Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

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emelie02
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Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#1 

Beitrag von emelie02 »

 Themenstarter

Hallo!
Ich finde wenig zu diesem Thema online, daher stelle ich die Frage mal hier.
Ich werde mir einen VWCrafter mit Hochdach zulegen und der Plan ist diesen als Camper auszubauen.
Da mein Partner in Irland lebt war mein Plan mit dem Transporter so wie ich ihn kaufe erstmal nach Irland zu fahren.
Dort habe ich vor ihn als Camper umzubauen. Nun weiß ich, dass man nicht einfach so einen ausgebauten Transporter fahren darf, da durch den Umbau die Fahrzeugart wechselt und die Betriebserlaubnis erlischt.

Meine Frage nun: Wie weit kann ich meinen Transporter ausbauen, damit sich an der Fahrzeugart nichts ändert und ich ihn so in ein paar Monaten "halbausgebaut" wieder nach deutschland fahren kann?
Dort würde ich dann noch die Änderungen vornehmen die ich benötige um ihn letztendlich als womo durch den tüv zu bringen.

Was darf ich also schon ausbauen um bis dahin trotzdem noch legal auf den Straßen unterwegs zu sein und ein bisschen Irland zu bereisen?
LG vielen Dank für die Hilfe!
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Vanagaudi
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#2 

Beitrag von Vanagaudi »

Ich weiß nicht, wie du den Wagen ausbauen willst, aber alles, was du zunächst in das Fahrzeug rein stellst, gilt als Beladung. Erst, wenn die Beladung fest eingebaut wird und sich nicht mit einfachen Handgriffen entfernen lässt, kann sich was ändern. Dann mutiert das Fahrzeug von einem Fahrzeug für Gütertransport in ein Fahrzeug für Personentransport.
Für (Folge-) Schäden aller Art übernehme ich keine Haftung. Alle einschlägigen (Sicherheits-) Vorschriften sind zu beachten. Im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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juh
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#3 

Beitrag von juh »

Hallo,
wer will das denn kontrollieren? Vor allem wenn das Fahrzeug sowieso die meiste Zeit im Ausland ist ... ich würde mir da keinen Kopf machen.
Gruß Jürgen
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#4 

Beitrag von Surfsprinter »

Ich sehe da auch kein Problem, solange keine Mitfahrer auf der eigentlichen Ladefläche transportiert werden.

Ganz streng genommen ist so ein Fahrzeug ja auch so lange kein Sonder-KFZ Wohnmobil, bis Lüftung, Koch-Sitz-Schlafgelegenheit installiert sind. Also: Kocher nich einbauen bzw mitführen, dann bleibt alles Eingebaute ,Ladung'.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#5 

Beitrag von Der Jones »

Die Frage ist nicht wann ist es ein Camper, sondern wann ist es kein LKW mehr. Das tritt ein wenn der Ausbau den Transport von Ladung verhindert. Wann genau das ist entscheidet erstmal der Beamte bei der Kontrolle, im Zweifel später dann ein Gutachter.
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Vanagaudi
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#6 

Beitrag von Vanagaudi »

Aber Fächer (bzw. Schränke) und Zwischenböden (bzw. Matratzenauflage) verhindern nicht den Gütertransport. Kann man alles weit auslegen. Und die berühmten, demontierbaren Küchenblöcke mit "all-inclusive" aus dem VW-Bus ist auch nur Ladung.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#7 

Beitrag von Der Jones »

Wie gesagt, das legt erstmal der Beamte aus. Da kommt es aus reiner Menschlichkeit auch auf Gefühle an. Wenn ein Küchenblock drin steht der grob mit einem Spanngurt verzerrt ist, fühlt sich das anders an als eine lievoll gestaltete Küchenzeile mit "I Love Camping Aufkleber" und Blumenvase mit frisch gepflückten Wiesenblumen.
Ein Regal mit Klappen und Fächern spielt da auch weniger eine Rolle als eine Sitzecke mit Tisch.
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asap
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#8 

Beitrag von asap »

Vanagaudi hat geschrieben: 21 Feb 2024 12:35 Erst, wenn die Beladung fest eingebaut wird und sich nicht mit einfachen Handgriffen entfernen lässt, kann sich was ändern.
Das ist genau der Schlüsselsatz, daher kannst du deinen Transporter z.B. mit Airlinerschienen versehen und daran dann die Einbaumöbel befestigen ...
Die Schienen lassen sich überall im Fahrzeug befestigen, wie Wand, Dach und Boden. Daher hast du genug Möglichkeiten deine Einbauten zu befestigen ....auch darfst du eine Heizung, Kochstelle und Wasser haben.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#9 

Beitrag von Exilaltbier »

....wenn die Papiere auf Antrag geändert sind, dann ändert sich auch die Fahrzeugart.
Solange du mit einen Wohnmobilausbau spazierenfährst und die Fahrzeugart nicht in den Papieren in Womo umgeändert ist, solange ist es ein LKW.
Sonst hättest du ja auch schon seit dem Womoausbau Anspruch auf die günstigeren Steueränderungen etc.
So ist es nur eine Praxis-Testphase ob z.b. dein Ausbau langstreckentauglich, knarzfrei usw. ist.
Ich würde mich da nicht verrückt machen lassen.
Andersrum wäre es schlimmer und evtl. sogar Steuerbetrug, wenn du mit einem leergeräumten Womo permanent internationale Materialtransporte durchführst.
Aber wer will das alles kontrollieren...
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#10 

Beitrag von Powercruiser »

Moin,

ich kenn einige Wohnmobile, ausgebaute Kastenwagen, die als LKW laufen. Warum auch immer (Steuern, Versicherung, Faulheit :shock: ,...). Das interessiert nicht wirklich jemand. Mir ist ein umgekehrter Fall bekannt wo ein Kastenwagen, zugelassen als Wohnmobil aber zum Neuaufbau leergeräumt, nicht durch den TÜV gekommen ist.

Einzig vom Personentransport auf der dann noch formalen Ladefläche würde ich abraten, auch wenn die dann evtl schon vorhandenen Sitzplätze nutzbar aber eben noch nicht eingetragen sind.

Wie die Vorredner schon sagten, alles relativ stressfrei. Über einer falsche Reifengröße auf dem Wagen zum Beispiel, würde ich mir mehr Sorgen machen.

Viele Grüße
Volker
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#11 

Beitrag von Krabbe »

Exilaltbier hat geschrieben: 21 Feb 2024 15:25 ....wenn die Papiere auf Antrag geändert sind, dann ändert sich auch die Fahrzeugart.
Solange du mit einen Wohnmobilausbau spazierenfährst und die Fahrzeugart nicht in den Papieren in Womo umgeändert ist, solange ist es ein LKW.
Das mag zwar Deine persönliche Meinung sein, der Verordnungsgeber sieht das aber anders und spricht in einem solche Fall vom erlöschen der Betriebserlaubnis.

So steht es zumindest im §19 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs … erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

Die Fahrzeugart kann sich also ändern, ohne die Papiere zu ändern. Nur durch die technische Veränderung des Fahrzeugs.
Viele Grüße
Krabbe
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#12 

Beitrag von Exilaltbier »

Ich denke, da werden die Begriffe Fahrzeugklasse und Fahrzeugart verwechselt bzw. spielen die entscheidende Rolle.
Die Änderung der Fahrzeugklasse ist für den steuerlichen Aspekt ( Steuerklasse) maßgebend.
Die Fahrzeugart ist für die Sicherheit im Straßenverkehr maßgeblich.
Ein LKW kann ein Allrad sein, ein PKW kann ein Allrad sein.
Ein LKW kann zur Personenbeförderung dienen, oder zur Güterbeförderung.
Ein LkW ist ein Pritschenwagen, obwohl er unter der Plane ein Tinyhaus durch die Gegend fährt, wo ein Kleinfamilie drin wohnen kann.
Ein Kleinlaster darf im Mischbetrieb fahren, sowohl als auch oder beides zusammen, Material und Handwerker zur Baustelle.
Dito ein Pickup, ein Kombinationskraftwagen, kurz Kombi oder Karavan.
Dann gibts noch die Limousinen, die Cabrios usw.
Ein Pickup bleibt ein Pickup, auch wenn er eine Schlafkabine hinten drauf hat.
Ein Kombi bleibt ein Kombi, auch wenn er eine Matratze, eine Curverkiste und einen Grill befördert und man dahinten drin schlafen kann.

So lange das Transportgut ordentlich gesichert ist, solange die Person auf einem zugelassenen Sitz gesichert befördert wird, solange zählt die Eintragung der Fahrzeug(steuer)klasse.
Warum stellt sich denn mit schöner Regelmäßigkeit der Zoll quer und man streitet sich um jeden Quadratzentimeter.

Ein Womo ist ein Mobil zum Drinwohnen.Zur Erlangung der steuerlichen Vorteilsklasse muss er auch Bett,Stuhl,Tisch,Spüle,WC, Kochgelegenheit usw nachweisen.
Mit einem ausgebauten Kleintransporter als LKW befördere ich meine privaten Camping/ Urlaubsgüter und übernachte da drin.
Der Gesetzgeber muss eigentlich froh sein, wie sein Kontrollorgan Zoll es auch immer wieder versucht, wenn Privatpersonen ihren Kleinlaster als teuren LKW versteuern und nicht als subventioniertes Wohnmobil.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#13 

Beitrag von Eisbär »

Ich bin mir doch recht sicher das mein 3,5 LKW womo ( unechtes Wohnmobil da kein fest verbauter Kocher ) steuerlich günstiger ist als mein Euro 6 Sprinter Womo. . Nur weil hier immer von der günstigeren Womo Steuer geschrieben wird .
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#14 

Beitrag von Vanagaudi »

Eisbär hat geschrieben: 21 Feb 2024 17:55Nur weil hier immer von der günstigeren Womo Steuer geschrieben wird .
Schau mal nach den Versicherungstarifen, macht auch einen Unterschied. Früher war die Versteuerung nach Gewicht günstiger als die Versteuerung nach Hubraum. Mit den Schadstoffklassen heute ist das heute etwas undurchsichtig geworden.
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Re: Camperausbau im Ausland - Betriebserlaubnis

#15 

Beitrag von Der Jones »

Unterm Strich wurde mein sprinter als womo ein paar Euro teurer.
Wenn dich einer in die Pfanne hauen will, wird er die Betriebserlaubniss aberkennen und dich stilllegen wenn der Bus ausgebaut ist. Wenn man offensichtlich darin leben kann, und als Privater auch praktisch keine Argumente für einen LKw hat, dann wirds schwer raus zu kommen.

In der Praxis wird das aber kaum Probleme machen. Wie vorhin schon mal geschrieben wurde, eine nicht eingetragene RadReifen Kombination würde mich mehr sorgen.
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