VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

Mercedes Sprinter 2 (Typ NCV3, Baumuster W906) & VW Crafter 1 - ab 2006 bis 2017 bzw. 2018
DMC12
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VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#1 

Beitrag von DMC12 »

 Themenstarter

Guten Tag Forum,

in unserer Firma werden in naher Zukunft ein paar VW Crafter verkauft, unter anderem auch an Privatpersonen. Eines unserer Fahrzeuge hat einen Ausbau als Linienbus (Flexi-Sitz-System) erhalten. Er hat unter anderem ein längeres Chassis und Klappsitze.

Laut Einsatzleiter kommt das Fahrzeug auf fast 4.2 Tonnen, hat aber eine Eintragung auf 3.5 Tonnen erhalten, damit unsere Fahrer das Fahrzeug steuern können. Wenn ich dieses Fahrzeug kaufen und anmelden würde, bleibt die Änderung bestehen oder geht das Fahrzeug zurück auf seine ursprüngliche Gewichtsklasse? Reicht mein Führerschein dann auch aus? Habe mich ein bisschen in den Motor des Fahrzeugs verliebt, der hat noch den 5-Zylinder drin. Der Turbo klingt unheimlich lustig.

Fahrzeug:
Hersteller: Volkswagen
Modell: Crafter 1 Vorfacelift
Baujahr: 2010
Sonderausstattung: Linienbusausbau mit passendem Einstieg, langes Chassis 7 Meter, Rollstuhlrampe, Flexi-Sitz-System mit Klappsitzen
km-Stand: 367000 km

Einen schönen Tag und allzeit gute Fahrt :D
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MobilLoewe
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#2 

Beitrag von MobilLoewe »

DMC12 hat geschrieben: 07 Mär 2025 09:53 Laut Einsatzleiter kommt das Fahrzeug auf fast 4.2 Tonnen, hat aber eine Eintragung auf 3.5 Tonnen erhalten, damit unsere Fahrer das Fahrzeug steuern können. Wenn ich dieses Fahrzeug kaufen und anmelden würde, bleibt die Änderung bestehen oder geht das Fahrzeug zurück auf seine ursprüngliche Gewichtsklasse?
Die 3,5 t sind illegal. Grundsätzlich ändert sich die Gewichtsklasse nicht bei einer Neuanmeldung. Aber falls TÜV oder Straßenverkehrsamt feststellt, dass das Fahrzeug realistisch nicht unter 3,5 Tonnen betrieben werden kann, könnte sie eine Rückumtragung auf die ursprüngliche Gewichtsklasse fordern. Dann bräuchtest du einen C1-Führerschein (bis 7,5 Tonnen).
Hymer Grand Canyon S 700, 4,1 t, Sprinter 907 4-Matic, Modell 2025, OM 654 mit 190 PS, 9-Gang Automatik, MBUX, Assistenten volle Hütte.

4-Matic, haben ist besser als brauchen! 8)
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Chr1stoph
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#3 

Beitrag von Chr1stoph »

Wie viele Sitzplätze hat das Fahrzeug?
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Exilaltbier
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#4 

Beitrag von Exilaltbier »

Folgende Benutzer bedankten sich beim Autor Exilaltbier für den Beitrag:
MobilLoewe (07 Mär 2025 13:32)
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Stete Skepsis wennmanim Netzis !
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#5 

Beitrag von Holgi »

Moin,

also ich sehe das etwas entspannter.
Wenn das Fahrzeug 3,5to eingetragen hat und auch das Typschild dementsprechend existiert, darfst Du den grundsätzlich erstmal fahren.
Sonst würde ja das ganze Ablasten keinen Sinn ergeben.
Auf einem anderen Blatt steht, was die Büchse wirklich wiegt. Das liegt in Deiner Verwantwortung, aber das muss ja erstmal jemand wiegen

Ich hab unseren RTW auch ablasten lassen mit neuem Typschild und so, damit die Kinder mit ihren Bobbycarführerscheinen auch fahren dürfen.
Trotzdem muss man natürlich auf das Gewicht achten :D

Grüße
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#6 

Beitrag von Zaack »

Vermutlich ist es ein 5 Tonnen Fahrgestell.
Wie die Umtragung auf 3,5t GG bei 4,25 t Leergewicht überhaupt erfolgen konnte ist schon sehr fraglich.
Kein seriöser Prüf-Ingenieur würde das machen.

Im Prinzip bleibt auch bei einer Ummeldung alles beim alten, ohne einen Busführerschein darfst Du das Fahrzeug aber nicht fahren wenn es mehr als 9 eingetragene Sitzplätze (inkl. Fahrer) hat und Du nur den Führerschein der Klasse B besitzt.

Bei einer Änderung der Fahrzeugklasse, z.B. zu einem Wohnmobil, musst Du eh eine aktuelle Wiegekarte vorlegen und auch ohne die Sitze und die Rampe mit einer Minimal-Wohnmobileinrichtung wird es schwer werden, die 3,5t Eintragung zu halten.
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Eck
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#7 

Beitrag von Eck »

....im Personenverkehr fuhr das Fahrzeug dann ohne Betriebserlaubnis und der Fahrer ohne Führerschein...

sträflicher Vorsatz - kann insbesondere bei Unfällen sowas von nach hinten losgehen.
Auf die Dauer der Zeit nimmt die Seele die Farbe deiner Gedanken an. Marc Aurel

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asap
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#8 

Beitrag von asap »

DMC12 hat geschrieben: 07 Mär 2025 09:53 Wenn ich dieses Fahrzeug kaufen und anmelden würde, bleibt die Änderung bestehen oder geht das Fahrzeug zurück auf seine ursprüngliche Gewichtsklasse? Reicht mein Führerschein dann auch aus?
Beim Ummelden bleibt alles bei alten.
Zum Führerschein:
Wenn du ein Fahrzeug hast, das erstens für >8 personen zugelassen (Eintrag)
ist und zweitens auch die passende Anzahl Plätze physisch hat -- dann
darfst bzw,. durftest (=> vor der FS-Neurtegelung) du damit nur allein
Fahren und keine weiteren Personen mitnehmen.
Mit der Neuregelung hat sich das insofern geändert, als dass du, ohne die
Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung machen zu müssen und ohne
den Busschein erwerben zu müssen, *eine* zusätzliche Person mitnehmen
darfst - die aber ebenfalls über den für das Fahrzeug nötigen FS verfügen
muss; die darf nämlich nur als zus. Fahrer mit.
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#9 

Beitrag von maecgeiver »

DMC12 hat geschrieben: 07 Mär 2025 09:53 leiter kommt das Fahrzeug auf fast 4.2 Tonnen, hat aber eine Eintragung auf 3.5 Tonnen erhalten, damit unsere Fahrer das Fahrzeug steuern können.
Waren die 4,2 Tonnen Leergewicht oder zulässiges Gesammtgewicht?

Für Klasse B gilt max 3500kg Gesamtgewicht und 9 Sitzplätze.

Lass die 3500kg in F1 und F2 in der Zulassungsbescheinigung eintragen. Wegen Maut. Die wird teilweise auf F1 berechnet und du brauchst in Österreich die go-box über 3500kg.
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Chr1stoph
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#10 

Beitrag von Chr1stoph »

Das Fahrzeug sollte zu erst mal auf eine Waage.
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Karsten61
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#11 

Beitrag von Karsten61 »

Gewicht musst du prüfen, da ist halt bei 3500kg Ende.
Anzahl Sitzplätze ist kein Problem solange du nicht gewerblich Personen beförderst, es verwehrt dir niemand einen Ausflug mit deiner Frau und euren 10 Kindern.
Im Personenbeförderungsschein, den du für gewerbliche Beförderungen brauchst, steht ...wenn sich im Fahrzeug Fahrgäste befinden, z.B. schon EINE Person im Taxi/Mietwagen.

Gruss Karsten
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asap
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#12 

Beitrag von asap »

Karsten61 hat geschrieben: 07 Mär 2025 18:54 es verwehrt dir niemand einen Ausflug mit deiner Frau und euren 10 Kindern.
die Aussage ist falsch, da du mit Klasse B nur bis 3,5 to und max. 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, daher geht nur eine Überführungsfahrt mit einem zweiten Ersatzfahrer .... danach kannst du einen Sitz ausbauen und das auf einen 9 Sitzer umschreiben lassen ...
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#13 

Beitrag von Karsten61 »

Wann man einen P-Schein benötigt
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte und deshalb einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bedarf.

Auf die Anzahl der mitfahrenden Personen kommt es hierfür nicht an, ebenso wenig, ob man angestellt oder selbstständig tätig ist. Man braucht ihn zum Beispiel für folgende Fahrten:

Taxifahren

Entgeltliches Fahren von Mietwagen und Limousinen

Pkw-Fahren im Linienverkehr

Fahren von Krankenwagen

Transport von Menschen mit Behinderung

Schülerinnen- und Schülerverkehr

Ausnahmen hiervon sind in der Freistellungs-Verordnung geregelt.

Achtung: Die Klasse D oder D1 (Busführerschein) ersetzt den Personenbeförderungsschein grundsätzlich nicht. Busfahrerinnen und Busfahrer benötigen daher zusätzlich immer den Personenbeförderungsschein. Fahrer von Krankenkraftwagen der Bundeswehr oder des Katastrophenschutzes benötigen allerdings keinen P-Schein.
Quelle ADAC, umfangreicher im Personenbeförderungsgesetz aber ACHTUNG nicht privat und gewerblich vermischen, privat kannst du...

Gruss Karsten
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Karsten61
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#14 

Beitrag von Karsten61 »

Wer lesen kann,... Klasse B Bobbycarführerschein hat jemand geschrieben, dann war mein Geschreibsel tatsächlich daneben.

Gruss Karsten
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Zaack
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Re: VW Crafter über 3.5 Tonnen mit Führerschein B anmelden

#15 

Beitrag von Zaack »

Als Busunternehmer stelle ich mal ein paar Sachen richtig:
Den Personenbeförderungsschein braucht man zur gewerblichen Personenbeföderung, auch mit einem PKW.

Der Führerschein der Klasse D(1) mit dem Zusatz 95 berichtigt zum gewerblichen Personentransport, einen zusätzlichen Personenbeförderungsschein braucht man nicht.

Mit der Klasse B dürfen nur Fahrzeuge mit maximal 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer gefahren werden.
Ein Bus mit mehr als 9 Sitzplätzen darf mit Klasse B auch nicht ohne Passagiere oder mit einem zweiten Fahrer gefahren werden, auch nicht für Überführungsfahrten!
Dafür ist ein Führerschein der Klasse D1 (bis 16 Sitzplätze) oder D notwendig.
Lediglich Inhaber der Klasse C1(E) und C dürfen einen Bus ohne Fahrgäste zur technischen Überprüfung fahren und mit Schlüssenzahl 171 (Klasse C1) und 172 (Klasse C) auch allgemein ohne Fahrgäste.
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