Blinker auf´m Dach

Mercedes Sprinter 3 (Typ VS30, Baumuster W907/W910) - ab 2018
greyhound
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Blinker auf´m Dach

#1 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

Eine Frage an die Elektrolurche hier:
zur "Tarnung" meines WoMo´s in Richtung Service-Fahrzeug wollte ich ein gelbe Rundumleuchte aufs Dach hinten machen.
Pustekuchen. Ist laut StVZO nur erlaubt für Transporte mit Überlänge, Überbreite o. dergl.
Was vermutlich von der StVZO her geht, sind zusätzliche Blinker oben auf den Dachecken. Problem Loch im Dach: Gefahr von Wassereinbruch ist klar, aber wie steht´s mit dem elektrischen Anschluss? Kann man das einfach parallel zu den normalen Blinkern schalten? Bei mir in der Bestellung steht: L22 Heckleuchten in Teil-LED-Technik. Zusatzblinker in LED-Technik dürften doch nur minimal Saft ziehen, oder spinnt dann gleich die sog. Glühfadenkontrolle? Ich würde das gern klären, bevor ich das Dach perforiere.
Mit der Bitte um (gelbe) Erleuchtung
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Vanagaudi
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Re: Blinker auf´m Dach

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

greyhound hat geschrieben: 23 Nov 2021 19:12 Was vermutlich von der StVZO her geht, sind zusätzliche Blinker oben auf den Dachecken.
Nein, eigentlich auch nicht. Ein zusätzliches Paar Fahrtrichtungsanzeiger sind nach ECE-R48 § 6.5.9 optional nur für M2, M3, N2 und N3 Fahrzeuge zugelassen. An Fahrzeugen der Klassen N1 und M1 dürfen sie nicht montiert sein. Nach StVZO sind die Fahrtrichtungsanzeiger auf dem Dach vorgeschrieben an Kraftomnibussen, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden.
greyhound hat geschrieben: 23 Nov 2021 19:12Kann man das einfach parallel zu den normalen Blinkern schalten? Bei mir in der Bestellung steht: L22 Heckleuchten in Teil-LED-Technik. Zusatzblinker in LED-Technik dürften doch nur minimal Saft ziehen, oder spinnt dann gleich die sog. Glühfadenkontrolle?
Ich vermute, du wirst Probleme bekommen, daher vor der Montage ausgiebig testen. Wenn es nicht funktioniert, brauchst du noch ein Zusatzblinkmodul.
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Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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Re: Blinker auf´m Dach

#3 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

Danke für die schnelle Aufklärung. Sowas hat früher keine S.. interessiert. Ich weiß, früher war der Schnee weißer, der Senf schärfer und die Eier billiger.
Wenn wir schon dabei sind: zusätzliche Fernscheinwerfer? Gibt´s da außer Abstand seitlich, Höhe und max. Leistung Einschränkungen?
Ich seh da oft so Lichtbalken oder ganze Scheinwerfer-Batterien nicht nur bei LKWs, sondern gern bei Pseudo-Expeditions-Fahrzeugen.
Legal, egal, sch...egal? Wenn ich nachts leere Landstrassen fahre habe ich es gerne maximal (legal) hell. Elektrische Ansteuerung über Relais wie bisher?
Gruß
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Re: Blinker auf´m Dach

#4 

Beitrag von Vanagaudi »

greyhound hat geschrieben: 23 Nov 2021 21:10Wenn wir schon dabei sind: zusätzliche Fernscheinwerfer? Gibt´s da außer Abstand seitlich, Höhe und max. Leistung Einschränkungen?
Am einfachsten lädst du dir die Legal Requirements von HELLA herunter. Dort ist alles sehr gut strukturiert erklärt. Allerdings nur in Hinblick auf die ECE-R48. Für die StVZO schaust du am besten in den Gesetzestext. Man muss immer in beide Vorschriften schauen.

Elektrische Ansteuerung über ein Relais, das vom CAN-Bus gesteuert wird. Da gibt extra CAN-Bus Sniffer. Oder du nimmst was aus dem Mercedes-Baukasten, hier ist das PSM zu nennen. Mit dem PSM kann man noch viel mehr Fancy Things anstellen.
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der.harleyman
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Re: Blinker auf´m Dach

#5 

Beitrag von der.harleyman »

Was die Zulässigkeit betrifft, habe ich ja einen Lkw mit 3,5To zGG und habe ab Werk die Dachblinker drauf.
Also muss das doch im Rahmen der Gesetze irgendwo möglich sein.
Wer´s genau wissen will befragt die Suchmaschine nach ECE R48 und gibt als Suchbegriff dort im dokument Fahrtrichtungsanzeiger ein.
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Re: Blinker auf´m Dach

#6 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

wenn ich das mit der ECE Bestimmung recht verstanden habe wird aus einem LKW durch Umbau zum WoMo ein Fahrzeug zur Personenbeförderung mit max 8 Sitzplätzen, also praktisch ein PKW, und da darf man keine Top-Blinker montieren. Schade,
wäre ein nettes gimmick gewesen.
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Re: Blinker auf´m Dach

#7 

Beitrag von pappa »

Auch wenn Dachblinker immer irgendwie einen offiziellen Charakter haben gibt es doch schöne andere, z.B. optische Möglichkeiten der Tarnung. Ein Aufkleber, "'Institut für Luftmessungen", oder "Durchführung von Bodenproben" oder ähnliches fällt mir spontan ein..... :mrgreen:
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Re: Blinker auf´m Dach

#8 

Beitrag von Schnafdolin »

Ein Magnetschild mit dem Schriftzug „Amt“ lässt den Deutschen unweigerlich zusammenzucken. Kann ja noch ein Zusatz dahinter. „Amt für Automobile Nachhaltigkeit“ zum Beispiel. Oder etwas mit „Zentralstelle“.
Und gegen eine orange Rundumleuchte, die du mit einem Magneten aufs Dach pappst, kann auch keiner was haben. Du hast ja eh eine Panne, deswegen steht das Auto ja dort. Wenn du abfährst, nimmst du die Leuchte wieder ab.
Der Grund, warum ich meinen Sprinter von Weiß auf Orange umlackiert habe, ist genau der gleiche. Deswegen habe ich eine Rundumleuchte nie gebraucht, bin aber auch noch nie nach meinem Amt gefragt worden, wenn ich einen Feldweg befahren habe. :D

Gruß aus der Lausitz
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Re: Blinker auf´m Dach

#9 

Beitrag von WolfgangK »

'...Elektrische Ansteuerung über Relais wie bisher?...'

Ja, wenn Du H7 (oder die Osram Nachrüst LEDs) hast. Nur bei Serien LED Hauptscheinwerfern wirds schwieriger.
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Re: Blinker auf´m Dach

#10 

Beitrag von WeeGee »

… oder du pappst dir Warnmarkierungen aufs Auto: https://www.uvv-shop.de/kfz-magnet-baustelle
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greyhound (24 Nov 2021 11:14)
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Re: Blinker auf´m Dach

#11 

Beitrag von greyhound »

 Themenstarter

Danke für die Ratschläge!
Da mein Sprinter EZ 11/20 ist habe ich gottseidank / leider die Werks-LED-Hauptscheinwerfer, wird halt ein Gefrickel mit CAN-Bus-Sniffer und Relais. Ganz schön heftig teuer, was da so im Zubehör angeboten wird.
Zur "Tarnung": so die Richtung Servicefahrzeug / Baustellenfahrzeug wird es wohl werden. Ich habe noch nicht rausgefunden, ob die rot/weißen Magnetschilder uneingeschränkt genutzt werden dürfen. Wenn, dann mache ich sie als Klebefolie. Magnetschilder können zu leicht gemopst werden. Aber großflächige Folienbuchstaben Service-Fahrzeug o.ä. kommt auf jeden Fall auf die Seitenflächen. Mein Stumpi L1H2 ist zwar weiß, hat aber außer in der Schiebetür keine weiteren Aufbau-Fenster oder Öffnungen. Nur die blöden Dometic-Hekis bauen ganz schön verräterisch auf. Da ich trotz der 5,26 m eine Toilettenkabine mit TTT habe, könnte ich ihn ja "Lu-Service" taufen. :D
Mal sehen, was es wird, ist ja im Moment beim Ausbauer.
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Re: Blinker auf´m Dach

#12 

Beitrag von Gelöschter User »

WeeGee hat geschrieben: 24 Nov 2021 10:51 … oder du pappst dir Warnmarkierungen aufs Auto: https://www.uvv-shop.de/kfz-magnet-baustelle
Achtung, das könnte nach hinten los gehen. Diese Markierungen zählen zu lichttechnischen Einrichtungen und sind Zulassungspflichtig!

Es gibt in den Tiefen des Internetz ein Pampflet von der Dekra in dem alles über die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen beschrieben ist. Ich hab den Link grad nicht parat. Vielleicht kann da jemand aushelfen...

Grüße Chris und immer schön unter dem Radar bleiben!
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Re: Blinker auf´m Dach

#13 

Beitrag von WeeGee »

Die Warnmarkierungen hatte der Vorbesitzer, eines von uns vor Jahren erworbenen Campers, beidseitig am Heck angebracht.
Mit der „Box“ haben wir etliche Kilometer durch Europa gemacht und hatten nie Probleme.
Aber schlau machen, kann nicht schaden.

Gruß Tom

PS. …. und dem TÜF war’s auch wurscht. 😉
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Re: Blinker auf´m Dach

#14 

Beitrag von der.harleyman »

Im Normalfall wird da auch kaum jemand meckern. aber wir sind in EU und BRD eben zu mehr als 100% reglementiert.
Daher ist die offizielle Betrachtungsweise die, dass wie beschrieben auch retroflektierende Einrichtungen zu den Beleuchtungseinrichtungen gehören.
Damit sind wir wieder bei der ECE (R48?). Der Sinn ist wohl auch, dass nur echte Kommunal-, Baustellen-, etc. Fahrzeuge diese auffälligen Warneinrichtungen tragen sollen und nicht jedermann. Sonst hätte man da keinen Aha-Effekt mehr, wenn der Blick darauf fällt. Also offiziell nö... Ob es letztlich jemenden stört...?
Die gelbe Rundumleuchte auf dem Dach ist genauso zu betrachten. Ist eben nur für Kommunal, Pannenhilfe etc. erlaubt.
Zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger auf dem Dach können jedenfalls nicht verboten sein, sonst hätte meiner sie nicht ab Werk drauf.
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Re: Blinker auf´m Dach

#15 

Beitrag von Vanagaudi »

der.harleyman hat geschrieben: 24 Nov 2021 23:15Zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger auf dem Dach können jedenfalls nicht verboten sein, sonst hätte meiner sie nicht ab Werk drauf.
Was war dein Wagen im vorigen Leben? Es gibt ja Einsatzmöglichkeiten, da sind die Fahrtrichtungsanzeiger auf dem Dach erlaubt, manchmal sogar vorgeschrieben. Vielleicht ein Hundefänger?
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