AT Reifen

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FMI
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AT Reifen

#1 

Beitrag von FMI »

 Themenstarter

Hallo,

nachdem ich nun, auch mit eurer Hilfe meinen Sprinter 3 Monate ausgebaut habe und nach Greece umgezogen bin, brauche ich nochmals eure Tipps.

Ich will mir AT aufziehen lassen, habe in den Papieren 225 /75 R 16c 121 /120 oder 225 /75 R 16 C 118/116 stehen und finde dafür keine AT Reifen.

Ideen?

Tausend Dank
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hljube
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Re: AT Reifen

#2 

Beitrag von hljube »

Der Lastindex sowie das "C" im Fahrzeugschein ist zumindest in Deutschland und damit wohl auch in er EU nicht zwingend einzuhalten, solange der Lastindex über der zulässigen halben Achslast liegt.

War aber auch schon Thema hier: viewtopic.php?p=262082#p262082
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Re: AT Reifen

#3 

Beitrag von FMI »

 Themenstarter

Hi,

das heisst, wenn ich vorne je 1860 und hinten 2250 habe , dass ich dass durch 2 teilen muss und dann den Index raussuche?

Ich weiss, ich habe wenig Ahnung. Sorry...aber jeder fängt mal an.

vg
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Re: AT Reifen

#4 

Beitrag von FMI »

 Themenstarter

Hi,

das heisst, wenn ich vorne je 1860 und hinten 2250 habe , dass ich dass durch 2 teilen muss und dann den Index raussuche?

Ich weiss, ich habe wenig Ahnung. Sorry...aber jeder fängt mal an.

vg
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Re: AT Reifen

#5 

Beitrag von destagge »

Ja genau. Also 1125kg.
Allerdings hast du ja eine Traglast 118 in den Papieren stehen, wenn du sie plug&play fahren willst, musst du Reifen mit mindestens dieser Traglast nehmen.

Edit: theoretisch kannst du aber eben eine 113 fahren (1150kg), nur dann müsstest du das in den Papieren anpassen lassen.
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Re: AT Reifen

#6 

Beitrag von hljube »

destagge hat geschrieben: 15 Feb 2022 20:16 Edit: theoretisch kannst du aber eben eine 113 fahren (1150kg), nur dann müsstest du das in den Papieren anpassen lassen.
JAIN:
Entsprechend der EU-Verordnung 458/2011 Anhang II, Punkt 3 „Tragfähigkeit“ ist der Lastindex eines zu
montierenden Reifens, der in allen sonstigen Spezifikationen den Vorgaben entspricht, ausreichend,
wenn dieser Lastindex für mindestens die Hälfte der maximal zulässigen Achslasten steht.
aus : https://res.cloudinary.com/adacde/image ... kkvjs0.pdf
Punkt 3 oder auch Seite 15

Vergleiche dazu auch : Erlass des BMVBW vom 9.11.2004 im Rahmen der Sitzung des FKT Sonderausschusses "Räder und Reifen"auf Grundlage der EU-Richtlinie 92/23/EWG, Seite 2, Punkt 3 B, D, E

Die Dimension muss der im Schein entsprechen (z.B. 225/75 R16),LI muss minimal halbe Achslast sein, eingetragen werden muss erst bei Berührung mit der Zulassungsstelle (Halterwechsel, Umzug, Nachtrag, Umschreibung etc.)
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Re: AT Reifen

#7 

Beitrag von destagge »

Um so besser!
Wusste ich nicht, schön dass was logisches auch mal zulässig ist…
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Re: AT Reifen

#8 

Beitrag von hljube »

Ne kleine Email Anfrage an den zuständigen Tüv oder Dekra kann natürlich nicht schaden, ob das Vorhaben Eintragungsfrei ist
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Re: AT Reifen

#9 

Beitrag von FMI »

 Themenstarter

TÜV bestätigt Deine Aussage........... :D :D :D
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Re: AT Reifen

#10 

Beitrag von hljube »

Kleine Rückmeldung auch von mir nochmal, falls jemand das Thema findet:
Der TÜV Nord hat mir meine Ausführungen weiter oben vollumfänglich bestätigt, es gibt aber einen Haken:

Ist das Fahrzeug zum Womo umgeschlüsselt und die TSN, also Feld 2.2 in Fahreugzulassungsbescheinigung Teil 1, durch Nullen ersetzt, hat das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis und man kann sich nicht mehr auf die Angaben im COC beziehen. Es gilt nur noch, was in der Zulassungsbescheinigung steht!

Ich für meinen Teil muss also jetzt bei Umbereifung eine Umtragung der Fahrzeugpapiere vornehmen und wieder Extra Geld an die Halbgötter in Blau zahlen.
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