Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Hallo zusammen,
ich habe heute beim TÜV nach gefragt was für eine Umschreibung nötig ist.
Die meisten Anforderungen wusste ich oder hab sie schpn umgesetzt.
Eine war mir gänzlich neu, Lüftungsklappe am Boden.
Ich habe keine Gasanlage verbaut.
Wer kann mir weiter helfen?
Es soll angeblich von Mecedes eine Klappe in der hinteren Stoßstange geben.
Servus
Rainer
ich habe heute beim TÜV nach gefragt was für eine Umschreibung nötig ist.
Die meisten Anforderungen wusste ich oder hab sie schpn umgesetzt.
Eine war mir gänzlich neu, Lüftungsklappe am Boden.
Ich habe keine Gasanlage verbaut.
Wer kann mir weiter helfen?
Es soll angeblich von Mecedes eine Klappe in der hinteren Stoßstange geben.
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- Tüdelbüdel
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Das wäre mir auch neu und den Sinn dahinter kann ich nicht verstehen.
Ich würde zu einem anderen TÜV oder zur Dekra fahren statt mir Gedanken über die Klappe zu machen.
Ich würde zu einem anderen TÜV oder zur Dekra fahren statt mir Gedanken über die Klappe zu machen.
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- WilleWutz (08 Sep 2022 18:44), Sprinter_213_CDI (09 Sep 2022 05:33)
Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Ich habe meinen W906 vor ca. 1 Monat umschreiben lassen. Von dieser Voraussetzung habe ich auch noch nie gehört. Ich würde auch bei einer anderen Stelle anfragen und mir den möglichen Stress mit der prüfenden Person sparen.
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Ich denke dass der Prüfer bei deiner Anfrage dir gedanklich eine Gasanlage hineingedichtet hat.
Sprich, er dache wohl: Camper = Gas. Also Entlüftung nach unten.
Hast du ihn gesagt, dass du keine Gasanlage hast?
Viele Grüße Anton
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315 CDI 4x4, Bj. 2008
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
wurde bei mir auch nicht gefragt und stand bei der Dekra auch nicht auf der Checkliste.
Gasfrei erwähnt beim Gespräch?
LG
Olli
Gasfrei erwähnt beim Gespräch?
LG
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Leider stimmt das.....und hat mit Gas oder Gasfrei nichts zu tun.
Es gibt LEIDER seit diesem Jahr ein überarbeitetes Merkblatt des TÜV bezüglich Wohnmobilumschreibung. (SIEHE die Erweiterung in meinem nachfolengenden Post)
Es ist jtzt keine Abnahme der Elektrik durch eine Elektrofachkraft mehr erforderlich wenn man 230V ins Fahrzeug führt.
Allerdings hat irgendein irrsinniger TÜV´ler der das Merkblatt entworfen hat, tatsächlich dafür gesorgt das jetzt oben eine Entlüftung vorhanden sein muss und unten eine Belüftung. Die Größe ist abhängig von der Grundfläche des Fahrzeugs. (Genauen Text müsste ich raussuchen , habe ich gerade nicht vorliegen -> Siehe Folgepost!)).
Ich hab´s selber nicht glauben wollen, aber es stimmt leider.
Solange sich also ein TÜV´ler (und auch der Dekra´ler) auf dieses Merkblatt beruft hat man schlechte Karten.
Besser mal zur Dekra fahren oder einen TÜV´ler finden der noch mit Sachverstand arbeitet, nur werden die immer weniger.
Der Weg steht mir auch noch bevor.....
Das Merkblatt ist zwar kein Gesetz aber die meisten Tüv´ler werden sich wohl dran halten (müssen?)
Ich finde die Überarbeitung im Bereich der Sicherheitsbelüftung als Schikane!
LG Chris
Es gibt LEIDER seit diesem Jahr ein überarbeitetes Merkblatt des TÜV bezüglich Wohnmobilumschreibung. (SIEHE die Erweiterung in meinem nachfolengenden Post)
Es ist jtzt keine Abnahme der Elektrik durch eine Elektrofachkraft mehr erforderlich wenn man 230V ins Fahrzeug führt.
Allerdings hat irgendein irrsinniger TÜV´ler der das Merkblatt entworfen hat, tatsächlich dafür gesorgt das jetzt oben eine Entlüftung vorhanden sein muss und unten eine Belüftung. Die Größe ist abhängig von der Grundfläche des Fahrzeugs. (Genauen Text müsste ich raussuchen , habe ich gerade nicht vorliegen -> Siehe Folgepost!)).
Ich hab´s selber nicht glauben wollen, aber es stimmt leider.
Solange sich also ein TÜV´ler (und auch der Dekra´ler) auf dieses Merkblatt beruft hat man schlechte Karten.
Besser mal zur Dekra fahren oder einen TÜV´ler finden der noch mit Sachverstand arbeitet, nur werden die immer weniger.
Der Weg steht mir auch noch bevor.....
Das Merkblatt ist zwar kein Gesetz aber die meisten Tüv´ler werden sich wohl dran halten (müssen?)
Ich finde die Überarbeitung im Bereich der Sicherheitsbelüftung als Schikane!
LG Chris
Zuletzt geändert von CSLT2 am 08 Sep 2022 23:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Crafter L2H2 4x2 Womo , schlicht, unauffällig
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Ich weiß jetzt nicht wo du oder Rainmoto herkommt.
Aber als ich mein Umschreibung gemacht habe (2015) durfte bei uns in Bayern diese Umschreibung nur der TÜV machen.
Viele Grüße Anton
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Hi Anton.
Das war früher mal so.....(2015)
Hat sich mittlerweile geändert, der TÜV hat nicht mehr die allhoheitlichen Vollmachten, DEKRA und GTÜ dürfen mittlerweile auch einige Umschreibungen mehr , die ihnen damals verwehrt blieben
Erweiterung: (siehe: https://www.baerensquad.de/wohnmobil-zu ... bstausbau/)
Am 19.01.2022 wurde das TÜV Merkblatt: Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil (MB FZMO 0740:2022-01-19) komplett überarbeitet und neu veröffentlicht.
1) Das TÜV Merkblatt „MB FZMO 0740“ vom 19.01.2022 schreibt vor, Zitat:„Der bewohnbare Raum muss mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein. Hierbei handelt es sich um Lüftungsöffnungen die für Zu- und Abluft unabhängig von Fenstern und Türen sorgen.“
Für einen ausreichenden Durchzug von Frischluft sind zwei Einbauorte von Belüftungen nötig. Einmal eine Lüftungseinrichtung im Dach vom Fahrzeug und einmal im unteren Bereich an der Seitenwand nähe Fußboden. Da Fenster, Türen und Dachluken nicht dazu zählen, muss also in die untere Seitenwand auf jeden Fall eine Sicherheitslüftung eingebaut werden.
Allerdings zählt eine Dachluke mit Dauerent-/belüftung schon als Lüftungseinrichtung im Dach!
Mindestfläche der UNTEREN Öffnungen:
(ohne Verbrennungsgeräte (Gaskocher o.ä.)) bis zu 10m2 Grundfläche - 5cm2
(mit Verbrennungsgeräten) bis 5m2 - 10cm2 größer 5m2 - 15cm2
max. 10cm vom Fahrzeugboden und nicht von Möbeln verdeckt!
-> Wenn der Wind richtig steht also ein tolle Gelegenheit sich die Abgase der Dieselheizung wieder ins Auto zu befördern...
1a) Ab sofort muss jetzt auch ein Warnhinweis an offenen Kochstellen angebracht werden, wo auf die ausreichende Belüftung hingewiesen wird.
2) Es gibt eine Mindestnutzlast die das WoMo besitzen muss.
Formel: PM [kg] >= 10*(n+L) (L= Fahrzeuglänge in Meter / n= Anzahl Fahrzeugsitze (ohne Fahrer)).
Bsp: zulässiges Gesgewicht: 3200kg ; L=6m ; n=3
10*(3+6) = 90kg
Dann werden pro Sitzplatz 75kg dazugezählt, also 225kg.
PM ist dann 3200-225-90 = 2885kg , welches das maximale Leergewicht darstellt, welches das Fahrzeug haben darf.
Dies gilt natürlich anscheinend nur für die Privat-Ausbauer, da die Fahrzeuge der Großhersteller interessanterweise ohne untere Sichereheitslüftung auskommen.....
Sorry aber langsam reicht es mir mit den Vorschriften!!!!
Das war früher mal so.....(2015)
Hat sich mittlerweile geändert, der TÜV hat nicht mehr die allhoheitlichen Vollmachten, DEKRA und GTÜ dürfen mittlerweile auch einige Umschreibungen mehr , die ihnen damals verwehrt blieben
Erweiterung: (siehe: https://www.baerensquad.de/wohnmobil-zu ... bstausbau/)
Am 19.01.2022 wurde das TÜV Merkblatt: Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil (MB FZMO 0740:2022-01-19) komplett überarbeitet und neu veröffentlicht.
1) Das TÜV Merkblatt „MB FZMO 0740“ vom 19.01.2022 schreibt vor, Zitat:„Der bewohnbare Raum muss mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein. Hierbei handelt es sich um Lüftungsöffnungen die für Zu- und Abluft unabhängig von Fenstern und Türen sorgen.“
Für einen ausreichenden Durchzug von Frischluft sind zwei Einbauorte von Belüftungen nötig. Einmal eine Lüftungseinrichtung im Dach vom Fahrzeug und einmal im unteren Bereich an der Seitenwand nähe Fußboden. Da Fenster, Türen und Dachluken nicht dazu zählen, muss also in die untere Seitenwand auf jeden Fall eine Sicherheitslüftung eingebaut werden.
Allerdings zählt eine Dachluke mit Dauerent-/belüftung schon als Lüftungseinrichtung im Dach!
Mindestfläche der UNTEREN Öffnungen:
(ohne Verbrennungsgeräte (Gaskocher o.ä.)) bis zu 10m2 Grundfläche - 5cm2
(mit Verbrennungsgeräten) bis 5m2 - 10cm2 größer 5m2 - 15cm2
max. 10cm vom Fahrzeugboden und nicht von Möbeln verdeckt!
-> Wenn der Wind richtig steht also ein tolle Gelegenheit sich die Abgase der Dieselheizung wieder ins Auto zu befördern...
1a) Ab sofort muss jetzt auch ein Warnhinweis an offenen Kochstellen angebracht werden, wo auf die ausreichende Belüftung hingewiesen wird.
2) Es gibt eine Mindestnutzlast die das WoMo besitzen muss.
Formel: PM [kg] >= 10*(n+L) (L= Fahrzeuglänge in Meter / n= Anzahl Fahrzeugsitze (ohne Fahrer)).
Bsp: zulässiges Gesgewicht: 3200kg ; L=6m ; n=3
10*(3+6) = 90kg
Dann werden pro Sitzplatz 75kg dazugezählt, also 225kg.
PM ist dann 3200-225-90 = 2885kg , welches das maximale Leergewicht darstellt, welches das Fahrzeug haben darf.
Dies gilt natürlich anscheinend nur für die Privat-Ausbauer, da die Fahrzeuge der Großhersteller interessanterweise ohne untere Sichereheitslüftung auskommen.....
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- JanN (09 Sep 2022 00:45), Steffen80 (09 Sep 2022 06:30), dan.zizz (09 Sep 2022 09:42), Mopedfahrer (09 Sep 2022 10:57)
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Crafter L2H2 4x2 Womo , schlicht, unauffällig
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Tatsächlich erstaunt mich eher, dass das Thema Belüftung bis jetzt nicht geregelt war.
Bei Wohnwagen ist es schon seit ewig üblich, dass die eine unten und oben eine Zwangsbe- und Entlüftung haben.
Und ganz ehrlich: so dumm ist das Thema nicht. Es geht immerhin um unsere Sauerstoff-Versorgung. Atmen soll ja verdammt gesund sein, hörte ich...
Bei Wohnwagen ist es schon seit ewig üblich, dass die eine unten und oben eine Zwangsbe- und Entlüftung haben.
Und ganz ehrlich: so dumm ist das Thema nicht. Es geht immerhin um unsere Sauerstoff-Versorgung. Atmen soll ja verdammt gesund sein, hörte ich...
316 CDi, 4 Zylinder, 6 Gänge, 8 Stühle, niedrig, kurz, pengblau
Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
ich hab unseren Sprinter im Dezember 2021 umgemeldet zum Womo - da war das wie gesagt auch noch kein Thema.
nur ein Gedanke:
Die meisten Transporter haben doch hinten in den Holmen eine "Klappe" damit der Überdruck beim Türenschliessen rauskann.
Wenn man sich dazu dann noch eine Dachhaube mit Zwangsbelüftung einbaut sollte das Thema doch eigentlich durch sein oder?
LG
Olli
nur ein Gedanke:
Die meisten Transporter haben doch hinten in den Holmen eine "Klappe" damit der Überdruck beim Türenschliessen rauskann.
Wenn man sich dazu dann noch eine Dachhaube mit Zwangsbelüftung einbaut sollte das Thema doch eigentlich durch sein oder?
LG
Olli
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Hallo zusammen,
ich habe unseren RTW im März 2022 zum Womo umgeschrieben und da war die Belüftung auch ein Thema.
Glücklicherweise habe ich eine linke Schiebtür mit Lufthutze, weil da vorher die Sauerstoffflaschen waren. Aber ich durfte auch von innen nichts davor machen. Als zweiter Lüftungspunkt wurde die Dachbelüftung mit Ventilator akzeptiert, die auch wenn sie nicht läuft, Luftdurchlässig ist.
Beste Grüße aus Stuttgart
Holger
ich habe unseren RTW im März 2022 zum Womo umgeschrieben und da war die Belüftung auch ein Thema.
Glücklicherweise habe ich eine linke Schiebtür mit Lufthutze, weil da vorher die Sauerstoffflaschen waren. Aber ich durfte auch von innen nichts davor machen. Als zweiter Lüftungspunkt wurde die Dachbelüftung mit Ventilator akzeptiert, die auch wenn sie nicht läuft, Luftdurchlässig ist.
Beste Grüße aus Stuttgart
Holger
Ex RTW Ambulanzmobile, 316 CDI Kasten hoch, Baujahr 2014 umgebaut zum Womo
Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Atmen soll gesund sein, richtig.Und ganz ehrlich: so dumm ist das Thema nicht. Es geht immerhin um unsere Sauerstoff-Versorgung. Atmen soll ja verdammt gesund sein, hörte ich...
Wenn ich die Abgase der Standheizung einatme dann auch?
Oder anders gefragt:
Diese Regelung gibt es seit 01/2022, Wohnmobilumbauten seit XX Jahren.
Schon ma gehört das jemand in seinem Wohnmobil erstickt ist wegen fehlender Be- und Entlüftung?
Alleine der gesunde Menschenverstand sollte schon dazu führen, dass beim Kochen eine Haube mindestens auf ist und beim Schlafen knallt man eigentlich auch nicht alles luftdicht zu.
Zumal luftdicht bei unseren Fahrzeugen eh fast unmöglich zu realisieren ist.
Ist halt meine persönliche Meinung, dass ich diese Regelung als Schikane empfinde, gerade weil diese von den großen und kleinen Womo-Umbauern nicht beachtet wird und die Fahrzeuge trotzdem eine Womo-Zulassung bekommen.
Viel gefährlicher finde ich es das nun jeder 230V ohne Überprüfung einer Elektrofachkraft (auch wenn das vorher nicht so viele TÜV-Prüfer interessiert hat) ins Fahrzeug leiten darf.....
Kann das jemand bestätigen?Die meisten Transporter haben doch hinten in den Holmen eine "Klappe" damit der Überdruck beim Türenschliessen rauskann.
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Alle Fahrzeuge, nicht nur Transporter, haben hinten beidseits eine Kabinenentlüftung die, für die Kabinendurchlüftung, zwingend nötig ist.
Gruß aus OWL
v-dulli (Helmut)
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Sorry wegen der weiteren Nachfrage , aber gibt es da Bildmaterial zu?Alle Fahrzeuge, nicht nur Transporter, haben hinten beidseits eine Kabinenentlüftung die, für die Kabinendurchlüftung, zwingend nötig ist.
Ich weiß das bei meinem Crafter hinten einige der Plastik-Abdeckungen geschlitzt waren und nicht verschlossen, hat dies etwas mit der besagten Be/Entlüftung zu tun?
Bilder von der Abdeckung habe ich gerade nicht zur Hand....
Aus den Aufbaurichtlinien entnehme ich nur (im Bezug auf die Trennwand):
Mindestoffnungsquerschnitt in Summe: 150cm2
Dies bezieht sich allerdings nur auf nicht originale Trennwände , wo die gewählten Zwangsentlüftungsquerschnitte denen der Originalen entsprechen müssen
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Re: Mercedes Sprinter 906 umschreiben zum WoMo
Die Entlüftung beim Kastenwagen befinden sich seitlich hinter den Stoßfängerecken, beim Einzel- oder Doppelkabinen wie auch bei der originalen Trennwand sind sie hinten unten, von innen wie von außen sichtbar.
Gruß aus OWL
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