419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Hallo,
hat jemand von Euch Erfahrungen mit MB zum Thema Umschreibung der Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren.
Nach erfolgtem Ausbau wurde vom Ausbauer ein TÜV Gutachten Campingfahrzeug > 2,8to erstellt.
Mit diesem Gutachten konnte ich das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle entsprechend umschlüsseln lassen.
Da er vorher als LKW verschlüsselt war, ist bei Höchstgeschwindigkeit jedoch noch 90 km/h eingetragen.
Lt. Ausbauer und TÜV benötige ich eine entsprchende Bestätigung von MB, mit der ich dann die 90km/h auf 100km/h umschlüsseln kann. Danach kann MB die Begrenzung von 90 auf 100 hochsetzen.
Mein MB Händler ist damit etwas überfordert. Er hat mir jetzt ein Angebot für die "Limitierung auf 100km/h" gemacht.
Das ist wohl die Variante, wenn man nicht möchte, dass die offenen Sprinter schneller als 100 fahren sollen (das haben glaube ich einige Eisverkäufer als Standard).
Der Kostenvornachlag hierfür liegt bei EUR 520,-- + TÜV Kosten. Angeblich kommt dann eine CD aus Stuttgart, die eingelesen werden muss. Ich möchte ja nicht limitieren, sondern nur die 10km/h erhöhen.
Hat hierzu jemand eine Idee oder evtl. ein entsprechendes Datenblatt von MB.
Es handelt sich um einen 419 CDI V6 Allrad (L3/H2) EZ 06.2021.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und viele Grüße
MACI
hat jemand von Euch Erfahrungen mit MB zum Thema Umschreibung der Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren.
Nach erfolgtem Ausbau wurde vom Ausbauer ein TÜV Gutachten Campingfahrzeug > 2,8to erstellt.
Mit diesem Gutachten konnte ich das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle entsprechend umschlüsseln lassen.
Da er vorher als LKW verschlüsselt war, ist bei Höchstgeschwindigkeit jedoch noch 90 km/h eingetragen.
Lt. Ausbauer und TÜV benötige ich eine entsprchende Bestätigung von MB, mit der ich dann die 90km/h auf 100km/h umschlüsseln kann. Danach kann MB die Begrenzung von 90 auf 100 hochsetzen.
Mein MB Händler ist damit etwas überfordert. Er hat mir jetzt ein Angebot für die "Limitierung auf 100km/h" gemacht.
Das ist wohl die Variante, wenn man nicht möchte, dass die offenen Sprinter schneller als 100 fahren sollen (das haben glaube ich einige Eisverkäufer als Standard).
Der Kostenvornachlag hierfür liegt bei EUR 520,-- + TÜV Kosten. Angeblich kommt dann eine CD aus Stuttgart, die eingelesen werden muss. Ich möchte ja nicht limitieren, sondern nur die 10km/h erhöhen.
Hat hierzu jemand eine Idee oder evtl. ein entsprechendes Datenblatt von MB.
Es handelt sich um einen 419 CDI V6 Allrad (L3/H2) EZ 06.2021.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und viele Grüße
MACI
Sprinter 419 4x4 Individualausbau Reisemobilmanufaktur
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Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Sprinter Campingfahrzeuge werden ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit zugelassen, so wie mein Hymer ab Werk als 4,1 t (4,4 t). Verkehrsrechtlich in D bis 3,5 t auf AB keine Begrenzung der Geschwindigkeit, über 3,5 t auf 100 kmh.
Das was der Händler da machen will (100 kmh) ist Unsinn. Aus meiner Sicht muss von LKW auf Wohnmobil umgeschlüsselt werden.
Wenn das so eingetragen wurde, dann muss lediglich die 90er Begrenzung raus genommen werden.
Gruß Bernd
Das was der Händler da machen will (100 kmh) ist Unsinn. Aus meiner Sicht muss von LKW auf Wohnmobil umgeschlüsselt werden.
Wenn das so eingetragen wurde, dann muss lediglich die 90er Begrenzung raus genommen werden.
Gruß Bernd
Verkaufe 2 Federbeine Vorderachse.
Seit 1. März 2024 Hymer B-MC T 600 auf Sprinter 910, 170 PS, OM 654, 9-Gang Automatik, SLC Fahrwerk 4,5 t, MBUX, Assistenten quasi volle Hütte. 4-Kanal Vollluftfederung.
https://mobilloewe.blogspot.com
Seit 1. März 2024 Hymer B-MC T 600 auf Sprinter 910, 170 PS, OM 654, 9-Gang Automatik, SLC Fahrwerk 4,5 t, MBUX, Assistenten quasi volle Hütte. 4-Kanal Vollluftfederung.
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Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
So ist es - Umschlüsselung zum Wohnmobil und damit zu MB gehen und den Code M94 ´Fahrzeug ohne Geschwindigkeits-Begrenzung EG´ nachtragen lassen.
Oder selbst machen. Kein großer Akt.
Gruß
Walter
Oder selbst machen. Kein großer Akt.
Gruß
Walter
W907 419 ZG3 Reisemobil
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
@ loki:
wenn Du nicht das Pech hast (so wie ich), dass nach der Umschlüsselung zum WoMo sich Daimler für nicht mehr zuständig erklärt, da es sich "offensichtlich nicht mehr um ein Mercedes-Fahrzeug handelt". Wer sich einen Kastenwagen kauft, um ihn zum Womo umzubauen, muss alle Änderungen bei MB erledigen VOR dem Umbau.
leidgeprüfte Grüße
wenn Du nicht das Pech hast (so wie ich), dass nach der Umschlüsselung zum WoMo sich Daimler für nicht mehr zuständig erklärt, da es sich "offensichtlich nicht mehr um ein Mercedes-Fahrzeug handelt". Wer sich einen Kastenwagen kauft, um ihn zum Womo umzubauen, muss alle Änderungen bei MB erledigen VOR dem Umbau.
leidgeprüfte Grüße
Wolfgang aus S. Cabrio-fan
314 Kompakt 910 11/2020 L1H2, seit 04.04.22 ein Reisevan, kein WoMo, inzwischen mit 225/75x16, immer im Fein-tuning
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Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
@loki geht das so einfach?
Mir hat man vor dem Kauf dringend geraten, gleich über einen Ausbauer das Fahrgestell mit M94 zu bestellen. Hintergrund war, daß ich auch bei MB ein Angebot wollte, letztlich war der Ausbauer aber sowieso viiiiiel günstiger. Die Niederlassung sagte mir, sie können kein Fahrgestell mit M94 bestellen, das geht nur über Ausbauer, und sie wüssten nicht, ob sie das hinterher noch rausnehmen könnten.
@MACI eine 100er Begrenzung würde ich auf keinen Fall machen, immerhin gibt es Länder, in denen Du teils schneller fahren darfst (Frankreich 110, UK 112, Schweden 120, ...). Bei mir ist kein Limit im Fahrzeug und 130 im Schein eingetragen (hat der Ausbauer so festgelegt).
Mir hat man vor dem Kauf dringend geraten, gleich über einen Ausbauer das Fahrgestell mit M94 zu bestellen. Hintergrund war, daß ich auch bei MB ein Angebot wollte, letztlich war der Ausbauer aber sowieso viiiiiel günstiger. Die Niederlassung sagte mir, sie können kein Fahrgestell mit M94 bestellen, das geht nur über Ausbauer, und sie wüssten nicht, ob sie das hinterher noch rausnehmen könnten.
@MACI eine 100er Begrenzung würde ich auf keinen Fall machen, immerhin gibt es Länder, in denen Du teils schneller fahren darfst (Frankreich 110, UK 112, Schweden 120, ...). Bei mir ist kein Limit im Fahrzeug und 130 im Schein eingetragen (hat der Ausbauer so festgelegt).
Gruß Jürgen
- Sprinter 419 4x4 2020 Fahrgestell, GFK-Kabine, Selbstausbau - Mein Ausbaublog
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Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Natürlich geht es über einen Ausbauer leichter. Der bestellt das Fahrzeug mit Code XV1 ´Bezugsmasse mindestens 2.381 kg notwendig´, kann damit auch Euro VI auswählen und garantiert den Umbau zum Wohnmobil mit Code X2R ´Pflicht zum Reisemobilumbau durch Aufbauhersteller´. Soweit mir bekannt, ist das für eine Privatperson nicht oder nur sehr schwer möglich. Außerdem wählt er bei der Bestellung den Code M94. Im Rahmen des zweistufigen Zulassungsverfahrens liefert MB in der ersten Stufe mit 90 km/h eingetragener Höchstgeschwindigkeit an den Ausbauer aus. Dieser schlüsselt dann in der zweiten Stufe, die ihm obliegt, zum Wohnmobil um und trägt als Höchstgeschwindigkeit 160 km/h (also M94 - Geschwindigkeit unbegrenzt) ein.
Aus meiner Sicht besteht im Fall des TE nach der Umschlüsselung zum Wohnmobil durch die Zulassungsstelle (also im Endergebnis ja das Gleiche wie oben) für MB kein rechtliches Hindernis, den Code M94 nachzutragen. Ich würde da entsprechend Druck aufbauen.
Die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung selbst zu codieren ist kein Ding. Steht dann aber natürlich nicht in der Datenkarte und muß nach jedem Softwareupdate wiederholt werden.
Gruß
Walter
Aus meiner Sicht besteht im Fall des TE nach der Umschlüsselung zum Wohnmobil durch die Zulassungsstelle (also im Endergebnis ja das Gleiche wie oben) für MB kein rechtliches Hindernis, den Code M94 nachzutragen. Ich würde da entsprechend Druck aufbauen.
Die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung selbst zu codieren ist kein Ding. Steht dann aber natürlich nicht in der Datenkarte und muß nach jedem Softwareupdate wiederholt werden.
Gruß
Walter
W907 419 ZG3 Reisemobil
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
"Druck aufbauen"
kannst Du mal verraten, wie das gehen soll? Hast Du da praktische Erfahrung mit MB?
Wenn eine Spedition 10 Actros kauft - da kann man evtl. Druck aufbauen. Aber als privater Wicht, der vielleicht alle 8 Jahre einen Sprinter kauft? Du wirst höflich, aber bestimmt ignoriert=verarscht. Mein Drama mit der AHK konnte ich am Ende nur mit immensen Kosten über SK erledigen.(Österreichisches Einzelgutachten)
Man glaubt das nur, wenn man es selbst erlebt hat.
Gruß
kannst Du mal verraten, wie das gehen soll? Hast Du da praktische Erfahrung mit MB?
Wenn eine Spedition 10 Actros kauft - da kann man evtl. Druck aufbauen. Aber als privater Wicht, der vielleicht alle 8 Jahre einen Sprinter kauft? Du wirst höflich, aber bestimmt ignoriert=verarscht. Mein Drama mit der AHK konnte ich am Ende nur mit immensen Kosten über SK erledigen.(Österreichisches Einzelgutachten)
Man glaubt das nur, wenn man es selbst erlebt hat.
Gruß
Wolfgang aus S. Cabrio-fan
314 Kompakt 910 11/2020 L1H2, seit 04.04.22 ein Reisevan, kein WoMo, inzwischen mit 225/75x16, immer im Fein-tuning
314 Kompakt 910 11/2020 L1H2, seit 04.04.22 ein Reisevan, kein WoMo, inzwischen mit 225/75x16, immer im Fein-tuning
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Hallo Walter,
du schreibst:
"Die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung selbst zu codieren ist kein Ding. Steht dann aber natürlich nicht in der Datenkarte und muß nach jedem Softwareupdate wiederholt werden."
Kannst du hier verraten wie das geht?
Ich habe ein sehr ähnliches Thema.
Sprinter Bj 2022 (OM654 | Hymer) aufgelastet auf 4,1t, es stehen 90Km/h in den Papieren, er fährt aber ohne Begrenzung.
Habe allerdings bis dato noch keinen Kontakt mit MB.
Es wäre mir sehr recht wenn die 160km/h also top speed in den Papieren stehen würden.
Von Hymer habe ich noch ein Schreiben, dass aufgrund der BF 245/75 R16 die Geschwindkeit "begrenzt" werden soll, und zwar bei MB. Bis dato habe ich das Schreiben ignoriert.
Mein Sprinter wird als Bj 2023 mit 120 km/h top speed ausgeliefert seitens Hymer.
Mal sehen wie das hier weitergeht. Bin mir sicher, dass dieses Thema für viele interessant ist.
Gruß
Joachim
du schreibst:
"Die Aufhebung der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung selbst zu codieren ist kein Ding. Steht dann aber natürlich nicht in der Datenkarte und muß nach jedem Softwareupdate wiederholt werden."
Kannst du hier verraten wie das geht?
Ich habe ein sehr ähnliches Thema.
Sprinter Bj 2022 (OM654 | Hymer) aufgelastet auf 4,1t, es stehen 90Km/h in den Papieren, er fährt aber ohne Begrenzung.
Habe allerdings bis dato noch keinen Kontakt mit MB.
Es wäre mir sehr recht wenn die 160km/h also top speed in den Papieren stehen würden.
Von Hymer habe ich noch ein Schreiben, dass aufgrund der BF 245/75 R16 die Geschwindkeit "begrenzt" werden soll, und zwar bei MB. Bis dato habe ich das Schreiben ignoriert.
Mein Sprinter wird als Bj 2023 mit 120 km/h top speed ausgeliefert seitens Hymer.
Mal sehen wie das hier weitergeht. Bin mir sicher, dass dieses Thema für viele interessant ist.
Gruß
Joachim
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Die Codierungen gehen mit DTS-Monaco und natürlich muß man sich da vorher etwas damit beschäftigen und auch einarbeiten, um zu verstehen, was man tut. Also ganz so trivial, wie es vielleicht klingt, ist es auch wieder nicht. Für jeden Interessierten sollte es aber leicht machbar sein. Bzgl. Vmax mußte ich keine Anpassung vornehmen, dafür habe ich aber an anderen Stellen kleinere Anpassungen gemacht.
Die Vmax Beschränkung steht im CR61 und/oder CPC_NG - hier ist jeweils entsprechend Bit 8 gesetzt. Zusätzlich gibt es noch eine spezifische Geschwindigkeitsbegrenzung im CPC_NG, die bei mir auf 161 hm/h gesetzt ist (im Schein steht 160 km/h).
Unser Fahrzeug wurde vom Ausbauer (wie oben schon beschrieben) entsprechend bestellt und als 4,1 Tonner mit Euro VI ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit BFG 245/75 R16 an uns ausgeliefert und von uns dann hier vor Ort zugelassen.
Wie gesagt - ich bin der Meinung, daß es hier für MB keinen juristischen Hinderungsgrund gibt, bei Zulassung als PKW mit 8 Sitzplätzen / Wohnmobil, eine nachträgliche Codierung von M94 zu verweigern. Im Gegenteil - Beispiele, daß es anders ist, gibt es zur Genüge.
Gruß
Walter
Die Vmax Beschränkung steht im CR61 und/oder CPC_NG - hier ist jeweils entsprechend Bit 8 gesetzt. Zusätzlich gibt es noch eine spezifische Geschwindigkeitsbegrenzung im CPC_NG, die bei mir auf 161 hm/h gesetzt ist (im Schein steht 160 km/h).
Unser Fahrzeug wurde vom Ausbauer (wie oben schon beschrieben) entsprechend bestellt und als 4,1 Tonner mit Euro VI ohne Geschwindigkeitsbegrenzung mit BFG 245/75 R16 an uns ausgeliefert und von uns dann hier vor Ort zugelassen.
Wie gesagt - ich bin der Meinung, daß es hier für MB keinen juristischen Hinderungsgrund gibt, bei Zulassung als PKW mit 8 Sitzplätzen / Wohnmobil, eine nachträgliche Codierung von M94 zu verweigern. Im Gegenteil - Beispiele, daß es anders ist, gibt es zur Genüge.
Gruß
Walter
W907 419 ZG3 Reisemobil
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Danke für Eure Informationen.MobilLoewe hat geschrieben: ↑02 Jul 2023 17:12 Sprinter Campingfahrzeuge werden ohne Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit zugelassen, so wie mein Hymer ab Werk als 4,1 t (4,4 t). Verkehrsrechtlich in D bis 3,5 t auf AB keine Begrenzung der Geschwindigkeit, über 3,5 t auf 100 kmh.
Das was der Händler da machen will (100 kmh) ist Unsinn. Aus meiner Sicht muss von LKW auf Wohnmobil umgeschlüsselt werden.
Wenn das so eingetragen wurde, dann muss lediglich die 90er Begrenzung raus genommen werden.
Gruß Bernd
Gem. dem TÜV Gutachten habe ich die Zulassungspapiere wie folgt ändern lassen.
Jetzt liegt es nur noch an MB, dass ich irgendwie die Bestätigung bekomme, die 90 KM/H auszutragen.
Sprinter 419 4x4 Individualausbau Reisemobilmanufaktur
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Wird hier aneinander vorbei geredet?
Maci lege ich richtig das dein Sprinter offen ist und dich nur die 90 Eintragung in den Fzg.. Papieren stört?
Maci lege ich richtig das dein Sprinter offen ist und dich nur die 90 Eintragung in den Fzg.. Papieren stört?
Sprinter 419 4x4 2021 Kabe Van 2022
Do what you want but do it with style
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Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Hallo,
habe das gleiche Thema.
In den Papieren (Bj2022/om654/4,1t) stehen 90km/h, defacto aber offen. Das stört.
Mehr als 140km/h wollte ich noch nicht fahren mit den BF Reifen.
werde weiter verfolgen wie es bei maci weitergeht.
gruß
Joachim
habe das gleiche Thema.
In den Papieren (Bj2022/om654/4,1t) stehen 90km/h, defacto aber offen. Das stört.
Mehr als 140km/h wollte ich noch nicht fahren mit den BF Reifen.
werde weiter verfolgen wie es bei maci weitergeht.
gruß
Joachim
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Dann habe ich das ja richtig verstanden. Ich hab da keine Sorgen bei mir sind, ich meine , 145 km/h Eingetragen , müsste mal in die MB Teil COC schauen was dort drin steht. Habe ja 2 eine MB und eine vom Ausbauer.
Sprinter 419 4x4 2021 Kabe Van 2022
Do what you want but do it with style
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- Ist öfters hier
- Beiträge: 28
- Registriert: 15 Feb 2022 00:48
Re: 419 CDI Eintragung neue Höchstgeschwindigkeit Campingfahrzeug
Im CoC von MB steht bei mir auch 90 km/h, aber im CoC von Hymer (419 CDI - Grand Canyon S 4x4 3,88 to BJ 2022) steht 120 km/h als Höchstgeschwindigkeit.
VG Michael
VG Michael