliche Änderungen am Fahrzeug".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du Einsicht in einen vollständige Unterlagensatz zur Typgenehmigung e1*2007/46*0305*05 besitzt. Auf welches Dokument genau beziehst du dich? Die Richtlinie 2007/46/EG selbst kann es nicht sein, sondern ein Beschreibungsbogen zur EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, wie er in dem Anhang III der Richtlinie beschrieben wird. Aber zu diesem Beschreibungsbogen hat die Öffentlichkeit normalerweise keinen Zugang. Eine Anleitung, wie dieser Beschreibungsbogen zu erstellen ist, findest du beim TÜV Saar: MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE HERSTELLERDOKUMENTATION UND AN DIE VORBEREITUNG VON PRÜFMUSTERN. Alles, was die Öffentlichkeit erfährt, ist das Papier zur Übereinstimmugserklärung zu diesem Beschreibungsbogen, also dem COC-Dokument. Dieses enthält jedoch nur äußerst verkürzte Eckdaten zum Fahrzeug.
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Re: Luftfederung VB Semiair

#59 

Beitrag von Malermeister »

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Also als Laie verstehe ich nur Bahnhof.

Muss hier nochmal 2 Fragen grundsätzlich klären die mich interessieren. Abgesehen zu welchen Gesetzen , Richtlinien usw. usf....
Ehr technisch relevantes genau zu meiner Frage.
Ihr bringt hier Sachen durcheinander!
Und werde allgemein und schweift ab ;)


Mein Wagen ist jetzt hinten 5cm tiefer .
Der kommt nun genau 5cm hoch. Und bleibt auch da. Denn der Ausbau bleibt ja drin. Eher kommen noch 250 kg dazu (Wasser, Kleidung, Abwasser)

So was genau muss ich da an der Feder beachten,
die kann dann an den Puffern anschlagen?
Was genau sollte da unter gelegt werden?

Wie kann die Bremsleitung zu kurz werden, wenn der Wagen durchhängt und nun wieder "normal" ist?
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Re: Luftfederung VB Semiair

#60 

Beitrag von Vanagaudi »

Malermeister hat geschrieben: 11 Feb 2022 12:12 So was genau muss ich da an der Feder beachten,
Die Feder arbeiten nur in einem bestimmten Bereich. Sie dürfen, um eine Zahl zu nennen, sich nur bis zu 8cm durchbiegen, ab dann sind sie überdehnt und biegen sich nicht mehr in die ursprüngliche Lage zurück.

Setzt du 5cm Distanzklötze zwischen Fahrwerk und Feder, kann sich die Feder um die Höhe des Klotzes weiter durchbiegen, bis die Einfederung vom Anschlagpuffer gestoppt wird. Das sind, in deinem Fall diese 5cm mehr als ursprünglich. Daher musst du auch die Anschlagpuffer um 5cm versetzen.

Jetzt ist noch die Frage, ob dein Federweg mit deiner Beladung noch ausreicht. Um nicht mit dem Problem der zu weiten Ausfederung bei unbeladenem Fahrzeug zu geraten, solltest du das neue Leergewicht eintragen lassen. -> Es gibt auch Fahrgestelle, die nur mit einem Zusatzgewicht und einer Mindest-HA-Last auf der Straße fahren dürfen.

Und die Fahrwerksänderung mit diesem Klotz musst du eintragen lassen.
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