Also ... ich habe es gefunden! Es steht tatsächlich in der Betriebsanleitung!
Für mein Modell steht darin zu "Fahrhinweis", "Informationen zum Fahren im Gelände", "Regeln für Wasserdurchfahrten im Gelände (Allrad-Fahrzeuge)" neben anderen Infos wie dem Abschalten der Klimatisierung:
"Das Wasser darf höchstens 60cm tief sein"
außerdem steht das auch hier im Forum:
viewtopic.php?t=25978&start=15
"Die Wat-Tiefe beträgt bei Sprinter 4x4 Fahrgestellen, Kastenwagen oder Tourer mit Code XG7, XL8, XL2, XL4 ca. 610mm. Bei Sprinter 4x4 Fahrgestellen mit Code XL4 beträgt die Wat-Tiefe ca. 350mm."
Nun habe ich einen XL2, es sollten also die 610mm stimmen, zudem hab ich auch noch höhere Räder. Somit würde das soweit auch passen, es geht ja auch immer nur um kurze Fahrten. Der Schnorchel (und ein vorher abgedichteter Luftfilterkasten) ist dann eine letzte Sicherheit, sollte doch dummerweise eine blöde Bugwelle zusammenbrechen.