BGH sieht Anspruch auf Schadensersatz von Fiat (Ducato)

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MobilLoewe
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BGH sieht Anspruch auf Schadensersatz von Fiat (Ducato)

#1 

Beitrag von MobilLoewe »

 Themenstarter

Diese Entscheidung betrifft viele Wohnmobilkäufer: Laut Bundesgerichtshof können auch Fahrer eines Wohnmobil auf Fiat-Basis Anspruch auf Schadenersatz wegen des Diesel-Skandals haben.
Quelle und mehr lesen: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bg ... l-100.html

Gruß Bernd
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mpetrus
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Re: BGH sieht Anspruch auf Schadensersatz von Fiat (Ducato)

#2 

Beitrag von mpetrus »

Da stelle ich mir jetzt die Frage wer bezahlt die 5-10% von Verkaufspreis?
Fiat hat an den Aufbauhersteller ein Fahrgestell geliefert, welches bei weitem nicht dem Wert des Verkaufspreises vom kompletten WoMo entspricht.
Demnach werden die sich bestimmt nicht darauf einlassen, ein Schadensersatz nach dieser Berechnungsmethode zu bezahlen.
Wenn, dann müsste der WoMo Hersteller das bezahlen und dann mit seinem (Teile) Lieferant, in dem Fall Fiat, sein Anteil "aushandeln".
Grüße Michael
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Re: BGH sieht Anspruch auf Schadensersatz von Fiat (Ducato)

#3 

Beitrag von MobilLoewe »

 Themenstarter

mpetrus hat geschrieben: 30 Nov 2023 22:11 Da stelle ich mir jetzt die Frage wer bezahlt die 5-10% von Verkaufspreis?
Fiat hat an den Aufbauhersteller ein Fahrgestell geliefert, welches bei weitem nicht dem Wert des Verkaufspreises vom kompletten WoMo entspricht.
Demnach werden die sich bestimmt nicht darauf einlassen, ein Schadensersatz nach dieser Berechnungsmethode zu bezahlen.
Wenn, dann müsste der WoMo Hersteller das bezahlen und dann mit seinem (Teile) Lieferant, in dem Fall Fiat, sein Anteil "aushandeln".
Wohnmobil-Besitzer können bei einem fahrlässigen Verstoß des Herstellers Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Dabei geht es um 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises (sog. Differenzschaden). Das Wohnmobil darf man behalten, in manchen Fällen muss man sich aber die Nutzung anrechnen lassen.
Quelle ADAC

Gruß Bernd
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Rosi
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Anspruch haben können ist noch lange kein Recht bekommen

#4 

Beitrag von Rosi »

mpetrus hat geschrieben: 30 Nov 2023 22:11 Da stelle ich mir jetzt die Frage wer bezahlt ...
Der Käufer stellt dessen Schadenersatzansprüche gegen dessen Vertragspartner/Händler, dieser gegen den Aufbauhersteller und dieser wiederum gegen FIAT, aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg und falls dazwischen eine Gesellschaft mit besch... Hose klemmt, wird´s umso schwieriger.
Der BGH hat das Verfahren an die Vorinstanz zurück verwiesen, mitnichten positiv beschieden.
Ich kenne/sprach persönlich einen VW-Diesel-Kläger, der trotz vorheriger vermeintlicher Leiturteile erst nach zweitem Verhandlungstag am OLG DD (2. Instanz) sein Recht zugesprochen bekam, nachdem dessen VW Golf 6 TDI zuvor fast ein Jahr lang stillgelegt bei mir einstand; will sagen, daß man sehr viel Geduld, Nerven und finanzielles Polster braucht.
VW hat den außergewöhnlich gut ausgestatteten (Dynaudio, RFK, PDC v+h ...), einwandfrei funktionierenden Golf letztendlich abholen lassen, um diesen zu verschrotten. Wer´s glaubt, ... :roll:
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